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14. Dezember 2012: Von Achim H. an Bernhard Tenzler
Wenn das LBA wirklich böse sein will, hilft das gar nichts. Eine Anweisung an die LTBs und der Passus ist nicht mehr genehmigungsfähig und erteilte Genehmigungen werden widerrufen. Die LTBs dürfen in einem ganz engen Rahmen genehmigen und das LBA liegt über seine Außenstellen jeweils fest, wie weit dieser Rahmen geht und wann er überschritten ist.

Ich hoffe nur, dass das LBA gegen die EASA den Kürzeren ziehen wird. Das LBA ist mit ein Grund warum ich ein bekennender Fan der EU bin. Deutschland wäre ein schlechteres Land wenn die Entscheidungskompetenz ausschließlich hier läge.
14. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Mein LTB sieht das anders und unser IHP, welches die SID in das Ermessen des Halters stellt, ist genehmigt.

14. Dezember 2012: Von Joachim Heinicke an Achim H.

In dem Punkt bin ich mit Ihnen 100% einig. So etwas kann nur auf EU

Ebene geregelt werden und eben nicht von den LTB´s oder dem LBA

mit den unterschiedlichen Außenstellen. Wenn Spessart Air hier über

ihre CAMO solche IHP´s genehmigt, dann ist das zu mindestens im

Moment noch nicht legal. An die Haftung im Fall eines Unfalles möchte

ich erst garnicht denken.

Aber warten wir es ab was die AOPA in diser Sache erreicht.

Joachim Heinicke

14. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.
Ich halte das LBA nicht für böswillig, man scheut sich einfach Verantwortung zu übernehmen.
15. Dezember 2012: Von Achim H. an Bernhard Tenzler
Die Sichtweise "Spessart Air hat mein IHP genehmigt also bin ich sicher" greift zu kurz. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine Genehmigung. Eine Genehmigung ist ein Verwaltungsakt, in dem ein grundsätzlich bestehendes Verbot für einen Einzelfall auf Antrag aufgehoben wird. Der Verwaltungsakt geschieht durch eine vom Gesetzgeber dazu ermächtigte Behörde. Das LBA hat nun Spessart Air und andere dazu ermächtigt, stellvertretend für die Behörde Genehmigungen zu erteilen. Hier wird ein genauer Rahmen festgelegt und es steht in jedem Fall unter der Aufsicht der Behörde.

Wenn das LBA morgen zur Einsicht kommt, dass ein Genehmigungsirrtum vorliegt (also Spessart Air hätte die SID nicht ausschließen können), dann kann es jederzeit die Genehmigung widerrufen. So geschehen übrigens bei den früher erteilten SIHPs nach EASA-Audit.

Das Ergebnis dieses LBA-EASA-Streits ist also sehr bedeutend. In letzter Zeit kommt erstaunlich viel Gutes aus Köln/Brüssel (siehe auch IR, neue Wartungsvorschriften) und man kann hoffen dass unsere Kaiser-Wilhelm-Behörde den Platz zugewiesen bekommt, der ihr gebührt -- ausführende Einheit unterhalb der EASA.
15. Dezember 2012: Von Roland Schmidt an Achim H.

Möchte an dieser Stelle mal eine Lanze für das LBA brechen. Ich hatte bisher ausschließlich gute Erfahrungen dort gemacht und kompetente wie verbindliche Auskünfte bekommen. Zuletzt erst hinsichtlich der Ausrüstung meines PH-registrierten Experimentals als die Luftaufsicht meinte, ich brauche nach LuftVZO ein Beaconlight. Auskunft vom LBA: "Maßgebend sind die Vorschriften des Zulassungslandes. Wenn die Niederländer das nicht brauchen, brauchen Sie es in Deutschland auch nicht". Nicht das ich ein Beaconlight nicht selbst sinnvoll finde, werde auch in Kürze eines nachrüsten; ich wäre nur sofort gegroundet gewesen und das hat das LBA verhindert. Auch der entsprechende Mitarbeiter der Luftaufsicht weiß inzwischen Bescheid.

In allen anderen Punkten komplette Zustimmung.

17. Dezember 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.
Where is the beef? Aus aktueller Sicht ist das Thema für uns vom Tisch. In der Zukunft können Sich immer Dinge ändern, für uns aber kein Grund vorrauseilenden Gehorsam an den Tag zu legen
3. Februar 2013: Von Michael Saul an Achim H.
Hallo,

wenn man es so sieht ist nichts verbindlich, da alles von einem Gericht gestoppt werden könnte. So weit mir bekannt ist, wird jedes Instandhaltungsprogramm, welches von einer CAMO genehmigt wurde, dem LBA übermittelt, dort nochmals geprüft und in eine entsprechende Datenbank eingetragen. Wenn also das LBA der Meinung wäre, dass z.B. die Spessart Air Service hier etwas ungesetzliches gemacht hat, so hätte das LBA schon längst eingegriffen und der CAMO die Genhemigung untersagt. Ich denke, dass diese genehmigenden CAMO´s sich schon mit dem Thema beschäftigt haben und nicht einfach so in den Tag genehmigen.

mfg

Michael

3. Februar 2013: Von Achim H. an Michael Saul
Wenn also das LBA der Meinung wäre, dass z.B. die Spessart Air Service hier etwas ungesetzliches gemacht hat, so hätte das LBA schon längst eingegriffen und der CAMO die Genhemigung untersagt.

Warum brauchen wir alle neue IHPs? Weil das LBA seine Meinung geändert hat und jetzt der Ansicht ist, dass bei den bisherigen Genehmigungen ein Irrtum vorlag. Bis zum Richter müssen wir hier nicht gehen, die Genehmigungsbehörde kann ihre Meinung ändern und es ist ziemlich deutlich, dass das LBA diese SIDs gerne verpflichtend hätte.

Sonderkontrolle Cessna SID Korrosionsprüfung gem MM Sec. 2A, endoskopisch durchgeführt, unter 2.000 Euro. Ja.

Das ist alles? Das wäre so nichts wert meiner Ansicht nach. Jeder einzelne Test müsste mit Ergebnis aufgeführt werden. Die pauschale Formulierung würde implizieren, dass auch der Motorträger ausgebaut wurde was der Preis von 2000 € mit Sicherheit ausschließt. Was die Information "endoskopisch durchgeführt" soll verstehe ich nicht, entweder sind die SIDs so durchgeführt wie beschrieben oder nicht.
3. Februar 2013: Von Michael Saul an Achim H.

Hallo,

das stimmt nicht ganz. Die EASA hat bemängelt, dass die alten Standard IHP´s die Instandhaltung zu ungenau darstellt. Da hat die EASA etwas bemängelt und das LBA hat gehorcht. Warum soll das bei den SID jetzt anders sein. Die AOPA und die Spessart Air Service haben die Meinung der EASA zu den SID´s veröffentlicht. Warum sollte das LBA sich dagegen stellen?

Wäre nur die Frage ob die EASA die Meinung ändert.

mfg

Michael

3. Februar 2013: Von Björn Steiner an Achim H.
Ich wollte hier keine 14 Seiten Detaildokumentation abtippen und solange sich die Herren Bürokraten mit dieser Prüfung als Nachweiss zufrieden geben, sollen mir die Details auch egal sein.

Denn: wenn ich einen Auftrag erteile und in diesem ist als Beauftragte Tätigkeiten unter anderem -SID Korrosionsprüfung beauftragt und auf dem Arbeitsbericht ist "Sonderkontrolle gem. MM Sec 2A" vermerkt und 262 Seiten "Temp Rev No 9 100 Series Service Manual 1963-1968.pdf" kommen als Dokumentation ausgedruckt und im Bordbuch ist die Prüfung ebenfalls eingetragen und auf der Rechnung erscheint das - was soll ich dann als Pilot Owner noch tun?

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