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15. Dezember 2012: Von Roland Schmidt an Achim H.

Möchte an dieser Stelle mal eine Lanze für das LBA brechen. Ich hatte bisher ausschließlich gute Erfahrungen dort gemacht und kompetente wie verbindliche Auskünfte bekommen. Zuletzt erst hinsichtlich der Ausrüstung meines PH-registrierten Experimentals als die Luftaufsicht meinte, ich brauche nach LuftVZO ein Beaconlight. Auskunft vom LBA: "Maßgebend sind die Vorschriften des Zulassungslandes. Wenn die Niederländer das nicht brauchen, brauchen Sie es in Deutschland auch nicht". Nicht das ich ein Beaconlight nicht selbst sinnvoll finde, werde auch in Kürze eines nachrüsten; ich wäre nur sofort gegroundet gewesen und das hat das LBA verhindert. Auch der entsprechende Mitarbeiter der Luftaufsicht weiß inzwischen Bescheid.

In allen anderen Punkten komplette Zustimmung.


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