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Luftrecht und Behörden | Englisches Funksprechzeugnis für G-reg?  
16. Juni 2014: Von  
Hat schon mal jemand davon gehört, dass man in Deutschland beim Betrieb eines in einem anderen EU-Land zugelassenen Flugzeugs sein Funksprechzeugnis im Land der Zulassung anerkennen lassen muss? Dass man also mit einem EASA PPL/IR zwar ein ausländisch zugelassenes Flugzeug fliegen darf, aber nicht mit dem deutschen AZF?
16. Juni 2014: Von Markus Doerr an 
Hallo Alexis,

Das wäre Quatsch. Du brauchst nur ein ausländisches Funksprechzeugnis, wenn du eine ausländische Lizenz hast.
Ich hab ein FRTOL ( Flight Radiotelephony Operators Licence ) weil ich eine CAA PPL hab.
Wo und wer hat denn einen Rampcheck gemacht oder das behauptet?
Du musst ja auch deine PPL nicht hier anerkennen lassen.
Da hat jemand mal wieder Sachen vermischt. Bei N-Reg, brauchst du das amerikanische Funksprechzeugnis weil du auch eine FAA Lizenz zum fliegen des selben brauchst. (außerhalb des Landes in dem man selber eine Lizenz hat)


16. Juni 2014: Von Wolff E. an Markus Doerr
Bezüglich N-reg: Braucht man als Pilot im europäischen Ausland eine amerikanische Funksprechlizenz oder der Flieger eine Lizenz für die Funkgeräte außerhalb der USA? Was ist, wenn man einen EASA Schein mit englischen Level 4-6 hat und IR und einen FAA-Schein validiert mit FAA-IR? Reicht das ?
16. Juni 2014: Von  an Markus Doerr
Hi Markus,
ich halte das auch für Blödsinn, aber es kursierte in einem mir bekannten Club ein Rundschreiben, in dem das behauptet wurde, angeblich habe ein Luftamt das behauptet ....

Wortlaut:

Ein aktueller Hinweis am Rande:
nach langen Diskussionen mit dem Luftamt und der Bundesnetzagentur wurde bestätigt, dass die in Deutschland ausgestellten Sprechfunkzeugnisse aller Art nur für die Anwendung in Deutschen Flugzeugen gelten. Will man aus einem nicht-D-registrierten Flugzeug funken, muss man sich das Sprechfunkzeugniss im Land der LFZ-Registrierung anerkennen lassen - selbst bei der EASA-Part-FCL.

16. Juni 2014: Von Markus Doerr an Wolff E.
Du brauchst beides.

Laut:

FCC 47 CFR Part 87, Section 87.18 und

ICAO Annex 6, Operation of aircraft, Part 1, Chapter 9, § 9.1.2


Die Formulare gibts bei der FCC. Das ausstellen geht nur mit einer Pilotenlizenz und kostet so $60.



16. Juni 2014: Von Markus Doerr an 
Hat mal jemand den Text im AZF? Beim googeln den Text nicht gefunden nur vom BZF I.
Beim BZF egal ob I oder II wird immer in deutschen Luftfunkstellen gesprochen.

Im Prinzip kann dir das Luftamt gar nix, weil die nicht bestimmen können wer an Bord eines G-registrierten Lfz denn überhaupt Sprechfunk betreiben darf. Das kann nur die UK CAA. Man kann hier auch ohne Sprechfunkzeugnis eine Lizenz erhalten, braucht aber eins für Instrument - Qualifikationen , egal ob IR, E-IR oder IR(R).

Das ist doch neues Futter für die Flugverhinderer in deutschen Beamtenstuben.
Die senden jetzt tausende von Beamten raus um Rampchecks bei den ausländischen Fliegern durchzuführen.
Das ist wahrscheinlich die Retourkutsche zur Ausflaggempfehlung der AOPA.
16. Juni 2014: Von Viktor Rothe an Markus Doerr
Im AZF steht ".... Er ist berechtigt, den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben."
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Viktor Rothe
Bei mir steht im Schein: Funksprechzeugnis. Sprech-,Navigations und Flugdienstberechtigung für Boden. oder Luftfunkstellen in englicher oder deutscher Sprache für Flüge nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln. Da ist nicht ausgegrenzt, ob deutsche oder ausländische Funkstelle. Passt aus meiner Sicht dann. Was wollen die mir dann "antun"?
16. Juni 2014: Von Viktor Rothe an Wolff E.
Schon möglich, dass sich das AZF geändert hat. Meins stammt von 1987.
Generell gilt, dass sowohl die Pilotenlizenz als auch das Funksprechzeugnis im Ausstellungsland gültig sind, egal in welchem Land das benutzte Flugzeug registriert ist. Mit dem G-registrierten Flugzeug in Deutschland zu fliegen und zu funken ist also problemlos. Gleiches gilt für N-registrierte Flugzeuge, also US-Lizenz plus US Funksprechzeugnis überall erforderlich, es sei denn man hat z.B. deutsche PPL und deutsches Funksprchzeugnis, dann darf man auch in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen. Mit deutscher Lizenz ein N-registriertes Flugzeug in Österreich zu fliegen ist illegal.
16. Juni 2014: Von Olaf Musch an Viktor Rothe
Mein AZF aus 2012 (mal abgeschrieben):

Das Flugfunkzeignis ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bzw. mit dem Luftfahrerschein.
...
Der Inhaber dieses Zeugnisses hat seine Befähigung zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunkdienst nach den geltenden Bestimmungen für das AZF nachgewiesen.

Er ist berechtigt
- den Sprechfunktdienst in deutscher oder englischer Sprache bei einer deutschen Luftfunkstelle auszuüben
- den Navigationsfunkdienst einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben
...

Es ist also anscheinend nur in D-Maschinen bzw. D-Bodenstationen (Flugzeugträger, Ölbohrplattformen, ...) gültig.

Olaf
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Olaf Musch
Bei mir steht es im Pilotenschein ohne Ländereingrenzung. Macht ja auch Sinn, da man mit einem EASA Schein alle Flieger unter europäischer Zulassung fliegen/funken darf. Das AZF bei mir ist von 1995 und wurde damals vom LBA in meinen Schein automatisch übertragen wie oben beschrieben.
16. Juni 2014: Von Urs Wildermuth an Wolff E.
In meinem EASA Schein aus der Schweiz steht

XII Radiotelephony Privileges: The holder of this licence has demonstrated competence to operate R/T equipment on board aircraft in / English

Und darunter

XIII Remarks: Radiotelephony privileges can only be exercised with a valid language proficiency endorsement

English Level 6 / validity unlimited.

Was anderes haben wir hier in der Schweiz nicht. Was schreiben denn die bei Euch in die EASA Lizenzen rein?



Wäre wirklich für jedes Land wieder ein separates RT Zeugnis fällig können wir ja eine Europäische Lizenz wirklich langsam einstampfen.
16. Juni 2014: Von Arno Reinhard an Wolff E.
Hm, hab in meinen lizenzen mal nachgeschaut. in meinem AZF steht genau was olaf schon zitiert hat
" in german and english at GERMAN aircraft or radio navigation stations"

Und Wolf, auch korrekt, mein EASA PART FCL PPL A steht unter sprechfunkrechten " privileges ... in german and english R/T under VFR/IFR... " aber keine einschränkung auf german registered aircraft.

die Rechtslage EU/EASA vs GER/LBA/ bundesnetzagentur scheint spannend zu bleiben. Wobei ich nochmal betonen möchte, aus etlichen gesprächen mit meiner zuständigen behörde LBMHahn und auch bundesnetzagentur bekomme ich immer nur positives feedback " wir sind schliesslich dafür da sie in die luft zu bekommen".
16. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an 
Hier hakeln sich - mal wieder - die Bestimmungen ICAO und ITU. Die Sprechfunkzeugnisse sind zwar international nach ITU geregelt, aber es gibt keinen "Staat Europa", also auch keine "Bordfunkstelle Europa". Folgerichtig kann jeder Staat natürlich nur den Gebrauch einer Funkstelle im Rahmen ihrer internationalen Zuständigkeit und dem zugeordneten Verwaltungsbereich genehmigen. Eine scheinausstellende deutsche Stelle kann nur über deutsche Funkstellen befinden, alles andere ist ausserhalb der Zuständigkeit. Wie das aber die anderen Länder halten, das geht die deutschen Behörden mal erstmal nix an und da gibt es von "wir haben gar keine Funkzeugnisse" bis "wir haben eine verpflichtende Spezialausbildung" wohl alles. Wie das die CAA mit britischen Bordfunkstellen hält, dürfte sich doch recht leicht mit einer Anfrage klären lassen=
16. Juni 2014: Von  an Ursus Saxum-is
Okay, danke erst mal! Scheint also nicht ganz klar zu sein ...
16. Juni 2014: Von Erwin Pitzer an 
es gibt noch schlimmeres :

ich kann meinen in jerez erworbenen, englischen JAR-FCL nur mit einem englischen medical verlängern.
16. Juni 2014: Von Peter Paul an Erwin Pitzer
das stimmt NICHT.

ich habe gerade meinen UK EASA PPL nach Umschreibung erhalten.

musste lediglich bei der UK CAA alle meine bisherigen Medicals in Kopie und den Antrag und das Medical Ergebniss incl. EKG Ihnen zukommen lassen. Meine Medical stammen dabei aus verschiedenen EU Staaten.
Da die Lizenzhaltende CAA diese Medicals laut EASA verwalten/einlagern muss

Es kann sein das des deutsche Medical von der UK CAA nicht anerkannt wird da (falls es jemand besser weiss bitte mich verbessern) zumindest in der Vergangenheit wegen der Medicalfristen bei ueber 50j es einen in D eigenen nicht im Sinne der EASA gewollten Weg gibt.

Dadurch hat die UK CAA auch fuer unter 50J die medicals nicht anerkannt.

nach sehr hilfreichen emails mit der CAA Medical Abteilung hatte ich alle meine alten Medicals(das war ein bisschen eine Fleissaufgabe !!!) zusammen und Ihnen per email zukommen lassen und ca 10 tage spaeter meine neue EASA Lizenz erhalten.
16. Juni 2014: Von Markus Doerr an Peter Paul
Das ist seit EASA FCL 3 nicht mehr so, die CAA ist angehalten auch dt. Medicals anzuerkennen, wenn die nach Part MED ausgestellt sind.
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Urs Wildermuth
@Urs. Es steht das Selbe drin wie bei euch. Je nach Sprachlevel gültig bis oder unlimited. Muss ja auch so sein, sonst wäre eine CH EASA Lizenz in Spanien wertlos und umgedreht. Das ist ja der eigentliche Vorteil von EASA. Es soll alles überall in EU gültig sein (incl. CH). Die Praxis zeigt allerdings, dass es doch noch länderspezifsich etwas klemmt. Aktuelles Thema ist die Cessna SID......
16. Juni 2014: Von Peter Paul an Markus Doerr
Hallo,

da wird sich Erwin doch sicherlich freuen

Ich war mir auch nicht 100% sicher wg dem dt. Medical und es hat mich sowieso nicht betroffen

Mir ging es eigentlich nur darum Erwin weiterzuhelfen mit seinem Medical dann kann er jetzt zum jedem Fliegerarzt seines Vertauen gehen

Und eigentlich war ja Medical nicht das Thema dieses Threads
16. Juni 2014: Von Michael Münch an Peter Paul
Nee, nicht medial aber im Prinzip gleich oder ähnlich gelagerte Fragestellungen.

Das Problem ist, dass sich die Betroffenen nicht mit der Materie solide und im Detail auseinandersetzen, sondern einfach Halbwahrheiten und Hörensagen weiterplaudern.

Ich fliege seit 1996 mit CAA License und das völlig problemlos: Language proficiency Level 6, medial, examiner, Eintrag deutscher Zusatzqualifikationen.... Völlig problemlos, schnell und freundlich. kostet evtl. Etwas mehr als in D, dafür aber keine Bürokratiemonster mit denen man sich herumschlagen muss.

Der Knackpunkt bleibt: wenn ich mich für die Zusammenarbeit mit einer "ausländischen" Behörde entscheide, muss ich mich eben auf deren Regulations einstellen und mich auch dort kundig machen und nicht auf "Gebabbel" am Fliegerstammtisch hören.

Nix für ungut und bitte keiner sollte sich angegriffen fühlen.......

16. Juni 2014: Von Peter Paul an Michael Münch
ich kann mich dem nur anschliessen (ca.10j bei der UK CAA) mit G reg Flieger und Lizenz

bei Fragen einfach anrufen bzw email und es wird einem geholfen!! eigentlich ist die CAA immer sehr pragmatisch aufgestellt.
Vielleicht in der Vergangenheit bei der Umstellung auf EASA ein bisschen burokratischer geworden

und das mir den Mehrkosten sehe Ich eigentlich auch nicht. man kann ja fast alles online machen
16. Juni 2014: Von Markus Doerr an Peter Paul
Und es soll besser werden mit der Red Tape challenge.
Es gibt einen GA Beauftragten, man stelle sich sowas beim LBA vor,
17. Juni 2014: Von Erwin Pitzer an Peter Paul
danke paul, das tut er auch.

mein medical ist noch gültig bis mitte august, habe aber schon einen termin für den 16.07.
danach werde ich mit einem fetzenflieger nach LEJR fliegen und mit einem checkflug mit Brian meine lizensverlängerung auf den neuesten stand bringen.
17. Juni 2014: Von Erwin Pitzer an Peter Paul
einfach mal bei der CAA anrufen ... is bei mir nich ;-)

ich habe mal so eben level 4 geschafft. wenn ich bei denen anrufen würde, bekäme ich sofort die lizens entzogen ;-)

deshalb sind meine infos mehr vom "hörensagen"

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