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16. Juni 2014: Von Markus Doerr an 
Hallo Alexis,

Das wäre Quatsch. Du brauchst nur ein ausländisches Funksprechzeugnis, wenn du eine ausländische Lizenz hast.
Ich hab ein FRTOL ( Flight Radiotelephony Operators Licence ) weil ich eine CAA PPL hab.
Wo und wer hat denn einen Rampcheck gemacht oder das behauptet?
Du musst ja auch deine PPL nicht hier anerkennen lassen.
Da hat jemand mal wieder Sachen vermischt. Bei N-Reg, brauchst du das amerikanische Funksprechzeugnis weil du auch eine FAA Lizenz zum fliegen des selben brauchst. (außerhalb des Landes in dem man selber eine Lizenz hat)


16. Juni 2014: Von Wolff E. an Markus Doerr
Bezüglich N-reg: Braucht man als Pilot im europäischen Ausland eine amerikanische Funksprechlizenz oder der Flieger eine Lizenz für die Funkgeräte außerhalb der USA? Was ist, wenn man einen EASA Schein mit englischen Level 4-6 hat und IR und einen FAA-Schein validiert mit FAA-IR? Reicht das ?
16. Juni 2014: Von  an Markus Doerr
Hi Markus,
ich halte das auch für Blödsinn, aber es kursierte in einem mir bekannten Club ein Rundschreiben, in dem das behauptet wurde, angeblich habe ein Luftamt das behauptet ....

Wortlaut:

Ein aktueller Hinweis am Rande:
nach langen Diskussionen mit dem Luftamt und der Bundesnetzagentur wurde bestätigt, dass die in Deutschland ausgestellten Sprechfunkzeugnisse aller Art nur für die Anwendung in Deutschen Flugzeugen gelten. Will man aus einem nicht-D-registrierten Flugzeug funken, muss man sich das Sprechfunkzeugniss im Land der LFZ-Registrierung anerkennen lassen - selbst bei der EASA-Part-FCL.

16. Juni 2014: Von Markus Doerr an Wolff E.
Du brauchst beides.

Laut:

FCC 47 CFR Part 87, Section 87.18 und

ICAO Annex 6, Operation of aircraft, Part 1, Chapter 9, § 9.1.2


Die Formulare gibts bei der FCC. Das ausstellen geht nur mit einer Pilotenlizenz und kostet so $60.



16. Juni 2014: Von Markus Doerr an 
Hat mal jemand den Text im AZF? Beim googeln den Text nicht gefunden nur vom BZF I.
Beim BZF egal ob I oder II wird immer in deutschen Luftfunkstellen gesprochen.

Im Prinzip kann dir das Luftamt gar nix, weil die nicht bestimmen können wer an Bord eines G-registrierten Lfz denn überhaupt Sprechfunk betreiben darf. Das kann nur die UK CAA. Man kann hier auch ohne Sprechfunkzeugnis eine Lizenz erhalten, braucht aber eins für Instrument - Qualifikationen , egal ob IR, E-IR oder IR(R).

Das ist doch neues Futter für die Flugverhinderer in deutschen Beamtenstuben.
Die senden jetzt tausende von Beamten raus um Rampchecks bei den ausländischen Fliegern durchzuführen.
Das ist wahrscheinlich die Retourkutsche zur Ausflaggempfehlung der AOPA.
16. Juni 2014: Von Viktor Rothe an Markus Doerr
Im AZF steht ".... Er ist berechtigt, den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben."
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Viktor Rothe
Bei mir steht im Schein: Funksprechzeugnis. Sprech-,Navigations und Flugdienstberechtigung für Boden. oder Luftfunkstellen in englicher oder deutscher Sprache für Flüge nach Sicht- oder Instrumentenflugregeln. Da ist nicht ausgegrenzt, ob deutsche oder ausländische Funkstelle. Passt aus meiner Sicht dann. Was wollen die mir dann "antun"?
16. Juni 2014: Von Viktor Rothe an Wolff E.
Schon möglich, dass sich das AZF geändert hat. Meins stammt von 1987.
Generell gilt, dass sowohl die Pilotenlizenz als auch das Funksprechzeugnis im Ausstellungsland gültig sind, egal in welchem Land das benutzte Flugzeug registriert ist. Mit dem G-registrierten Flugzeug in Deutschland zu fliegen und zu funken ist also problemlos. Gleiches gilt für N-registrierte Flugzeuge, also US-Lizenz plus US Funksprechzeugnis überall erforderlich, es sei denn man hat z.B. deutsche PPL und deutsches Funksprchzeugnis, dann darf man auch in Deutschland N-registrierte Flugzeuge fliegen. Mit deutscher Lizenz ein N-registriertes Flugzeug in Österreich zu fliegen ist illegal.
16. Juni 2014: Von Olaf Musch an Viktor Rothe
Mein AZF aus 2012 (mal abgeschrieben):

Das Flugfunkzeignis ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bzw. mit dem Luftfahrerschein.
...
Der Inhaber dieses Zeugnisses hat seine Befähigung zur Ausübung des Sprechfunks im Flugfunkdienst nach den geltenden Bestimmungen für das AZF nachgewiesen.

Er ist berechtigt
- den Sprechfunktdienst in deutscher oder englischer Sprache bei einer deutschen Luftfunkstelle auszuüben
- den Navigationsfunkdienst einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben
...

Es ist also anscheinend nur in D-Maschinen bzw. D-Bodenstationen (Flugzeugträger, Ölbohrplattformen, ...) gültig.

Olaf
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Olaf Musch
Bei mir steht es im Pilotenschein ohne Ländereingrenzung. Macht ja auch Sinn, da man mit einem EASA Schein alle Flieger unter europäischer Zulassung fliegen/funken darf. Das AZF bei mir ist von 1995 und wurde damals vom LBA in meinen Schein automatisch übertragen wie oben beschrieben.
16. Juni 2014: Von Urs Wildermuth an Wolff E.
In meinem EASA Schein aus der Schweiz steht

XII Radiotelephony Privileges: The holder of this licence has demonstrated competence to operate R/T equipment on board aircraft in / English

Und darunter

XIII Remarks: Radiotelephony privileges can only be exercised with a valid language proficiency endorsement

English Level 6 / validity unlimited.

Was anderes haben wir hier in der Schweiz nicht. Was schreiben denn die bei Euch in die EASA Lizenzen rein?



Wäre wirklich für jedes Land wieder ein separates RT Zeugnis fällig können wir ja eine Europäische Lizenz wirklich langsam einstampfen.
16. Juni 2014: Von Arno Reinhard an Wolff E.
Hm, hab in meinen lizenzen mal nachgeschaut. in meinem AZF steht genau was olaf schon zitiert hat
" in german and english at GERMAN aircraft or radio navigation stations"

Und Wolf, auch korrekt, mein EASA PART FCL PPL A steht unter sprechfunkrechten " privileges ... in german and english R/T under VFR/IFR... " aber keine einschränkung auf german registered aircraft.

die Rechtslage EU/EASA vs GER/LBA/ bundesnetzagentur scheint spannend zu bleiben. Wobei ich nochmal betonen möchte, aus etlichen gesprächen mit meiner zuständigen behörde LBMHahn und auch bundesnetzagentur bekomme ich immer nur positives feedback " wir sind schliesslich dafür da sie in die luft zu bekommen".
16. Juni 2014: Von Wolff E. an Urs Wildermuth
@Urs. Es steht das Selbe drin wie bei euch. Je nach Sprachlevel gültig bis oder unlimited. Muss ja auch so sein, sonst wäre eine CH EASA Lizenz in Spanien wertlos und umgedreht. Das ist ja der eigentliche Vorteil von EASA. Es soll alles überall in EU gültig sein (incl. CH). Die Praxis zeigt allerdings, dass es doch noch länderspezifsich etwas klemmt. Aktuelles Thema ist die Cessna SID......

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