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Sonstiges | Eintragung von Staatsangehörigen der Europäischen Union in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik  
12. August 2012: Von Gustav HOLDOSI 
In unerhörter Weise und außerordentlicher Präpotenz wurden seit 2009 Nicht-Deutsche EU-Bürger von der Leiterin des LBA-Referates B5 Verkehrszulassung /Rechtsangelegenheiten der Abteilung B von Fr. Ulrike Urban über ihre persönliche Anordnung bei Ansuchen betreffend der Luftfahrzeugrolle seit 21. 9. 2009 beamtshandelt!

Gleich vorweg:
Fr. URBAN scheiterte letztlich an ihrer sturen Beratungsresistenz, obwohl ich ihr wiederholt schriftlich nahelegte die geltenden wie bezughabenden Gesetze, insbesondere LuftVG § 3 zu studieren, sie auf ihre falsche Rechtsauslegung aufmerksam machte und hinwies, dass die von ihr getroffene/unterfertigte und auch auf der Homepage des LBA publizierte Anordnung aus meiner Sicht eine offensichtliche Herabsetzung der Rechte von EU-Bürgern gegenüber deutschen Staatsbürgern darstelle, somit nicht der deutschen Gesetzgebung, insbesondere dem LuftVG, entspräche und daher nicht beachtlich sei!

Zitat: LuftVG § 3

(1) Luftfahrzeuge werden vorbehaltlich abweichender Verordnungen des Rates der Europäischen Union in die deutsche Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn

1. sie in einem ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister nicht eingetragen sind und im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen; juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, wenn der überwiegende Teil ihres Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige sind;

2. ein Recht eines deutschen Staatsangehörigen, an einem Luftfahrzeug Eigentum durch Kauf zu erwerben, oder ein Recht zum Besitz auf Grund eines für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten abgeschlossenen Mietvertrages oder eines dem Mietvertrag ähnlichen Rechtsverhältnisses besteht.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen deutschen Staatsangehörigen gleich. Das Gleiche gilt für Angehörige aus anderen Staaten, in denen das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

(2) Die für die Verkehrszulassung zuständige Stelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Umstände vorliegen.


Was war geschehen?

In einem eigenen von ihr verfassten und unterfertigten Schreiben auf der Homepage des LBA forderte Fr. URBAN, gesetzlich keinesfalls gedeckt, nichtdeutsche Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Flugzeugen auf eine deutsche Zustelladresse bekanntzugeben:

Der Post- und Zustellungsbevollmächtigte muss demnach seinen Sitz oder Wohnsitz im (deutschen) Inland haben, da Zweck der Bevollmächtigung die ordnungsgemäße Zustellung von Bescheiden, Verfügungen etc. ist, vgl. § 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), s. auch Anlage.

Der Begriff "behördliches Mobbing" von Nichtdeutschen EU-Bürgern passt in seiner Bedeutung gut zu dieser oben geschilderten Vorgangsweise.


Was ist/war das Problem?

  • Bedeutsame Mitteilungen können hinsichtlich verkürzter Einspruchsfristen eingeschränkt werden.
  • Der rechtsunterworfene Zulassungsbesitzer wird in seinen Rechten entmündigt, da bei Nichtweiterleitung eines Bescheides von der bekanntgegebenen Zustelladresse unwiderrufliche Rechtsfolgen eintreten, die zum Schaden gereichen können.
Wie wurde dieses amtliche Mobbing aus der Welt geschafft:

Nach meiner telefonischen wie schriftlichen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde BMVBS und Vorhalt der geltenden deutschen Gesetzeslage handelten die verantwortlichen Personen vorbildlich.

Mein Anliegen: Die bürgerfeindliche Interpretation des §3 LuftVG durch eine in Verwaltungs-Rechtsfragen ungeschulte und nicht sachverständige Abteilungsleiterin des LBA könne aus meiner Sicht nicht länger aufrecht erhalten werden.

Mit Schreiben vom 25.7.2012 des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat LR 24 "Luftfahrttechnik, Flugbetrieb, Luftfahrtpersonal, Luftverkehrssicherheit, LBA" wurden der Abteilungsleiterin Schranken gesetzt und diesem horriblen Unfug ein Ende bereitet.

Ich bedanke mich bei den verantwortlichen Personen des BMVBS.

Wie wirkt diese Entscheidung auf andere betroffene Personen mit derzeitiger vom LBA erzwungener Zustelladresse in Deutschland?

Die innewohnende Rechtsunsicherheit und Einschränkung der EU-Bürgerrechte von nicht deutschen Zulassungsbesitzern kann nicht länger aufrecht erhalten werden.

Aus meiner Sicht kann daher unter Hinweis auf die ergangene Entscheidung des BMVBS die kostenlose Änderung der Zustelladresse beim LBA verlangt werden.
Dies kann durch ein formloses Schreiben unter Hinweis auf diesen Artikel erfolgen.

Gerne stehe ich auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Gustav Z. HOLDOSI
Präsident, Accountable Manager, FI
MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Flying Training Organisation FTO A-117

Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg, Österreich

12. August 2012: Von Achim H. an Gustav HOLDOSI
Sapperlot! Da ist der deutsche Amtsschimmel wohl eindeutig an den Falschen geraten :-)

12. August 2012: Von  an Achim H.

und das noch bei einem mitbürger einer ehemals deutschen kolonie!

respegd!

mfg

ingo fuhrmeister

12. August 2012: Von Lutz D. an Gustav HOLDOSI
Respekt Gustav!
12. August 2012: Von M Schnell an Gustav HOLDOSI
na Hut ab...was ist eigendlich aus der Östereichischen forderung einer inländischen Zustelladresse, von wegen diesen Beförderungsgebühren (oder was auch immer das für Gebühren waren, was wir da mal vor längerer Zeit in einem Treat hatten) geworden???
12. August 2012: Von Max Sutter an M Schnell
Du meinst wohl diesen Grenzübertretungs- und Feriengäste-Abschreckungszuschlag, wofür man extra einen österreichischen Anwalt des Vertrauens zwengs Arbeitsbeschaffung engagieren musste? Dieser Zwangsobolus ist soweit bekannt für unter 2 Tonnen MTOM sistiert. Und über zwei Tonnen? Kann ja sein, dass z.B. Jan Brill extra deswegen eine Österreicherin geheiratet hat (Verfahen geläufig seit den oiden k.u.k.-Zeiten - tu felix Austria nube)
12. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Ja, über 2 Tonnen MTOM braucht man nach wie vor für Abflüge ex VIE, LNZ, GRZ, SZG, INN und KLU einen Fiskalvertreter.

Aber:
Man braucht dazu keinen Anwalt, ein guter Kontakt aus dem Forum tut es auch und das viel preiswerter. Eine Reduktion von EUR 8.- auf EUR 7.- pro Pax steht ins Haus, das ist doch eine Wucht ;-)
12. August 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Wow! Die reißen die Preise runter, diese Österreicher. Da kennen die nix!

P.S. Was ist das denn, so ein richtiger Fiskalvertreter? So etwas wie ein Staubsauger- oder Versicherungsvertreter, aber mit Schwerpunkt Steuern? Nimmt der auch Schwarzgeld? Oder gibt er den Zu-Früh-Zahlern wenigstens graue Zinsen (auch so ein Wort, was man nur in Österreich kennt, da aber heftig)?

12. August 2012: Von berndludwig an Max Sutter

Gar nicht so schlau von den Österreichern das mit dem Fiskalvertreter und der Pax Gebühr bei Flugzeugen über 2 Tonnen. Ich

bin seit der Einführung dieser Touristen-Abschreck-Gebühr einfach noch ein wenig weiter nach Süden geflogen und verbringe

meine Urlaubstage nun in Italien oder Kroatien und nicht mehr in Pörtschach. Früher habe ich dort eine Menge Geld gelassen, jetzt geht es nach Italien. Die waren dort mit einiger Nachhilfe schlauer und haben die Luxussteuer für Flugzeuge schnell wieder einkassiert, als sie realisierten, daß dadurch letztlich die Einnahmen nicht steigen sondern sinken. Unsere österreichischen Freunde haben das leider immer noch nicht geschnallt.

Was ist eigentlich, wenn ich ohne Passagiere nach Österreich komme? Brauche ich dann auch einen Fiskalvertreter, was immer sich hinter dieser Wortschöpfung verbirgt.

Bernd Ludwig

13. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Sie können für die steuerliche "Vertretung beim zuständigen Finanzamt" für die Flugabgabe einen österr. Unternehmer oder einen Steuerberater (je nach Brieftasche) beauftragen, aber das haben Sie sich sicher schon gedacht. Die Flugabgabe ist eine abgewandelte Imitation der schon länger bestehenden deutschen Luftverkehrssteuer mit umständlicher Einhebung, wenigstens sind einzelne Punkte besser gelöst als in D - besonders Herr Brunzema wäre darüber etwas erleichtert. Es gibt einige Ausnahmen von der SteuerPFLICHT, GEMELDET werden müssen jedoch auch die Ausnahmen werden, auch wenn zB bei Ambulanzflügen nie Steuer anfällt.
13. August 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder

Markus Loitfelder, am besten Sie vergleichen den Text des deutschen Luftverkehrssteuergesetzes mit dem österreichischen - die haben doch einander mit der zu-Guttenbergmethode in die Hände gearbeitet. Diese beiden Ausgeburten gouvernamentaler Kleinkleptomanie erblickten das Licht der normalen Welt nämlich zu ähnlicher Zeit.

Sogar der ominöse Fiskalvertreter kommt im deutschen Gesetz ebenfalls vor. Nur dass er hier etwa 200 Jahre Beamtendeutsch jünger steuerlicher Beauftragter heißt (§ 8). Der Eure hat halt am Wiener Kongress schon mitgetanzt, der Unsere noch nicht.

Wenn Sie dann noch § 5 des deutschen LuftVStG Punkt für Punkt mit den Aussagen von Hern Brunzema vergleichen, so stellen Sie fest, dass er es beim Argumentieren für seine Sache (wie im Übrigen jeder Bauer, Unternehmer oder Verbandsobere auch) es mit der Genauigkeit nicht so genau nimmt.

Meistens werden in solchen Fällen die Missverständnisse des ersten interviewenden Journalisten fortgeschrieben, sofern sie argumentativ der eigenen Sache dienlich sind. Die einzig zuverlässige Argumentationsquelle - der amtlich gültige Gesetzestext - gerät darob meistens in Vergessenheit. Mit dem Aufdecken dieses Effektes macht besonders RotorHead viele seiner Punkte hier im Forum, schauen Sie nur mal genau hin. Wenn die Diskussionen am Glühen sind und Quatsch auf Quatsch antwortet, dann kommt zu aller Schrecken wie aus dem Nichts der RotorHead und schaut im Gesetz nach. Einfach asozial, sowas!

Im Übrigen hält sich nichts zäher als ein sachdienliches falsches Gerücht - schlimmer noch - oftmals glauben mit der Zeit die Urheber sogar selber dran. Auch das ist in Deutschland nicht anders als in Österreich.

13. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Ich weiss zwar nicht, was Sie mit dem falschen Gerücht meinen, aber die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesetz sind erheblich, so sind in D nur Luftverkehrsunternehmen vom Gesetz betroffen, dafür auf allen Flugplätzen und auch inaktive Besatzungen auf dem Weg vom/zum Dienst In Ö dagegen nur die sechs Flughäfen, dafür aber auch nichtgewerbliche Lfz-Betreiber. Die üblichen Exkurse in die K.u.k. Beamtenmentalität sind unnötig, ich bin deutlich unter 90...
13. August 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
ich bin deutlich unter 90...

ach sagen's bloß ...

Mit der Ähnlichkeit meinte ich mehr die formale Verwandtschaft der beiden Gesetze. Dass sie inhaltlich nicht überall zur Deckung kommen - man wird doch gerade Steuergesetze noch so hinbasteln können, dass sie in nix, schon gar nicht in der Handhabung vergleichbar sind, mit andern Ländern schon gar nicht. Man steckt schließlich in einem verdeckten Steuerwettbewerb, weil man wegen der EU nicht mehr so ganz offen darf. Das machen im Übrigen auch die Preußen so.

Aber vielleicht kamen die Beamten, welche das österreichische Gesetz beschlossen haben, alle von Städten mit kleineren Plätzen, während es in Deutschland alles Privatflieger waren. Die Wege solcher Entscheidungen sind oft wunderbar und/oder rätselhaft.

13. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Und zum Thema selbst??
13. August 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder

Letzthin hat Alt-Bundeskanzler Schmidt gesagt, dass alte Steuern gute Stceuern sind, will heißen, dass man sie nicht ohne Not abschaffen sollte - der Grund: die Leute haben sich daran gewöhnt. Die Passagiersteuer ist natürlich das pure Gegenteil davon - nämlich eine neue Steuer und damit eo ipso unbeliebt.

Ebenso unbestritten ist aber auch die Lenkungswirkung von Steuern und Abgaben. Die Versuchung besteht natürlich, dieses effektive Instrument für politisch mehr oder weniger wünschenswerte Ziele einzusetzen. Wenn wir uns die Entwicklung des Luftverkehrs seit Beginn des Jet-Zeitalters vor Augen halten, sowohl in quantitativer als auch in preislicher Hinsicht, so wird man auch ohne flugfeindlich eingestellt zu sein zum Schluss kommen, dass die Entwicklung nicht ewig so weiterwachsen kann - dabei haben Milliarden von Menschen die Flugtouristik für ihren Bedarf noch gar nicht entdeckt. Aber wenn ein Flug nach Australien und zurück mit allem billiger ist als drei Wochen im Hotel am Timmendorfer Strand, so entsteht Handlungsbedarf. Denn die Scheichs werden bestimmt nicht (und sie können es auch) eher ruhen, als bis der Luftverkehr um Dubai die größeren Dimensionen hat als der rund um Long Island..

13. August 2012: Von Achim H. an Max Sutter
Ich stehe der Steuer auch eher positiv gegenüber, der kommerzielle Luftverkehr ist zu günstig. Allgemein ist Transport zu günstig, solange man Nordseekrabben zum Pulen nach Marokko schickt und zum Verkauf wieder zurück. 2 Wochen Ägypten kostet weniger als 2 Wochen Allgäu. Also eine Steuer mit einer sinnvollen Lenkungswirkung (wie Tabaksteuer).

Allerdings stimme ich auch Herrn Brunzema zu, der Inselverkehr hat eine besondere Bedeutung und wird aufgrund der kurzen Flugzeiten unverhältnismäßig getroffen.

Die Regelung ist Österreich ist administrativer Schwachsinn. Für die paar Kleinflugzeuge (die schon Steuern aufs Flugbenzin bezahlen) so einen Zinober veranstalten. Jetzt ist die Grenze bei 2 Tonnen, da ist die Gruppe der Verärgerten deutlich kleiner.
13. August 2012: Von Lutz D. an Achim H.
Krabbenpulen, Fernreisen - Das ist argumentativ aber dünnes Eis. Dementsprechend könnten wir ja auch den Seetransport so besteuern, dass es endlich wieder günstiger wird Jeans in Wuppertal nähen zu lassen anstatt in Bangladesh. Der günstige Transport von Waren und Menschen ist essentieller Antreiber des Freihandels und der Globalisierung - mit all ihren negativen - aber auch allen positiven Effekten. Wir wollen doch nicht zurück ins Zeitalter abgeschotteter Nationalökonomien? Per se spricht zudem gar nichts dagegen, dass eine Fernreise günstiger ist, als ein Urlaub an der Nordseeküste. Verteuerung des Angebots an Fernreisen führt übrigens nur zu noch höheren Preisen für Inlandsurlaub, das ist möglicherweise hinsichtlich der Differenz dann ein Nullsummenspiel zum Nachteil des Verbrauchers.
13. August 2012: Von Achim H. an Lutz D.
Ein LKW der durch Deutschland fährt muss eine grüne Plakette haben und zahlt eine Straßenmaut. Ein Containerschiff bläst den größten Dreck überhaupt durch den Motor und zahlt ziemlich wenig, so wenig, dass die Transportkosten beim Produktendpreis kaum eine Rolle spielen. Das halte ich schon für falsch. Globalisierung ist schön und gut aber die Transportkosten sind zu niedrig, das ist einer der Gründe für Exzesse. Man gehe mal durch einen Wal Mart in den USA und schaue sich an was für ein Schrott da zu welchen irrsinnig niedrigen Preisen angeboten wird. Ich begrüße ausdrücklich jede Initiative, die den Transport verteuert. Wesentlich besser als Waren mit Zöllen zu belegen.

Nimm mal den durchschnittlichen Easyjet-Preis, rechne aus wie viele Liter Kerosin auf einen Passagier entfallen und multipliziere das mit dem Tankstellenpreis für Diesel. Da bist du weit über dem Ticketpreis. Das passt einfach nicht.

13. August 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
Alles richtig, erstaunlich ;-)
13. August 2012: Von joy ride an Flieger Max L.oitfelder
genau das ist das beispiel, das es nicht "richtich" ist: mischkalkulationen werden weiterhin flüge unter kosten in den markt bringen - da spielt weder die globale erderwärmung noch eine globale luftsteuer irgendeine rolle.
und das ist das wesentlich größere problem (flugtickets unter kosten) gegenüber polemischer "ich will teuer" parolen.
es spielt nämlich keine rolle was sich einzelne foristi leisten können, sondern volkswirtschaftlich wird industrie/marktanteile/firmen(anteile) vernichtet. (aber auch positiv kein bedarf generiert, der gar nicht erst entstehen darf - wenn korrekte preise angeboten werden)
meine meinung: genauso wie wucher verboten ist, sollte "kriminelle" unter-kosten anbietung (auch noch im kartell) nicht erlaubt sein - das wäre eine lösung sowohl für konsumenten-bewusstsein, damit ökologie, und letztendlich für die industrie und die arbeitsplätze
14. August 2012: Von Lutz D. an joy ride
"unter Kosten", genannt dumping, ist ja bereits verboten. Das ist aber gerade bei Easyjet oder Ryanair nicht (zwingend) der Fall. Der Ipod wurde durch Apple auch unter Produktionskosten angeboten, das Geld via iTunes verdient - relevant ist das Gesamtergebnis. Die durchschnittliche easyjet fare von 71€ scheint mir bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5l Jet A1 pro 100pkm bei innereuropäischen Strecken die Speitrechnung auch zu decken. Zzgl der Erlöse von über das easyjet-Portal gebuchter Mietwagen, Versicherungen , Hotels etc. wird das schon gerade passen. Und wenn nicht - dann setzt sich die Konsolidierung eben fort. Da mein Dieselpreis an der Tankstelle Steueranteile enthält, die mit Lenkungswirkung oder externer Kosten des Verkehrsträgers nichts zu tun haben, müsste nach meinem Weltbild eher dieser sinken, als dass der Airline-Sprit steigen sollte.
14. August 2012: Von joy ride an Lutz D.
ich meinte nicht die unter-durchschnitts-kosten pro flug (sowas macht kaum jemand freiwillig bzw. streicht irgendwann diesen ableger), sondern die durch mischkalkulation pro flug angebotenen einzel-schnäppchen die im "frühbucherrabatt" anscheinend nicht der auslastungs-erhöhung (und damit deckungsbeitrag, effizienz, etc.) dienen, sondern einfach aus markeitng-zwecken der bevölkerung suggeriert, fliegen muss billig - und das können nur "meine jungs" ... das ist nicht nur wettbewerbs-verzerrend und -ruinierend, sondern das ist der grund, weshalb man promovierter marketingexperte sein müsste, um preise, kosten und umweltbewusstsein überhaupt im ansatz verstehen zu können - die bevölkerung, damit der kunde, und damit letztendlich die industrie, ist überfordert von den "tricksereien", und wie immer im leben, scheitern die "ehrlichen" bzw. werden von feindlichen staatsmächten usurpiert - und da schliesst sich der kreis, wo konkret unser gesetzgeber und steuer-einsammler dann auch selbst betroffen ist. aber da er geistig schon längst ausgestiegen ist, lässt er's munter laufen bzw. surft sogar auf der welle mit, und zockt selber auf kurzfrist-denkweise (siehe luftsteuer) ...
14. August 2012: Von Hubert Eckl an Achim H.

Ich begrüße ausdrücklich jede Initiative, die den Transport verteuert. Wesentlich besser als Waren mit Zöllen zu belegen.

Sehr Gut! Evian Mineralwasser in New York und Kartoffeln aus Chile in Berlin sind einfach gaga.. und zeigt, daß Treibstoff zu billig ist. Da ist JEDER Kunde gefordert so einen Quatsch nicht zu kaufen,, Sage mir jetzt keiner ich würde ja auch verbleites Benzin "just for fun" rausblasen! Das ist was völlig anderes...Erstens vergleichsweise winzig und zweitens Kohlenstoff in Freude und Lebensqualität umgewandelt...Die Kartoffeln aus Brandenburg schmecken kein Jota anders als die aus Chile.. etc...

14. August 2012: Von Daniel Krippner an Hubert Eckl
Die aus Brandenburg schmecken wahrscheinlich besser, weil reifer geerntet und kürzer transportiert.

Ist auch meine Meinung - Transport ist bei uns zu günstig. Etwas weniger Zentralisierung/Globalisierung bei manchen Produktionsketten würde dezentral Arbeitsplätze schaffen, die Verkehrswege und die Umwelt entlasten sowie Struktur in schwachen Regionen schaffen. Manches würde wohl teurer - aber ob die Teuerung wirklich strukturell begründet sein würde, oder lediglich dadurch das heute etablierte Player sich ihre Pfründe sichern durch Subventions-Lobbying, künstliches Hochrechnen der alternativen Ansätze oder aktives Bremsen des Wandels, das ist nochmal ne andere Frage.

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