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An- und Verkauf | Versicherungssteuer  
4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe 

Eine Frage zum Thema Versicherungssteuer:

Ich (meine Firma) habe ein Flugzeug in Österreich gekauft und werde es in Deutschland OE-registriert betreiben. Dazu habe ich mir mehrere Angebote für die Versicherung bei deutschen Versicherern eingeholt (CSL und Kasko). Nun fälllt mir auf, dass 2 Versicherer 11% Versicherungssteuer (der österreichische Steuersatz) berechnen wollen und die anderen 19 % (der deutsche Steuersatz). Richtet sich der (Versicherungs-)Steuersatz nach dem Land der Registrierung oder nach dem Firmensitz des Halters?

Vielen Dank vorab für eure Erläuterungen, Jürgen

4. September 2013: Von Bernhard Tenzler an Jürgen Scheiwe
Ich denke Letzteres denn für N-Reg fällt keine Versicherungssteuer an.
4. September 2013: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Die Frage ist, wer der Versicherungsnehmer ist und ob das deutsche Versicherungssteuergesetz Anwendung findet. In Deinem Fall ist es eine deutsche Firma. Bei N-reg ist es eine Firma in den USA. Im ersten Fall greift also das deutsche Versicherungssteuergesetz, sofern der Versicherungsgeber in Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist (das muss er sein, sonst darf er keine Versicherung verkaufen).

Somit fällt deutsche Versicherungssteuer an, diese muss der Versicherer vereinnahmen und abführen.
4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe an Achim H.
So hatte ich es auch vermutet, aber auf Nachfrage behauptet der Makler, der nur 11% Steuer berechnen will, dass bei Flugzeugen und Yachten immer das Land der Registrierung ausschlaggebend ist. Was mir nicht klar ist: In welchem Land wird die Versicherungssteuer abgeführt, im Land der Registrierung oder im Land des Halter-Firmensitzes?
4. September 2013: Von Roland Schmidt an Jürgen Scheiwe
Ich habe eine niederländische Registrierung und ein deutsches Versicherungsunternehmen. Veranschlagt wird bei mir der niederländische Steuersatz. Ist ein Experimental und ich bin Privathalter.
4. September 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Na ja, im Normalfall eines N-regs ist Versicherungsnehmer der (tatsächliche) Betreiber. Der Trust ist dann nur "co-insured". Und selbst in dieser Konstellation wird von den Versicherungen keine Steuer angesetzt...
4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe an Roland Schmidt
Wie hoch ist denn der niederländische Steuersatz?
4. September 2013: Von Andreas Ni an Jürgen Scheiwe
reguläre Golf-Zulassung (God save the Queen!), CSL-Versicherung und wohne und bin Deutscher: 6% Versicherungssteuer werden mir von deutschem Versicherer in Rechnung gestellt. Somit richtet sich die Versicherungssteuer (zumindest wohl innerhalb der EU) nach dem Land, in dem das Luftfahrzeug zugelassen ist.
Eine Rechtsgrundlage habe ich dafür (noch) nicht gefunden.
4. September 2013: Von Roland Schmidt an Jürgen Scheiwe
21 Prozent.
4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe an Roland Schmidt
Das ist merkwürdig. Ich habe ein Flugzeug in der gleichen Konstellation (deutscher Privathalter, PH-registriert) und zahle 19 % Versicherungssteuer.
4. September 2013: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Stimmt, man sollte erst einmal ins Gesetz schauen:

Risiken mit Bezug auf im Geltungsbereich dieses Gesetzes in ein amtliches oder amtlich anerkanntes Register einzutragende oder eingetragene und mit einem Unterscheidungskennzeichen versehene Fahrzeuge aller Art;

Das Flugzeug ist als OE-Maschine nicht in einem amtlichen Register nach deutschem Verständnis.
4. September 2013: Von Roland Schmidt an Jürgen Scheiwe

Merkwürdig in der Tat. Habe das erst letzte Woche durch meinen Makler bestätigt bekommen; Zitat: "nur die Versicherungssteuer der PH Kennungen ist erhöht worden".

Jetzt ist der Unterschied zwischen deutscher und niederländischer Steuer bei dem Betrag nicht so gewaltig, aber der Makler müsste das eigentlich wissen. Oder der Unterschied liegt in der LFZ-Klasse (Experimental)? Vorstellen kann ich mir das aber nicht - grübel...

4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe an Achim H.

Das ist dann ja eindeutig. Inzwischen hat mir auf Nachfrage auch der Versicherer, der 19 % berechnen wollte, bestätigt dass nur der österreichische Satz von 11 % anfällt. Nebenbei also noch ein Grund mehr den Flieger OE zu lassen.

Ich danke allen für eure hilfreichen Beiträge, Jürgen


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