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29 Beiträge Seite 1 von 2

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Sonstiges | SID,s an Cessna 100/200er Series Flugzeugen  
13. September 2012: Von Joachim Heinicke 

Es bestehen unterschiedliche Meinungen oder Auslegungen zwischen der EASA und dem LBA

bezüglich der Durchführung der SID,s an einmotorigen Cessna Flugzeugen.

Die EASA erklärt ( lt.Bericht im letzten PuF ) offiziell: Cessna SIDs sind für private

Halter nicht verpflichtend. Herr Wichmann vom LBA Ref.5 ist der Meinung, dass die Cessna

SID,s in das IHP gehört. Wer hat nun recht, die EASA oder das LBA. Die EASA meint, dass nur

ADs/LTA,s oder Airworthiness Limitations im TCDS zwingend vorgeschrieben sind der Rest

im Ermessen des Halters liegt. Müssen nun die IHP,s geändert werden oder nicht.

Für mich als Certifying Staff B1/C/NP stellt sich die Frage wie bei künftigen Prüfungen zu

verfahren ist.

Meine frühere Anfrage beim LBA auf die Durchführungspflicht von Mandatory Service Bulletins wurde

bis heute nicht entgültig geklärt.Die einzige Aussage des LBA,s war, solange es keine LTA oder AD

ist liegt die Durchführung im Ermessen des Halters. Hat sich daran etwas geändert ?

Ist das bei den SID,s anders ?

Bitte um Diskussion mit anderen Prüfern und um verbindliche Klärung durch die Behörden.

14. September 2012: Von Norbert S. an Joachim Heinicke
siehe Artikel "EASA is shaping up" unter
https://www.iaopa.eu/contentServlet/IAOPA-Europe-Enews-September-2012
mfG
14. September 2012: Von Joachim Heinicke an Norbert S.

Liest sich gut, vieleicht ändert sich ja doch noch etwas

im Dschungel des Durcheinander.

Danke für die INFO

Was meinen Sie zu SID ?

14. September 2012: Von Andreas Ni an Joachim Heinicke
Zu den Cessna SIDs habe ich keine Meinung, da ich mich erstens damit nicht befasst habe und zweitens keine Cessna fliege. Aber: Völlig unabhängig der Verbindlichkeit und der Verpflichtung, ein Mandatory oder auch nicht Mandatory Service Bulletin oder auch LTA/AD sollte man sich doch ebendiese genau durchlesen und sehr gut überlegen, was sich der oder die Verfasser dabei dachten bzw. wie und warum diese Erfordernis zustande kam. Denn weder Hersteller noch Behoerde sitzen in dem Flugzeug, zuerst mal geht es um den eigenen Hintern... So zumindest handhabe ich das. Und im Laufe von 30 Jahren eigene Flugzeuge sah ich durchaus schon sehr, sehr begründete LTAs. Was war der Grund für Heiko Teegens gebrochenem ?(weil unterdimensionierten) Bolzen am Fahrwerk? Ein unerledigtes, aber dennoch abgezeichnetes Service Bulletin. Ob das nun Mandatory war oder nicht - nach einer derartigen Erfahrung lernt man doch, dass dies sekundär ist- oder ?
14. September 2012: Von Thore L. an Andreas Ni
Genau. Aber einer 182, die immer im Hangar steht, nirgends Rost zeigt, prima gewartet wird, der muss man nicht jedes Jahr für knapp 40.000 Euro die Flügel abnehmen und nachgucken, ob da Rost ist, und dann wieder dranschrauben. Das LBA findet: doch. Darum geht's hier.

Dass Wartung wichtig ist, steht doch völlig ausser Frage.

Gilt übrigens auch für jede 150er und 172er Baujahr 1986 und früher. Prost Mahlzeit!
14. September 2012: Von Achim H. an Thore L.
Wir haben doch eine eindeutige Aussage der EASA, damit ist das Problem gegessen. Aus deutscher Sicht hat PuF bereits berichtet, dass IHPs genehmigt werden, in denen die SIDs ausgeklammert sind.

Natürlich kann sich jeder weiterhin nach eigenem Wunsch als Cessna-Proktologe betätigen.
14. September 2012: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Nun ja, leider aber werden die IHPs nicht von der EASA, sondern vom LBA genehmigt (oder auch nicht), von daher ist die Meinung des LBA nicht ganz unwichtig. Nur gut, dass der neue LBA-Chef im neuen fm erzählt, man müsse in der AL nicht alles bis ins kleinste Detail regeln...:-) Übrigens Achim, kommt glaube ich auf dich demnächst eine AD zu....
14. September 2012: Von joy ride an Philipp Tiemann
einziehfahrwerk das brennt?
14. September 2012: Von Andreas KuNovemberZi an Thore L.
"Genau. Aber einer 182, die immer im Hangar steht, nirgends Rost zeigt, prima gewartet wird, der muss man nicht jedes Jahr für knapp 40.000 Euro die Flügel abnehmen und nachgucken, ob da Rost ist, und dann wieder dranschrauben. Das LBA findet: doch. Darum geht's hier."

Hallo Thore,

werden bei den Einmots von Cessna bei der Durchführung der SID keine Inspektionsdeckel angebracht, so dass die Flächen "nur" einmalig gezogen werden müssen?

Viele Grüße,

Andreas
14. September 2012: Von Joachim Heinicke an Achim H.

Es hat nichts mit Cessna Proktolgie zu tun sondern es geht

darum, das das LBA eben verlangt, das die SID,s in das

IHP aufgenommen werden müssen.

Besonders betroffen sind für meine Begriffe die CAMO,s

welche die Genehmigung zur indirekten Genehmigung von

Instandhaltungsprogrammen besitzen. Eventuelle Sach.-oder

Personenschäden würden dann zu Lasten dieser CAMO gehen,

wenn sie die SID wider besseren Wissens nicht in die IHP,s

aufnehmen.

Ich befürchte, das die EASA wieder eine alternative Instand-

haltungsmaßnahme zuläßt, ähnlich wie bei den Zweimots, da

wurde das EASA STC AS 03328 zugelassen. Im Prinzip eine gute

und ausreichende Sache. Hilft dem Halter dieses Flugzeuges

nur nichts, wenn er dieses in die FAA Region verkaufen will.

Die FAA anerkennt immer noch keine EASA STC,s und somit

wäre das SID nicht von der FAA anerkannt und das Flugzeug so

nicht zu verkaufen. ( Eigene Erfahrung )

Es steht zu befürchten, das sehr viele Halter von Cessna Einmots

die finanzielle Belastung nicht in Kauf nehmen und mit der Fliegerei

aufhören.

Im Übrigen kann das LBA nicht die geldwerte Tragweite interessieren

sondern der begründete technische Hintergrund dieser Maßnahmen.

( Originaltext )

Wie kann es zusammengehen, wenn die EASA sagt, liegt im Ermessen des

Halters und das LBA kein IHP genehmigt. Die Meinungen der LBA Außen-

stellen gehen auch hier noch auseinander. So etwas kann man doch nur auf

europäischer Ebene regeln und zwar für alle gleich, auch z.B. für Österreich

die haben nochmals ein anderes abespecktes Verfahren für die SID,s an

den Zweimots herausgegeben, wird aber auch nicht von der FAA akzeptiert.

Hier gibt es für mich nur eine klare Ansage, muß sein oder muß nicht sein.

Mit der könnte,wäre schön oder sollte Regelung habe ich mich die letzten

47 Jahre als Prüfer beschäftigen müssen als wir noch Verantwortung hatten

und auch zur Verantwortung herangezogen wurden.

12. Dezember 2012: Von Achim H. an Joachim Heinicke
Das LBA wehrt sich gegen die freiwilligen SIDs. Scheint sie haben noch nicht begriffen, dass Entscheidungen in Köln gefällt werden.

Ehrlich gesagt wäre ich über einen endgültigen Grund fürs Ausflaggen gar nicht mal so unglücklich. Dann müsste ich nicht jedes Jahr wieder neu darüber nachdenken.

14. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Einfach zu einem Betrieb gehen, der IHP's genehmigen darf. Das LBA erhält diese Genehmigung dann zur Kenntnis. Spessart Air in EDFC kann ich aus persönlicher Erfahrung empfehlen.

14. Dezember 2012: Von Achim H. an Bernhard Tenzler
Wenn das LBA wirklich böse sein will, hilft das gar nichts. Eine Anweisung an die LTBs und der Passus ist nicht mehr genehmigungsfähig und erteilte Genehmigungen werden widerrufen. Die LTBs dürfen in einem ganz engen Rahmen genehmigen und das LBA liegt über seine Außenstellen jeweils fest, wie weit dieser Rahmen geht und wann er überschritten ist.

Ich hoffe nur, dass das LBA gegen die EASA den Kürzeren ziehen wird. Das LBA ist mit ein Grund warum ich ein bekennender Fan der EU bin. Deutschland wäre ein schlechteres Land wenn die Entscheidungskompetenz ausschließlich hier läge.
14. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Mein LTB sieht das anders und unser IHP, welches die SID in das Ermessen des Halters stellt, ist genehmigt.

14. Dezember 2012: Von Joachim Heinicke an Achim H.

In dem Punkt bin ich mit Ihnen 100% einig. So etwas kann nur auf EU

Ebene geregelt werden und eben nicht von den LTB´s oder dem LBA

mit den unterschiedlichen Außenstellen. Wenn Spessart Air hier über

ihre CAMO solche IHP´s genehmigt, dann ist das zu mindestens im

Moment noch nicht legal. An die Haftung im Fall eines Unfalles möchte

ich erst garnicht denken.

Aber warten wir es ab was die AOPA in diser Sache erreicht.

Joachim Heinicke

14. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.
Ich halte das LBA nicht für böswillig, man scheut sich einfach Verantwortung zu übernehmen.
15. Dezember 2012: Von Achim H. an Bernhard Tenzler
Die Sichtweise "Spessart Air hat mein IHP genehmigt also bin ich sicher" greift zu kurz. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine Genehmigung. Eine Genehmigung ist ein Verwaltungsakt, in dem ein grundsätzlich bestehendes Verbot für einen Einzelfall auf Antrag aufgehoben wird. Der Verwaltungsakt geschieht durch eine vom Gesetzgeber dazu ermächtigte Behörde. Das LBA hat nun Spessart Air und andere dazu ermächtigt, stellvertretend für die Behörde Genehmigungen zu erteilen. Hier wird ein genauer Rahmen festgelegt und es steht in jedem Fall unter der Aufsicht der Behörde.

Wenn das LBA morgen zur Einsicht kommt, dass ein Genehmigungsirrtum vorliegt (also Spessart Air hätte die SID nicht ausschließen können), dann kann es jederzeit die Genehmigung widerrufen. So geschehen übrigens bei den früher erteilten SIHPs nach EASA-Audit.

Das Ergebnis dieses LBA-EASA-Streits ist also sehr bedeutend. In letzter Zeit kommt erstaunlich viel Gutes aus Köln/Brüssel (siehe auch IR, neue Wartungsvorschriften) und man kann hoffen dass unsere Kaiser-Wilhelm-Behörde den Platz zugewiesen bekommt, der ihr gebührt -- ausführende Einheit unterhalb der EASA.
15. Dezember 2012: Von Roland Schmidt an Achim H.

Möchte an dieser Stelle mal eine Lanze für das LBA brechen. Ich hatte bisher ausschließlich gute Erfahrungen dort gemacht und kompetente wie verbindliche Auskünfte bekommen. Zuletzt erst hinsichtlich der Ausrüstung meines PH-registrierten Experimentals als die Luftaufsicht meinte, ich brauche nach LuftVZO ein Beaconlight. Auskunft vom LBA: "Maßgebend sind die Vorschriften des Zulassungslandes. Wenn die Niederländer das nicht brauchen, brauchen Sie es in Deutschland auch nicht". Nicht das ich ein Beaconlight nicht selbst sinnvoll finde, werde auch in Kürze eines nachrüsten; ich wäre nur sofort gegroundet gewesen und das hat das LBA verhindert. Auch der entsprechende Mitarbeiter der Luftaufsicht weiß inzwischen Bescheid.

In allen anderen Punkten komplette Zustimmung.

17. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.
Where is the beef? Aus aktueller Sicht ist das Thema für uns vom Tisch. In der Zukunft können Sich immer Dinge ändern, für uns aber kein Grund vorrauseilenden Gehorsam an den Tag zu legen
1. Februar 2013: Von robin fan an Achim H.
Hallo,

gibt es seit dem verlinkten AOPA-Artikel eigentlich Neuigkeiten? Wer hat nun Recht? EASA oder LBA?

Schöne Grüße
Robin
1. Februar 2013: Von Björn Steiner an robin fan
Zur generellen Regelung der SIDs gibt es meines Wissens nach keine belastbaren Neuheiten. Ich habe mein neues IHP jedenfalls mit der Formulierung "alles was als verbindlich oder dringend gekennzeichnet ist, wird geprüft und ggf. durchgeführt" genehmigt bekommen.

Die ursprüngliche Diskussion hatte sich speziell an der Korrosionsprüfung und der recht aufwändigen, teils wurden 40.000 Euro spekuliert, Durchführungsanleitung entzündet. Hier gibt es tatsächlich Neuerungen und eine komplette Demontage ist nicht zwingend notwendig. Ich halte eine Korrosionsprüfung durchaus für eine sinnvolle Angelegenheit bei unseren alten Schätzchen, habe das gerade machen lassen und bin sowohl mit Preis als auch Ergebnis sehr zufrieden.
1. Februar 2013: Von Achim H. an Björn Steiner
habe das gerade machen lassen und bin sowohl mit Preis als auch Ergebnis sehr zufrieden.

Was wurde gemacht und was hat es gekostet? Wurden die SIDs im Bordbuch als durchgeführt vermerkt?
1. Februar 2013: Von Björn Steiner an Achim H.
Ich berichte wenn ich den Flieger abgeholt habe.
3. Februar 2013: Von Michael Saul an Achim H.
Hallo,

wenn man es so sieht ist nichts verbindlich, da alles von einem Gericht gestoppt werden könnte. So weit mir bekannt ist, wird jedes Instandhaltungsprogramm, welches von einer CAMO genehmigt wurde, dem LBA übermittelt, dort nochmals geprüft und in eine entsprechende Datenbank eingetragen. Wenn also das LBA der Meinung wäre, dass z.B. die Spessart Air Service hier etwas ungesetzliches gemacht hat, so hätte das LBA schon längst eingegriffen und der CAMO die Genhemigung untersagt. Ich denke, dass diese genehmigenden CAMO´s sich schon mit dem Thema beschäftigt haben und nicht einfach so in den Tag genehmigen.

mfg

Michael

3. Februar 2013: Von Björn Steiner an Achim H.
Was wurde gemacht und was hat es gekostet? Wurden die SIDs im Bordbuch als durchgeführt vermerkt?

Sonderkontrolle Cessna SID Korrosionsprüfung gem MM Sec. 2A, endoskopisch durchgeführt, unter 2.000 Euro. Ja.

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