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30. Oktober 2012: Von Roland Schmidt an Renzo Corvetta

In Deutschland wird eine Einflugerlaubnis von nicht in einem ECAC-Staat registrierten Experimentals für maximal 180 Kalendertage im Jahr erteilt (https://www.lba.de/DE/Betrieb/Einflug/Restricted.html?nn=23246).

Ich stand auch vor dieser Frage, habe mich aber letztlich für ein europäisch registriertes Experimental entschieden, um mich nicht willkürlich angreifbar zu machen. Für solche Flugzeuge gibt es bis auf sehr wenige Ausnahmen inzwischen gegenseitige Anerkennungen zwischen den Euroländern, sodass man sich hier weitgehend frei damit bewegen kann und diese auch mit ausländischer Registrierung (in meinem Fall niederländisch) dauerhaft in einem anderen europäischen Land (in meinem Fall Deutschland) stationieren darf.

In der Praxis läuft es mit N-registrierten Experimentals teilweise anders, und verlockend ist, dass man diese (auch in Deutschland) IFR fliegen darf (macht z. B. im Fall einer Lancair IV P mit Druckkabine und Turbine auch Sinn). Aber wie gesagt, man macht sich m. E. angreifbar, wenn es mal wieder einer ganz genau nimmt.

30. Oktober 2012: Von Lutz D. an Roland Schmidt
In jedem Fall muss man eine FAA-Lizenz haben, um N-reg Experimentals in D bewegen zu dürfen. Ob man Experimentals nur via Trust besitzen darf, weiß ich gar nicht.

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