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Luftrecht und Behörden | Arbeitsrechtliche Entscheidung zur Körpergröße von Piloten/innen  
19. Dezember 2013: Von Monika Korb 
Liebe Pilotinnen, Piloten und Flugbegeisterte,

zunächst möchte ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Monika Korb und ich bin Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht.

Regelmäßig verfasse und veröffentliche ich Artikel, kommentiere Urteile und schreibe Blog-Posts zu arbeitsrechtlichen Themen in verschiedensten Branchen. In diesem Zusammenhang bin ich kürzlich auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Köln gestoßen, das ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Hier klagte eine angehende Pilotin gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung bei einer Fluggesellschaft, nachdem sie laut Tarifvertrag mit einer Körpergröße von 161,5 cm zu klein für den Pilotenberuf sei. Im Kern gaben die Richter des Arbeitsgerichts Köln der Frau Recht, indem sie das Handeln der Fluggesellschaft als mittelbare Diskriminierung werteten.

Einen von ihr beanspruchten Schadensersatz hingegen sahen die Richter als nicht gegeben an, da die Fluggesellschaft, so die Auffassung des Gerichts, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig handelte.

Für diejenigen die den vollen Wortlaut und Kommentar zu dem Urteil interessiert, habe ich auf der Website unserer Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht einen Artikel dazu eingestellt.


Viele Grüße
Monika Korb
19. Dezember 2013: Von Norbert S. an Monika Korb Bewertung: +1.00 [1]
in Ihrem Kommentar benennen Sie die Problematik, die nichts mit Diskriminierung zu tun hat:

So muss sichergestellt sein, dass der Pilot alle technischen Funktionen des Flugzeuges auch in Extremfällen sicher zu bedienen hat. Sollte dies aufgrund der körperlichen Mindestgröße von 160 cm nicht uneingeschränkt möglich sein, besteht ein sachlicher Grund, Aspiranten mit entsprechender Größe auszuschließen. Denn es darf nicht vergessen werden, dass die Sicherheit der Passagiere im Vordergrund stehen muss.
19. Dezember 2013: Von Stefan Jaudas an Norbert S.
FAR-25.777(c)
The controls must be located and arranged, with respect to the pilots' seats, so that there is full and unrestricted movement of each control without interference from the cockpit structure or the clothing of the minimum flight crew (established under §25.1523) when any member of this flight crew, from 52 to 63 in height, is seated with the seat belt and shoulder harness (if provided) fastened.

1,57 Meter bis 1,91 Meter. Aber egal, wie die Limits sind, gewisse Gruppen werden dadurch immer vermeintlich benachteiligt werden. Wenn sich eine kleine Frau (womöglich noch asiatischer Herkunft) hierdurch diskriminiert fühlen kann, dann aber auch skandinavische/ nordeuropäische Männer. Die dürfen dann nämlich auch nicht in repräsentativer Zahl ins Cockpit. Also, wenn gegen mehrere entgegensetze Gruppen "diskriminiert" wird, wird dann gegen keinen diskriminiert?

Überhaupt, wer sagt denn, dass die tarifvertragliche (!) Regel oder auch die Bauvorschrift in diskriminatorischer Absicht geschaffen wurden?
"Dass sich allerdings Menschen ungleich behandelt fühlen, kann nicht immer bedeuten, dass sie auch diskriminiert werden."
Amen!

Andererseits war das hier speziell herangezogene Limit ja tarifvertraglich bedingt. Also sind beide Tarifpartner in der Pflicht, nicht die Frima alleine.
19. Dezember 2013: Von  an Stefan Jaudas
Ich passe mit 2 Meter Körpergröße und 100kg auch nicht in jedes Flugzeug/Auto. Ich sollte anfangen zu klagen...

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