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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. September 2013: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Stimmt, man sollte erst einmal ins Gesetz schauen:

Risiken mit Bezug auf im Geltungsbereich dieses Gesetzes in ein amtliches oder amtlich anerkanntes Register einzutragende oder eingetragene und mit einem Unterscheidungskennzeichen versehene Fahrzeuge aller Art;

Das Flugzeug ist als OE-Maschine nicht in einem amtlichen Register nach deutschem Verständnis.
4. September 2013: Von Jürgen Scheiwe an Achim H.

Das ist dann ja eindeutig. Inzwischen hat mir auf Nachfrage auch der Versicherer, der 19 % berechnen wollte, bestätigt dass nur der österreichische Satz von 11 % anfällt. Nebenbei also noch ein Grund mehr den Flieger OE zu lassen.

Ich danke allen für eure hilfreichen Beiträge, Jürgen


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