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29. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Sebastian Golze

Kann ich nicht legal auch von Sunset + 30 bis Sunrise - 30 ohne Flugplan und Freigabe über einem VFR Platz ohne Beleuchtung Holdings fliegen und morgens wieder landen?

NEIN, weil Du bei SS+30 bereits einen Flugplatz mit Befeuerung benötigst. An "unbeleuchteten" Flugplätzen ist bei SS der Betrieb zu Ende.

29. April 2013: Von Andreas Trainer an Wolfgang Lamminger

Servus Wolfgang,

kein Zweifel, jedoch wo steht es geschrieben, daß bereits ab SS eine Befeuerung gebraucht wird? Habe das schon öfters gesucht und nie gefunden.

Daß es Sinn macht ist ein anderes Thema - wobei es vom Breitengrad, der Jahreszeit und der Bedeckung abhängt, ab wann man sinnvollerweise Befeuerung braucht.

Wird sich das mit SERA ändern?

Grüße

Andreas

29. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Andreas Trainer
Servus Andreas,

die Frage ist einerseits vielleicht nachvollziehbar, ich bin aber der Meinung, dass nicht alles immer und überall "geschrieben" stehen muss. Irgendwo gehören gesunder Menschenverstand und Airmenship irgendwo auch noch dazu. Es ist doch ohnehin schon alles überreguliert. Bitte da nicht noch aus dem letzten vermeintlich "unregulierten" Extrem einen Anspruch herleiten. Es ist einfach vollkommen unsinnig, das zu tun. Selbst am längsten Tag des Jahres dauert die Nacht 7,3 Stunden.

Abgesehen davon, dass da wohl massive Lärmbeschwerden die Folge sind: wer will und kann so lange über dem Flugplatz kreisen? Entschuldigung: aber nicht jeder Blödsinn muss reguliert werden.

In allen anderen Fällen: Flugplan aufgeben und los geht's... ohne irgendwelche konstruierten Fälle...

wobei es vom Breitengrad, der Jahreszeit und der Bedeckung abhängt, ab wann man sinnvollerweise Befeuerung braucht

Das ist in der Tat auch berücksichtigt, so ist in anderen Ländern der Beginn der "Nacht" bei uns mit SS+30 bestimmt, in den FAR zB. unter "Night takeoff experience" mit "... 1 hour after sunset and ending 1 hour before sunrise." aber auch als "time between the end of evening civil twilight and the beginning of morning civil twilight ..." In anderen Ländern gibt's da auch noch andere Regelungen - finde ich aber im Moment nicht auf die Schnelle...

Grüße in die bayerische Heimat!

Wolfgang

30. April 2013: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
die Frage ist einerseits vielleicht nachvollziehbar, ich bin aber der Meinung, dass nicht alles immer und überall "geschrieben" stehen muss.

Was beim Politischen Aschermittwoch in Passau noch mit tosendem Applaus und Tusch von der Musi durchginge, kann für dieses Forum unter Umständen schon nicht mehr adäquat genug sein. Kleinigkeiten, wie die Ausrüstung eines Flugplatzes für Starts und Landungen bei Nacht oder Dämmerung sind nicht bloß eine Frage der Eloquenz der Diskutanten, um die Fragen anderer niederzubügeln. Fernsehen (hier: zuviele Talk-Shows) verdirbt anscheinend den Charakter.
30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Max Sutter

sorry Max, aber auch nach dem vierten Durchlesen weiß ich nicht was Du als Autor den Lesern sagen willst...

30. April 2013: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
Ich bin einfach ein wenig erschrocken, dass Du als Pilot und verantwortungsvoller Staatsbürger die Anarchie propagierst und Deinen Mangel an Argumenten bzw. Gesetzen und Vorschriften einfach durch den kategorischen Imperativ kompensieren willst.

Wenn schon keine Vorschriften da sind, kann das mindestens zwei Gründe haben.: 1) Du könntest nicht lange genug gesucht haben danach und 2) Es gibt sie vielleicht gar nicht. So reichen selbst bei stockdunkler Nacht auch vier Scheinwerferpaare von Autos an den Ecken des Flugfeldes. Und zwischen SS und SS+30 macht es schon einen Unterschied, ob wir uns in der geografischen Länge von Passau (diesmal auf dem Flugplatz) oder in Trier befinden. Auch das Wetter und der Sonnenstand spielen eine Rolle.

Bei dieser Situation einfach zu mutmaßen und das Resultat dann als (gedachte) Vorschrift zu postulieren, bringt uns nicht weiter auf der Suche nach einer Lösung. Denn was in unsern Breiten funktioniert, kann in den Tropen schon wieder ganz anders aussehen, und südlich der Maghellanstraße wird man bei guter Sicht Ende Dezember auch ohne besondere Vorschrift wohl 24/24 auf Pistenbeleuchtung verzichten können.
30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Wolfgang Lamminger
in der Tat muss ich folgendes feststellen:

  • SS + 30 bis SR - 30 ist "Nacht"
  • die Regelung "Tag" (SR bis SS ohne die 30-minütige Dämmerungsphase) galt m. E. in Bezug auf die Lichterführung am Luftfahrzeug, auch darüber finde ich tatsächlich keinen Hinweis.
    (Für Sichtflüge bei Nacht (SS+30...) ist, neben anderem, ein Landescheinwerfer vorgeschrieben.)
  • der einzige Hinweis auf die Beschaffenheit des Flugplatzes findet sich in der FSAV im Zusammenhang mit der Funknavigation: "... Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes... "

Ergo: eine einschränkende Regelung bezüglich der Zeitspanne zwischen "SS" und "SS+30" gibt es wohl tatsächlich nicht mehr, eine Regelung über die Beschaffenheit des Flugplatzes für einen Flug in der "Sichtweite des Flugplatzes" bei Nacht findet sich allenfalls in der FSAV, hat dort aber keinen sinnvollen Bezug.

Trotzdem bleibe ich dabei: eine Fallkonstruktion in Bezug auf einen unbefeuerten Flugplatz zur Durchführung von Nachtflug ohne Flugplan ist Blödsinn. Luftrechtlich ist dieser Flugplatz Nachts quasi "nicht mehr vorhanden", mangels entsprechender Genehmigung bzw. Befeuerung und damit ist ein Fliegen in der "Sichtweite" eines (nicht vorhanden) Flugplatzes unmöglich.

30. April 2013: Von Lutz D. an Max Sutter
"Und zwischen SS und SS+30 macht es schon einen Unterschied, ob wir uns in der geografischen Länge von Passau (diesmal auf dem Flugplatz) oder in Trier befinden."

Erklär!
30. April 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Ich glaube, Max hat sich diesmal versuttert und vergessen, dass in Trier und Passau nicht zum selben Zeitpunkt SS stattfindet. SR womöglich auch nicht :-)
30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Max Sutter
Denn was in unsern Breiten funktioniert, kann in den Tropen schon wieder ganz anders aussehen, und südlich der Maghellanstraße

Wenn wir die luftrechtlichen Vorschriften von Djibouti oder Argentinien diskutieren, gebe ich Dir absolut Recht!

Ich war so vermessen, davon auszugehen, es ginge hier um die Interpretation der Vorschriften in EASA- bzw. Deutschland.

Vergiss dabei aber bitte nicht, dass VFR-Night hierzulande ausnahmsweise mal ein bevorzugende Regelung ist. In anderen (Süd)europäischen Ländern ist VFR-Night (im kontrollierten Luftraum) prohibited.

30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Max Sutter

... Deinen Mangel an Argumenten bzw. Gesetzen und Vorschriften einfach durch den kategorischen Imperativ kompensieren willst...

will ich nicht. Für mich würde in diesem Fall die LuftVO gelten:

§ 1
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

30. April 2013: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
Wenn wir die luftrechtlichen Vorschriften von Djibouti oder Argentinien diskutieren, gebe ich Dir absolut Recht!

Brauchen wir gar nicht. Djibouti hat als ehemalige Kolonie ohnehin den französischen Code zu 100 % übernehmen müssen, und in Argentinien haben die Nachfahren der Spanier die Seefahrt, die der Engländer die Luftfahrt und die der Italiener bis um die Jahrtausendwende mit göttlichen Händen den Fußball geregelt. Ab dann haben die Italiener nach und nach Arbeitsplätze besetzt, welche die Polen nicht mehr wiederhaben wollten, weil vor denen sogar selbst die Deutschen aufs Altenteil flüchteten.

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