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21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Othmar Crepaz
Mir hat auch einmal einmal ein Flugleiter auf Anfrage mitgeteilt, ich dürfte auf "seinem" Flugplatz nach Voranmeldung aus Grossbritannien landen. Hat dann aber trotzdem ein Ordnugswidrigkeitsverfahren gegeben, weil es nicht stimmte. Und die Aussage "hat mir aber jemand in einem e-mail geschrieben" hat nichts genutzt, höchstens den Vorwurf des böswilligen Vorsatzes entkräftet.

Wegen des unbestimmten Rechtsbegriffes "Betreiber" in der privaten Luftfahrt gibt es zwei extreme Auslegungen - "im Privatbereich gibt es soetwas nicht" (Austrocontrol) und "der Pilot ist der Betreiber" (z.B. Irland), und die örtlichen Zivilluftfahrt-Behörden sagen dementsprechend, daß EASA-Lizenzen erfordelich seien oder eben auch nicht. Die Wahrheit liegt wohl, wie so oft, irgendwo in der Mitte.

Da die Inspektionen von den jeweils örtlichen Luftfahrtbehörden durchgeführt werden, sollte man ab dem Jar 2015 (das Ganze wurde vor ein paar Tagen um ein Jahr verschoben) schon aufpassen, wo man mit N-Registrierung hinfliegt, wenn man nicht kurzfristig einen anderen Piloten für den Rückflug anheuern möchte.

21. Oktober 2013: Von Achim H. an Christof Edel
Hat dann aber trotzdem ein Ordnugswidrigkeitsverfahren gegeben, weil es nicht stimmte.

Zwei Fragen dazu: wie kam es zur Einleitung des Verfahrens und wie hoch war das Bußgeld?
21. Oktober 2013: Von Othmar Crepaz an Christof Edel
Hallo, Christof,
ich habe mein e-mail nicht "von irgendwem" bekommen, sondern hochoffiziell von der AustroControl GmbH., also der Luftfahrtbehörde im Ösiland.
Und das mit der Verschiebung auf 2015 ist sehr tröstlich, da ich eigentlich schon im April 2014 mangels EASA-Lizenz meine US-Lizenz an die Wand nageln wollte. Was auch altersbedingt sinnvoll wird, nun halt um 1 Jahr später.
21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Achim H.

Der (gutgläubige) BfL hat meine Ankunftdaten an die Grenzpolizei weitergeleitet, die dann den Ortsansässigen Dorfpolizisten vorbeischickten (nicht abfällig gemeint, aber für die Nordsee-Inseln fällt mir gerade kein besseres Wort ein). Es gab wohl vor langer Zeit ein Verfahren, daß aber schon lange eingestellt war...

Das ganze wurde nach einigem Hin und Her wegen geringer, aber eingestandener Schuld eingestellt.

21. Oktober 2013: Von Christof Edel an Othmar Crepaz
AustoControl erfüllt die Funktion einer Zivilen Luftftahrtbehörde. Sicherlich nicht irgendwer, aber es gibt über ein Dutzend davon, und wenn man sich in deren "Hoheitsgebiet" aufhält, werden die dortigen Kontrolleure eben ihren Vorgesetzten gehorchen, und sich recht wenig um die Behörden anderer Länder kümmern, was auch immer die in einer Fremdsprache ihren Piloten mitteilt.

Da ganze kann schon einmal zu hanebüchenen Auswüchsen führen. So wurde beispielsweise allen Inhabern einer britischen Pilotenlizenz pragmatisch und pauschal "Language Proficiency - English" in die Lizenz eingetragen. Pünktlich vier Jahre danach begannen dann in Frankreich die Inspektoren, diese nicht anzuerkennen weil nicht nachweislich Kenntnisstufe 6 vorhanden war, also die Sprachbefähigung unter Umständen nicht mehr gültig sein könnte. Eine besonders eifrige Inspektorin verbot sogar den Start einiger Flugzeuge, anstatt wie die anderen Inspektoren einfach nur einen Eintrag im Bericht zu machen.

Das ganze was zwar völlig rechtswiedrig, konnte aber auch auf höherer Behördenebene nicht gelöst werden, und so führte die britische Luftfahrtbehörde dann ein Verfahren ein, mithilfe dessen einjeder Pilot seine tatsächliche Kenntnisstufe (zumeist 6)nachweisen kann, indem er/sie ein offizielles Schreiben der CAA mit sich führt.

21. Oktober 2013: Von Christophe Dupond an Christof Edel
Das ist doch Qatsch. Es war in UK Lizenz keine Level eingetragen, daher das Schreiben von CAA. Umstellung der Software war zu aufwendig und alle Lizenen neu austellen.

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