Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

66 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

IFR & ATC | VFR Night  
29. April 2013: Von Jochen Dimpfelmoser 
Ich wurde gefragt ob ich nicht mal Lust auf ein Sonnenaufgangsflug habe. Also komme ich nicht um VFR Night umher und schon stehe ich vor den ersten Fragen. Vllt kann mir jemand helfen.

- Der Abflug soll von einem unkontrolliereten Platz erfolgen. Ich würde beim Pickup einfach den entsprechenden Radar wie beim IFR Pickup rufen oder läuft das über FIS ? Oder muss ich zuvor anrufen denn im Gegensatz um IFR wo ich ja ein VFR Part habe bin ich bei VFR Night direkt " in der Nacht"

- Den Flugplan würde ich natürlich gerne schon bei SR-30 wieder schließen, also während des Fluges . Geht das ?
29. April 2013: Von Achim H. an Jochen Dimpfelmoser
IFR Nacht im Umkreis des Flugplatzes geht ohne ATC, das ist also der "VFR-Teil" wie beim IFR-Pickup. Der Flugplan muss beim unkontrollierten Platz noch geöffnet werden, das kann FIS oder ATC tun.

Einen Flugplan darf man erst schließen, wenn die Landung gesichert ist. Im Flug geht also gar nicht. Früher war es auch noch etwas lockerer, da ging es 5min vor Ankunft, mittlerweile muss man schon in der Platzrunde sein. FIS fragt da sehr genau nach.
29. April 2013: Von Roland Schmidt an Achim H.
Beitrag vom Autor gelöscht
29. April 2013: Von B. Quax F. an Jochen Dimpfelmoser
FIS ist erst ab 8 Uhr on Air, da können die also nicht helfen. Muß alles über Radar laufen. Hier muß man auch verhandeln und sagen was man möchte. Die letzten Freigaben die ich gehört habe, waren stay below 2.000ft. Das ist sicher für einen Sonnenaufgang ganz schön tief. Ansonsten ein sehr schöner Augenblick, kann ich nur empfehlen. Flugplan im Flug schließen wie geschrieben, ungern bis gar nicht.



   Back      Slideshow
      
Forward   
1 / 3

Foto19.JPG



29. April 2013: Von Christophe Dupond an Achim H.
FIS macht nicht so fruh auf, da kommt dann oft Bandansage auf der Frequenz, dann Radar rufen.
War jedenfalls letztes Jahr so.
29. April 2013: Von Pascal H. an Jochen Dimpfelmoser
Ich lasse normalerweise den Flugleiter den Flugplan öffnen und Rufe dann, nach dem die After-Takeoff Items erledigt sind bei Radar rein. Manchmal weiss der dann schon Bescheid, manchmal hört man "D-XXXX, report Intentions" - schlimmstenfalls muss man dann sein ganzes Routing nochmal durchgeben und bekommt es dann als Clearence zurück. Insgesamt hat man dann dreimal seine Route aufgesagt und die Frequenz ewig dichtgemacht ; ).

Den Flugplan kannst du mit SR-30 schliessen, kein Thema. Aber warum? Radar (zumindest Bremen) macht eigentlich alles mit, was du vorhast ; )
29. April 2013: Von Pelle Goran an Jochen Dimpfelmoser


Von welchem unkontrollierten Platz darfst du denn überhaupt NVFR starten? Bei den allerwenigsten Plätzen kenne ich noch Betriebsstunden nachts.

PickUp wird wahrscheinlich am einfachsten über Radar direkt nach TO sein. Aus böser Erfahrung - denk dran Mode S eingeschaltet zu haben!

Flugplan öffnen macht Radar, schliessen wird schon kniffeliger und hängt von deiner Flugroute ab. Wenn du nicht bereits in der Platzrunde am Zielort bist, gibt es nachts nur wenige Controller die das Schliessen annehmen. Tagsüber kann man bei busy traffic schon mal ein Schliessen 5 min vor Landung bekommen, muss dann aber explizit bestätigen, dass die Landung innnerhalb 5 min erfolgt. Wenn einem das nicht gelingt, sollte man nach der Landung nochmals zum Telefon greifen und sorry absetzen. Nachts habe ich das seit 2 Jahren nicht mehr erlebt, da wurde im Zweifelsfall darauf gedrungen per Telefon nach Landung zu schliessen. Unterwegs den Flugplan ohne Landung schliessen, um von NVFR auf VFR zu gehen, habe ich schon lange in D nicht mehr gehört.
29. April 2013: Von B. Quax F. an Pelle Goran
Von welchem unkontrollierten Platz darfst du denn überhaupt NVFR starten? Bei den allerwenigsten Plätzen kenne ich noch Betriebsstunden nachts.

Strausberg, Kyritz, Schönhagen PPR ab 06:00 LOC

Da wird es in Deutschland noch einige mehr geben! Aber um das ganze zu toppen, ich träume von Sylvester über Berlin. Start gegen 23:00 Uhr, anstoßen (Alkoholfreier Sekt) um 24:00 Uhr in 6.000 Fuß über dem Brandenburger Tor und 20 Minuten Feuerwerk von oben anschauen. Da wird die Auswahl an Flugplätzen allerdings sehr klein und es muß Wolkenlos sein, sonst macht es ja keinen Sinn!
29. April 2013: Von joy ride an B. Quax F.

PPR ab 06:00 LOC

silvester ok, aber heute um 0600 starten, und nachher einen sonnenaufgang erleben zu wollen, da muss man schon schön tief fliegen

immerhin den vorteil: es bleibt ohne flugplan und ohne N im NVFR

29. April 2013: Von B. Quax F. an joy ride
OK da habt ihr beide recht, diese Tage etwas schwer! Wird aber auch wieder anders :-)

Da bleibt nur EDDB (noch) oder Leipzig, sonst haben doch alle Nachtflugverbot, oder?
29. April 2013: Von Achim H. an joy ride
Übrigens, ein schöner Nebeneffekt vom IR ist, dass man immer NVFR-Current ist, sprich Passagiere mitnehmen darf, auch wenn man die 90-Tage-Regel mit den 2 Nachtstarts nicht erfüllt. Ich habe es vor dem IR nie geschafft, NVFR-Current zu sein.
29. April 2013: Von joy ride an Achim H.

versteh ich nicht ganz, aber "zum glück" habe ich bei den flugplätzen wo ich in nächtliche versuchungen komm, immer auch ein ILS als backup. Für's bessere Gefühl / an einem fremden Platz drehe ich gerne vorher eine runde alleine (aber auch das hilft nicht viel, wenn man die nächste Landung auf einer bahn macht, die komplett andere dimensionen und lichter hat.

hast du eine referenz, wenn du dich darauf beziehst? oder "bedingungen"?

29. April 2013: Von Achim H. an joy ride
JAR FCL 1.026(b), weiß jetzt nicht wie die entsprechende EASA FCL Regel heißt. Dort steht die 90-Tage-Regel geschrieben und für NVFR wird noch ein Nachtstart gefordert aber nur wenn der Pilot kein IR hat.

Das Aufrechterhalten der Passagierberechtigung für NVFR war ohne IR wirklich schwierig, so oft macht man den Nachtflug nicht.

Edit: die Regelung wurde in EASA Part FCL übernommen als FCL.060(b)(2)(ii).
29. April 2013: Von Richard G. Müller an B. Quax F.
Silvesterfeuerwerk ist von Unten schöner. Von Oben sieht es nur aus als ob die Stadt bombardiert wird, zweidimensional !
29. April 2013: Von Roland Schmidt an Richard G. Müller
Dann muss man eben tiefer fliegen :-)
29. April 2013: Von Richard G. Müller an Roland Schmidt
freigegeben zum Abschuss, nein danke, aber so sieht es bereits aus wenn mann die Sicherheitshöhe einhält.
29. April 2013: Von Sebastian Golze an Jochen Dimpfelmoser
Nachts kann man auf einem unkontrollierten Platz starten und losfliegen. So lange man den Verkehr in der Platzrunde beobachten kann braucht man keinen Flugplan und keine Freigabe. Für Flüge darüber hinaus benötigt man eine Freigabe die man bei Radar bekommt.

Aber Achtung bei Plätzen die in den militärischen Tiefflugstrecken liegen. Wobei dieser Tiefflug eigentlich nur abends statt findet und kaum morgens vor Sonnenaufgang.

Im Raum Berlin kann man z.B. in Finow 24h fliegen. Dort bezahlt man eine fixe Gebühr für diesen Service. In Schönhagen kann man unter bestimmten Bedingungen auch 24h fliegen, man bezahlt aber die PPR Gebühr für den gesamten Zeitraum bis zur regulären Öffnungszeit.
29. April 2013: Von Timm H. an Sebastian Golze
Dann muss man aber auch darauf achten in Luftraum G zu bleiben, stimmts?
29. April 2013: Von Achim H. an Timm H.
Nachtflug in der Umgebung eines für den Nachtflug befeuerten Platzes bedarf keines Flugplanes. Ich kann nicht erkennen, wo das Gesetz daraus das Verbot sich aus G zu entfernen konstruieren ließ. Die Umgebung ist ja definiert, so dass man die Platzrunde noch sehen kann.

Nachtflug in G braucht soweit ich sehen kann keinen Flugplan und auch keinen Funkkontakt. N-VFR ist kontrollierter Sichtflug und er wird von IFR gestaffelt. In G findet prinzipiell kein kontrollierter Flug statt.

Warum das alles so ist, keine Ahnung. Nachts sieht man andere LFZ eher besser als tagsüber und es ist so gut wie gar nichts los. Aber nicht meckern, in den meisten Ländern ist N-VFR komplett verboten.
29. April 2013: Von joy ride an Timm H.
ich finde, das wäre (in DE) tödlich. zwar eine frage der zeit, aber irgendwann würde man irgendwas treffen, befeuert oder nicht. (kein flugzeug, die sind beweglich und schwer zu treffen, ausserdem praktisch nicht vorhanden, in der nacht unterhalb FL60)

ich trau mich ja schon tagsüber nicht in 1000-1700 füßen rumzukrebsen, seit ich alterssehschwach bin ... aber im dunkeln, das wäre ja mehr nach gefühl?
;-)

also mir geht's immer so: dunkelschwarz und hellschwarz lässt mich immer die flucht nach oben antreten. erst wenn geordnete lichter auftauchen, wieder runterwärts, Golf ist was für ... (andere)
29. April 2013: Von Timm H. an joy ride
Ich wollte nur darauf hinweisen, war mir aber nicht 100% sicher.
Über meinem Heimathafen beginnt E in 1500ft. Also ohne Plan max 1500ft.
Und dass mitten über dem Ruhrgebiet...

Ob es schlau ist, will ich hier nicht bewerten. ;-)
29. April 2013: Von Sebastian Golze an Timm H.
Ich hoffe das hat sich nicht alles geändert. Aber bisher war es so:

1) Flugplanaufgabe:

Nach LuftVO §25 (2) muss man für alle VFR Flüge bei Nacht "soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen" einen Flugplan aufgeben. Also auch wenn man im Luftraum G fliegt.

2) Freigabe:

In Anlage 5 zur LuftVO steht bei bei den Lufträumen E,F und G zum Thema Freigabe "nicht erforderlich, ausgenommen Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen"


Man darf also schon über dem Platz im Luftraum E ohne Flugplan und Freigabe fliegen. Aber ein Überlandflug erfordert immer Flugplan und Freigabe egal in welchem Luftraum.

Mir wurde das mal so erklärt dass der Flugplan aus Search and Rescue Gründen eingeführt wurde und die Freigabe um den Militärs die Tiefflugstrecken zu ermöglichen und frei zu halten.

Ein Grenzfall sind Z und Y Flugpläne. Eigentlich müsste man wohl für den VFR Teil, wenn er über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt, einen zweiten VFRN Flugplan machen. In der Praxis konnte ich bisher aber immer auf meinem IFR Flugplan z.B nach einem Cloud Breaking noch das letzte Stück VFRN weiter fliegen.

"Nachtflug in der Umgebung eines für den Nachtflug befeuerten Platzes bedarf keines Flugplanes" ok ist etwas Haarspalterei aber steht irgendwo wirklich dass er befeuert sein muss? Kann ich nicht legal auch von Sunset + 30 bis Sunrise - 30 ohne Flugplan und Freigabe über einem VFR Platz ohne Beleuchtung Holdings fliegen und morgens wieder landen?
29. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Sebastian Golze

Kann ich nicht legal auch von Sunset + 30 bis Sunrise - 30 ohne Flugplan und Freigabe über einem VFR Platz ohne Beleuchtung Holdings fliegen und morgens wieder landen?

NEIN, weil Du bei SS+30 bereits einen Flugplatz mit Befeuerung benötigst. An "unbeleuchteten" Flugplätzen ist bei SS der Betrieb zu Ende.

29. April 2013: Von Andreas Trainer an Wolfgang Lamminger

Servus Wolfgang,

kein Zweifel, jedoch wo steht es geschrieben, daß bereits ab SS eine Befeuerung gebraucht wird? Habe das schon öfters gesucht und nie gefunden.

Daß es Sinn macht ist ein anderes Thema - wobei es vom Breitengrad, der Jahreszeit und der Bedeckung abhängt, ab wann man sinnvollerweise Befeuerung braucht.

Wird sich das mit SERA ändern?

Grüße

Andreas

29. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Trainer
Servus Andreas,

die Frage ist einerseits vielleicht nachvollziehbar, ich bin aber der Meinung, dass nicht alles immer und überall "geschrieben" stehen muss. Irgendwo gehören gesunder Menschenverstand und Airmenship irgendwo auch noch dazu. Es ist doch ohnehin schon alles überreguliert. Bitte da nicht noch aus dem letzten vermeintlich "unregulierten" Extrem einen Anspruch herleiten. Es ist einfach vollkommen unsinnig, das zu tun. Selbst am längsten Tag des Jahres dauert die Nacht 7,3 Stunden.

Abgesehen davon, dass da wohl massive Lärmbeschwerden die Folge sind: wer will und kann so lange über dem Flugplatz kreisen? Entschuldigung: aber nicht jeder Blödsinn muss reguliert werden.

In allen anderen Fällen: Flugplan aufgeben und los geht's... ohne irgendwelche konstruierten Fälle...

wobei es vom Breitengrad, der Jahreszeit und der Bedeckung abhängt, ab wann man sinnvollerweise Befeuerung braucht

Das ist in der Tat auch berücksichtigt, so ist in anderen Ländern der Beginn der "Nacht" bei uns mit SS+30 bestimmt, in den FAR zB. unter "Night takeoff experience" mit "... 1 hour after sunset and ending 1 hour before sunrise." aber auch als "time between the end of evening civil twilight and the beginning of morning civil twilight ..." In anderen Ländern gibt's da auch noch andere Regelungen - finde ich aber im Moment nicht auf die Schnelle...

Grüße in die bayerische Heimat!

Wolfgang


66 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang