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11. September 2014: Von Tim Harris an Ursus Saxum-is
<<Als Piloten haben wir unterschrieben, dass wir uns persönlich dem §88 TKG unterwerfen. Wer einmal sein Sprechfunkzeugnis anschaut, der wird auf der letzten Seite deshalb auch den Satz "Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnis verpflichtet." finden.>>Wie sieht die Lage aus wenn der Pilot einen ausländischen (EASA-nichtDeutschland oder FAA) Schein hat?
Da steht im Funkzeugnis/Lizenz nicht drin dass man sich "
persönlich dem §88 TKG unterwerfen" soll.

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