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Flugzeugbau | FAA-Experimental in Europa fliegen  
29. Oktober 2012: Von Renzo Corvetta 

Kann mir jemand sagen ob es legal möglich ist ein FAA-Experimental in Europa zu fliegen? Wenn man den Flieger in USA selbst baut (als nicht US-Staatsbürger) kann man den auch legal (ohne Trust) besitzen? Danke!!

Renzo Corvetta

Italien

30. Oktober 2012: Von Roland Schmidt an Renzo Corvetta

In Deutschland wird eine Einflugerlaubnis von nicht in einem ECAC-Staat registrierten Experimentals für maximal 180 Kalendertage im Jahr erteilt (https://www.lba.de/DE/Betrieb/Einflug/Restricted.html?nn=23246).

Ich stand auch vor dieser Frage, habe mich aber letztlich für ein europäisch registriertes Experimental entschieden, um mich nicht willkürlich angreifbar zu machen. Für solche Flugzeuge gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen inzwischen gegenseitige Anerkennungen zwischen den Euroländern, sodass man sich hier weitgehend frei damit bewegen kann und diese auch mit ausländischer Registrierung (in meinem Fall niederländisch) dauerhaft in einem anderen europäischen Land (in meinem Fall Deutschland) stationieren darf.

In der Praxis läuft es mit N-registrierten Experimentals teilweise anders, und verlockend ist, dass man diese (auch in Deutschland) IFR fliegen darf (macht z. B. im Fall einer Lancair IV P mit Druckkabine und Turbine auch Sinn). Aber wie gesagt, man macht sich m. E. angreifbar, wenn es mal wieder einer ganz genau nimmt.

30. Oktober 2012: Von Lutz D. an Roland Schmidt
In jedem Fall muss man eine FAA-Lizenz haben, um N-reg Experimentals in D bewegen zu dürfen. Ob man Experimentals nur via Trust besitzen darf, weiß ich gar nicht.
30. Oktober 2012: Von christof brenner an Renzo Corvetta
Ohne Trust ist es. nicht legal möglich. Part47.3 der Federal Aviation Regulations beschreibt die Voraussetzungen, um ein Luftfahrzeug amerikanisch zu registrieren.

Rechtstext hier

Welches Airworthiness Certificate das Luftfahrzeug besitzt (Standard oder Special, worunter auch das Experimental fällt) ist dabei unerheblich...
Verbessert mich, falls ich falsch liege...
31. Oktober 2012: Von Thomas Dietrich an Renzo Corvetta
Renzo,

Du kannst das US Experimental nur dann ohne Trust besitzen, wenn Du als Italiener in USA wohnst. Dann darfst Du aber nur eine bestimmte Anzahl an Tagen im Ausland fliegen.

Und selbst mit Trust ist das wegen den Ein und Überfluggenehmigungen eine heisse Sache. Das kann ganz schnell vom Flugzeug zum Stehzeug mutieren.
31. Oktober 2012: Von Roland Schmidt an Renzo Corvetta

Vielleicht noch ein allerletztes "word of caution" von meiner Seite. Wenn du den Kauf eines fertig gebauten Experimentals in den USA in Erwägung ziehen solltest, gilt es zu bedenken, dass die Bauqualität dort viel weniger (bzw. fast gar nicht) überwacht wird im Vergleich z. B. zu England. Die Unfallzahlen "drüben" (auch hinsichtlich technischer Mängel) sprechen da eine deutliche Sprache, obwohl man das auch nicht pauschalisieren sollte und es zweifelsohne auch dort fantastische Experimentals von überragender Bauqualität gibt, oft um Welten besser als die zertifizierten von der Stange.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es zwar annähernd unmöglich ist, ein englisch registriertes Experimental außerhalb Englands zu betreiben, da auch Kleinigkeiten oft durch einen Inspector der LAA abzunehmen sind und nur durch diese. Heißt in der Praxis, man müsste für jeden Sch.... nach England fliegen, soweit das Flugzeug überhaupt flugfähig ist, oder der Prüfer müsste (auf meine Kosten selbstverständlich) nach Deutschland kommen - der Nachteil der nationalen Regelungen bei Experimentals. Der Vorteil ist aber, dass man beim Kauf einigermaßen auf einen vernünftigen technischen Standard vertrauen kann. Ist zwar keine Garantie, das gilt für jedes Flugzeug, egal ob zertifiziert oder nicht.

Grundsätzlich kann ich dich zum Kauf eines Experimentals nur ermutigen, da sie meistens erheblich mehr Flugspaß biten, als die meisten von der Stange. Ein weiterer Vorteil könnte je nach technischem Background auch die Tatsache sein, dass man sehr viel selbst machen darf.

Viel Erfolg.

2. November 2012: Von christof brenner an Thomas Dietrich
Woher hast du denn die Info, daß das Flugzeug eines Resident Alien nur eine bestimmte Anzahl von Stunden/Tagen im Nicht-US-Ausland fliegen darf?
Ich hab sie nicht gefunden, kenn das nur bei einer Registrierung mit einer amerikanischen Firma...

§ 47.3 Registration required.

(a) An aircraft may be registered under 49 U.S.C. 44103 only when the aircraft is not registered under the laws of a foreign country and is—

(1) Owned by a citizen of the United States;

(2) Owned by an individual citizen of a foreign country lawfully admitted for permanent residence in the United States;

(3) Owned by a corporation not a citizen of the United States when the corporation is organized and doing business under the laws of the United States or a State within the United States, and the aircraft is based and primarily used in the United States


5. November 2012: Von Thomas Dietrich an christof brenner
Du hast Recht, das trifft nur bei foreign owned Corps zu.

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