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Luftrecht und Behörden | FAA IR  
20. Oktober 2013: Von Nick Denissen 
Hallo,

ich bin US Amerikaner, wohne in Deutschland und habe ein N-Reg Flugzeug in Deutschland welches ich IFR fliege. Ich habe eine FAA IFR (PPL) lizenz, FCC permit, JAR-FCL VFR PPL, BZF.

Ab wann muss ich eine JAR-FCL/EASA conversion machen, so dass ich bedenkenlos IFR fliegen darf? wenn, muss mann so was in Deutschland machen, oder kann ich das in einem anderen EU land beantragen? Will das pragmatisch und kostengünstig machen. Avgas und landegebühren sind hier schon teuer genug ohne das ich noch gross Flugstunden und antiquarischen Theorieuntericht bezahlen möchte.

-Nick
20. Oktober 2013: Von Achim H. an Nick Denissen
Aktuell ist das noch sehr aufwändig aber eine Neuregelung ist in Vorbereitung. Ich würde das abwarten, auch wenn es so aussieht als ob die einfache Konvertierung erst nach dem Zwang der EASA-Lizenzen kommt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man die vielen Tausend FAA-Scheininhaber in ein Loch fallen lässt. Die neue Konvertierung soll recht einfach werden, nur ein bisschen Theorie.

Welches EASA-Land ist egal aber Deutschland hat den Vorteil, dass hier die Verwaltung ziemlich gut funktioniert und sogar einigermaßen gut englisch spricht. Für UK trifft das natürlich noch mehr zu...
20. Oktober 2013: Von Harr, Roger an Nick Denissen
Die EASA hat am 17.10.2013 beschlossen, die Übergangsfrist für Inhaber von Drittstaaten-Lizenzen bis zum April 2015 zu verlängern. Bis dann wird - so Gott will - hoffentlich ein einfacher Weg vorhanden sein, um ein EASA IR zu erlangen.
21. Oktober 2013: Von Flo Re an Harr, Roger
Roger,

das sind ja erstmal gute Neuigkeiten. Waerst Du vielleicht so nett, den entsprechenden Link oder so zu posten? Ich wuerde gerne was "offizielles" weiterverbreiten :)

Vielen Dank und liebe Gruesse,


Florian
21. Oktober 2013: Von Othmar Crepaz an Flo Re
AustroControl hat mir auf diesbezügliche Anfrage mitgeteilt, "dass ich weiterhin mit US-Lizenz N-registrierte Flugzeuge in Europa fliegen darf.
Keine Rede von April 2014 oder später, bzw. ob ergänzend eine EASA-Lizenz erforderlich ist. Ich habe mir das ausgedruckt. Vielleicht können die Beamten bei der Sicherheitskontrolle in deutscher Sprache abgefasste e-mails besser lesen als US-Lizenzen. Gestern auf einem mittelgroßen Flughafen wollte ein Polizist Schwierigkeiten machen, weil er diese FAA-Scheckkarten-Lizenzen nicht kannte. Als ich ihn dann endlich überzeugt hatte und passieren durfte, setzte ich noch eins drauf: Die reine Lizenz sei für die Kontrolle wertlos - wenn schon, dann müsste er die Gültigkeit anhand des Endorsements im Flugbuch überprüfen (Bi-Annual). Das wollte er sich aber nicht mehr zeigen lassen ;-)
21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Othmar Crepaz
Mir hat auch einmal einmal ein Flugleiter auf Anfrage mitgeteilt, ich dürfte auf "seinem" Flugplatz nach Voranmeldung aus Grossbritannien landen. Hat dann aber trotzdem ein Ordnugswidrigkeitsverfahren gegeben, weil es nicht stimmte. Und die Aussage "hat mir aber jemand in einem e-mail geschrieben" hat nichts genutzt, höchstens den Vorwurf des böswilligen Vorsatzes entkräftet.

Wegen des unbestimmten Rechtsbegriffes "Betreiber" in der privaten Luftfahrt gibt es zwei extreme Auslegungen - "im Privatbereich gibt es soetwas nicht" (Austrocontrol) und "der Pilot ist der Betreiber" (z.B. Irland), und die örtlichen Zivilluftfahrt-Behörden sagen dementsprechend, daß EASA-Lizenzen erfordelich seien oder eben auch nicht. Die Wahrheit liegt wohl, wie so oft, irgendwo in der Mitte.

Da die Inspektionen von den jeweils örtlichen Luftfahrtbehörden durchgeführt werden, sollte man ab dem Jar 2015 (das Ganze wurde vor ein paar Tagen um ein Jahr verschoben) schon aufpassen, wo man mit N-Registrierung hinfliegt, wenn man nicht kurzfristig einen anderen Piloten für den Rückflug anheuern möchte.

21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Othmar Crepaz

Ach ja, und daß Inspektoren das Flugbuch sehen wollen, kommt immer wieder einmal vor, FAA-Lizenz oder EASA. Da dies aber nicht auf der Liste der mitzuführenden Dokumente steht, kann er/sie lediglich verlangen, nach Rückkehr ("In angemessener Zeit") eine Kopie zu erhalten.

21. Oktober 2013: Von Achim H. an Christof Edel
Hat dann aber trotzdem ein Ordnugswidrigkeitsverfahren gegeben, weil es nicht stimmte.

Zwei Fragen dazu: wie kam es zur Einleitung des Verfahrens und wie hoch war das Bußgeld?
21. Oktober 2013: Von Othmar Crepaz an Christof Edel
Hallo, Christof,
ich habe mein e-mail nicht "von irgendwem" bekommen, sondern hochoffiziell von der AustroControl GmbH., also der Luftfahrtbehörde im Ösiland.
Und das mit der Verschiebung auf 2015 ist sehr tröstlich, da ich eigentlich schon im April 2014 mangels EASA-Lizenz meine US-Lizenz an die Wand nageln wollte. Was auch altersbedingt sinnvoll wird, nun halt um 1 Jahr später.
21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Achim H.

Der (gutgläubige) BfL hat meine Ankunftdaten an die Grenzpolizei weitergeleitet, die dann den Ortsansässigen Dorfpolizisten vorbeischickten (nicht abfällig gemeint, aber für die Nordsee-Inseln fällt mir gerade kein besseres Wort ein). Es gab wohl vor langer Zeit ein Verfahren, daß aber schon lange eingestellt war...

Das ganze wurde nach einigem Hin und Her wegen geringer, aber eingestandener Schuld eingestellt.

21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Othmar Crepaz
AustoControl erfüllt die Funktion einer Zivilen Luftftahrtbehörde. Sicherlich nicht irgendwer, aber es gibt über ein Dutzend davon, und wenn man sich in deren "Hoheitsgebiet" aufhält, werden die dortigen Kontrolleure eben ihren Vorgesetzten gehorchen, und sich recht wenig um die Behörden anderer Länder kümmern, was auch immer die in einer Fremdsprache ihren Piloten mitteilt.

Da ganze kann schon einmal zu hanebüchenen Auswüchsen führen. So wurde beispielsweise allen Inhabern einer britischen Pilotenlizenz pragmatisch und pauschal "Language Proficiency - English" in die Lizenz eingetragen. Pünktlich vier Jahre danach begannen dann in Frankreich die Inspektoren, diese nicht anzuerkennen weil nicht nachweislich Kenntnisstufe 6 vorhanden war, also die Sprachbefähigung unter Umständen nicht mehr gültig sein könnte. Eine besonders eifrige Inspektorin verbot sogar den Start einiger Flugzeuge, anstatt wie die anderen Inspektoren einfach nur einen Eintrag im Bericht zu machen.

Das ganze was zwar völlig rechtswiedrig, konnte aber auch auf höherer Behördenebene nicht gelöst werden, und so führte die britische Luftfahrtbehörde dann ein Verfahren ein, mithilfe dessen einjeder Pilot seine tatsächliche Kenntnisstufe (zumeist 6)nachweisen kann, indem er/sie ein offizielles Schreiben der CAA mit sich führt.

21. Oktober 2013: Von Christophe Dupond an Christof Edel
Das ist doch Qatsch. Es war in UK Lizenz keine Level eingetragen, daher das Schreiben von CAA. Umstellung der Software war zu aufwendig und alle Lizenen neu austellen.
21. Oktober 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Ich missgönne Ihnen keinesfalls die Freude an der erhaltenen Auskunft von der ACG; angesichts der teilweise haarsträubenden (und falschen) Auskünfte und Interpretationen die ich dort schon erhalten habe zweifle ich jedoch stark daran dass eine im Widerspruch zu allen anderen EASA-Mitgliedsländern stehende eMail eines ACG-Mitarbeiters das Papier wert ist auf die sie gedruckt werden könnte.
Um Rechtssicherheit zu bekommen würde ich mir das in Bescheidform schriftlich mit Unterschrift geben lassen-wetten dass es dann zu einem Rückzieher kommt?
21. Oktober 2013: Von Harr, Roger an Flo Re
Ich habs von www.pplir.org. Den Artikel kann man jedoch nur öffnen, wenn man dort einen Account hat!

Roger
21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Flieger Max L.oitfelder

Leider kein Quatsch.

Die britische Luftfahrtbehörde trug jedem Inhaber eines Flugscheins mit Funksprechzeugnis die Sprachbefähigung für Englisch automatisch ein, wenn ich mich recht erinnere, im Frühjahr 2008.

Ich habe noch einmal in meinen alten e-mails gewühlt, und das Ganze fing demnach bereits in 2011 an, und seltsamerweise in Irland...

Übrigens ist Irland ein Land, in dem die Luftfahrtbehörde meint, alle Piloten von in Drittstaaten zugelassenen Flugzeugen müssten demnähchst EASA-Lizenzen haben - so nachzulesen unter Punkt 13 hier.

21. Oktober 2013: Von Philipp Tiemann an Christof Edel
Interessant. Allerdings würde ich sagen, hier wurde ein komplexer Sachverhalt schlicht etwas stark vereinfacht. Schließlich hat IAA nicht die Befugnis, selbst Lizensierungsvorschriften für EASA-Flugzeuge zu erlassen.
21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Philipp Tiemann

Klar. Aber solange im Zweifel Paragraphen-Rittmeister den Piloten fernab der Heimat die Flugzeugschlüssel wegnehmen können, ist Vorsicht geboten. Und wirksame Rechtsmittel sind schlichtweg nicht vorhanden.

22. Oktober 2013: Von Christophe Dupond an Christof Edel
Hab seit 2008 UK Lizenz und es war kein Level eingedruckt, sondern nur 'English'. Habe Ermahnung (unter Brudern) von Luftpolizei 2012 in Bordeaux bekommen. Eine andere englische Pilot, musste dort bleiben. Daher gab es von CAA eine schreiben in dem die Level steht. Seit EASA Lizenz steht level auch auf dem Papier.

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