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16. Juni 2014: Von Viktor Rothe an Wolff E.
Schon möglich, dass sich das AZF geändert hat. Meins stammt von 1987.
Generell gilt, dass sowohl die Pilotenlizenz als auch das Funksprechzeugnis im Ausstellungsland gültig sind, egal in welchem Land das benutzte Flugzeug registriert ist. Mit dem G-registrierten Flugzeug in Deutschland zu fliegen und zu funken ist also problemlos. Gleiches gilt für N-registrierte Flugzeuge, also US-Lizenz plus US Funksprechzeugnis überall erforderlich, es sei denn man hat z.B. deutsche PPL und deutsches Funksprchzeugnis, dann darf man auch in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen. Mit deutscher Lizenz ein N-registriertes Flugzeug in Österreich zu fliegen ist illegal.
16. Juni 2014: Von Olaf Musch an Viktor Rothe
Mein AZF aus 2012 (mal abgeschrieben):

Das Flugfunkzeignis ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bzw. mit dem Luftfahrerschein.
...
Der Inhaber dieses Zeugnisses hat seine Befähigung zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunkdienst nach den geltenden Bestimmungen für das AZF nachgewiesen.

Er ist berechtigt
- den Sprechfunktdienst in deutscher oder englischer Sprache bei einer deutschen Luftfunkstelle auszuüben
- den Navigationsfunkdienst einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben
...

Es ist also anscheinend nur in D-Maschinen bzw. D-Bodenstationen (Flugzeugträger, Ölbohrplattformen, ...) gültig.

Olaf
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Olaf Musch
Bei mir steht es im Pilotenschein ohne Ländereingrenzung. Macht ja auch Sinn, da man mit einem EASA Schein alle Flieger unter europäischer Zulassung fliegen/funken darf. Das AZF bei mir ist von 1995 und wurde damals vom LBA in meinen Schein automatisch übertragen wie oben beschrieben.
16. Juni 2014: Von Arno Reinhard an Wolff E.
Hm, hab in meinen lizenzen mal nachgeschaut. in meinem AZF steht genau was olaf schon zitiert hat
" in german and english at GERMAN aircraft or radio navigation stations"

Und Wolf, auch korrekt, mein EASA PART FCL PPL A steht unter sprechfunkrechten " privileges ... in german and english R/T under VFR/IFR... " aber keine einschränkung auf german registered aircraft.

die Rechtslage EU/EASA vs GER/LBA/ bundesnetzagentur scheint spannend zu bleiben. Wobei ich nochmal betonen möchte, aus etlichen gesprächen mit meiner zuständigen behörde LBMHahn und auch bundesnetzagentur bekomme ich immer nur positives feedback " wir sind schliesslich dafür da sie in die luft zu bekommen".

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