Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. Dezember 2012: Von Roland Schmidt an Achim H.

Möchte an dieser Stelle mal eine Lanze für das LBA brechen. Ich hatte bisher ausschließlich gute Erfahrungen dort gemacht und kompetente wie verbindliche Auskünfte bekommen. Zuletzt erst hinsichtlich der Ausrüstung meines PH-registrierten Experimentals als die Luftaufsicht meinte, ich brauche nach LuftVZO ein Beaconlight. Auskunft vom LBA: "Maßgebend sind die Vorschriften des Zulassungslandes. Wenn die Niederländer das nicht brauchen, brauchen Sie es in Deutschland auch nicht". Nicht das ich ein Beaconlight nicht selbst sinnvoll finde, werde auch in Kürze eines nachrüsten; ich wäre nur sofort gegroundet gewesen und das hat das LBA verhindert. Auch der entsprechende Mitarbeiter der Luftaufsicht weiß inzwischen Bescheid.

In allen anderen Punkten komplette Zustimmung.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang