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16. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an 
Hier hakeln sich - mal wieder - die Bestimmungen ICAO und ITU. Die Sprechfunkzeugnisse sind zwar international nach ITU geregelt, aber es gibt keinen "Staat Europa", also auch keine "Bordfunkstelle Europa". Folgerichtig kann jeder Staat natürlich nur den Gebrauch einer Funkstelle im Rahmen ihrer internationalen Zuständigkeit und dem zugeordneten Verwaltungsbereich genehmigen. Eine scheinausstellende deutsche Stelle kann nur über deutsche Funkstellen befinden, alles andere ist ausserhalb der Zuständigkeit. Wie das aber die anderen Länder halten, das geht die deutschen Behörden mal erstmal nix an und da gibt es von "wir haben gar keine Funkzeugnisse" bis "wir haben eine verpflichtende Spezialausbildung" wohl alles. Wie das die CAA mit britischen Bordfunkstellen hält, dürfte sich doch recht leicht mit einer Anfrage klären lassen=
16. Juni 2014: Von  an Ursus Saxum-is
Okay, danke erst mal! Scheint also nicht ganz klar zu sein ...

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