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30. April 2013: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
Ich bin einfach ein wenig erschrocken, dass Du als Pilot und verantwortungsvoller Staatsbürger die Anarchie propagierst und Deinen Mangel an Argumenten bzw. Gesetzen und Vorschriften einfach durch den kategorischen Imperativ kompensieren willst.

Wenn schon keine Vorschriften da sind, kann das mindestens zwei Gründe haben.: 1) Du könntest nicht lange genug gesucht haben danach und 2) Es gibt sie vielleicht gar nicht. So reichen selbst bei stockdunkler Nacht auch vier Scheinwerferpaare von Autos an den Ecken des Flugfeldes. Und zwischen SS und SS+30 macht es schon einen Unterschied, ob wir uns in der geografischen Länge von Passau (diesmal auf dem Flugplatz) oder in Trier befinden. Auch das Wetter und der Sonnenstand spielen eine Rolle.

Bei dieser Situation einfach zu mutmaßen und das Resultat dann als (gedachte) Vorschrift zu postulieren, bringt uns nicht weiter auf der Suche nach einer Lösung. Denn was in unsern Breiten funktioniert, kann in den Tropen schon wieder ganz anders aussehen, und südlich der Maghellanstraße wird man bei guter Sicht Ende Dezember auch ohne besondere Vorschrift wohl 24/24 auf Pistenbeleuchtung verzichten können.
30. April 2013: Von Lutz D. an Max Sutter
"Und zwischen SS und SS+30 macht es schon einen Unterschied, ob wir uns in der geografischen Länge von Passau (diesmal auf dem Flugplatz) oder in Trier befinden."

Erklär!
30. April 2013: Von Flieger Max Loitfelder an Lutz D.
Ich glaube, Max hat sich diesmal versuttert und vergessen, dass in Trier und Passau nicht zum selben Zeitpunkt SS stattfindet. SR womöglich auch nicht :-)
30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Max Sutter
Denn was in unsern Breiten funktioniert, kann in den Tropen schon wieder ganz anders aussehen, und südlich der Maghellanstraße

Wenn wir die luftrechtlichen Vorschriften von Djibouti oder Argentinien diskutieren, gebe ich Dir absolut Recht!

Ich war so vermessen, davon auszugehen, es ginge hier um die Interpretation der Vorschriften in EASA- bzw. Deutschland.

Vergiss dabei aber bitte nicht, dass VFR-Night hierzulande ausnahmsweise mal ein bevorzugende Regelung ist. In anderen (Süd)europäischen Ländern ist VFR-Night (im kontrollierten Luftraum) prohibited.

30. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Max Sutter

... Deinen Mangel an Argumenten bzw. Gesetzen und Vorschriften einfach durch den kategorischen Imperativ kompensieren willst...

will ich nicht. Für mich würde in diesem Fall die LuftVO gelten:

§ 1
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

30. April 2013: Von Max Sutter an Wolfgang Lamminger
Wenn wir die luftrechtlichen Vorschriften von Djibouti oder Argentinien diskutieren, gebe ich Dir absolut Recht!

Brauchen wir gar nicht. Djibouti hat als ehemalige Kolonie ohnehin den französischen Code zu 100 % übernehmen müssen, und in Argentinien haben die Nachfahren der Spanier die Seefahrt, die der Engländer die Luftfahrt und die der Italiener bis um die Jahrtausendwende mit göttlichen Händen den Fußball geregelt. Ab dann haben die Italiener nach und nach Arbeitsplätze besetzt, welche die Polen nicht mehr wiederhaben wollten, weil vor denen sogar selbst die Deutschen aufs Altenteil flüchteten.

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