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16. Juni 2014: Von Wolff E. an Olaf Musch
Bei mir steht es im Pilotenschein ohne Ländereingrenzung. Macht ja auch Sinn, da man mit einem EASA Schein alle Flieger unter europäischer Zulassung fliegen/funken darf. Das AZF bei mir ist von 1995 und wurde damals vom LBA in meinen Schein automatisch übertragen wie oben beschrieben.
16. Juni 2014: Von Arno Reinhard an Wolff E.
Hm, hab in meinen lizenzen mal nachgeschaut. in meinem AZF steht genau was olaf schon zitiert hat
" in german and english at GERMAN aircraft or radio navigation stations"

Und Wolf, auch korrekt, mein EASA PART FCL PPL A steht unter sprechfunkrechten " privileges ... in german and english R/T under VFR/IFR... " aber keine einschränkung auf german registered aircraft.

die Rechtslage EU/EASA vs GER/LBA/ bundesnetzagentur scheint spannend zu bleiben. Wobei ich nochmal betonen möchte, aus etlichen gesprächen mit meiner zuständigen behörde LBMHahn und auch bundesnetzagentur bekomme ich immer nur positives feedback " wir sind schliesslich dafür da sie in die luft zu bekommen".

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