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Sonstiges | Ausnahmen von der italienischen Luxussteuer  
13. Januar 2012: Von Michael Pflug 
Ich schreibe das hier mal außerhalb der bereits bestehenden Diskussion, da der Thread dort eher in's Philosophische geht und dem Wutdumping dient - da bin ich auch "voll für", nur ginge da meine Fragestellung evtl. unter.

Mir geht es um die Ausnahmen, die meiner Meinung nach etwas unscharf definiert sind.

Ich selber bin kein Eigentümer, ich chartere ausschließlich und die Flugzeuge gehören einer FTO.
Ich muss gelegentlich nach Viverone - das letzte Mal mit dem Auto hat eine Strecke (!) 9 Stunden gedauert wegen div. Staus, da hatte ich die Schnautze voll und hab mir die Seneca geschnappt (1:30h) - Verweildauer in Biella: 5 Tage.
Dafür wären dann also 5000€ fällig gewesen. Das war ein Monat vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Nun steht im
Gesetzestext unter den Ausnahmen u.a. dieses:

Ausgenommen sind "aeromobili di proprietà o in esercenza delle scuole di addestramento FTO".

Das wurde
hier freundlicherweise auf Deutsch übersetzt, heißt da aber:

"Luftfahrzeuge in Besitz oder in Betrieb [...] der
Ausbildungsunternehmen FTO (Flight Training Organization)"

"Besitz" ist aber scheisse, denn wenn ich ein Flugzeug anmiete, bin ich selber im Besitz, nicht die FTO.

Nun habe ich aber einen "Halbitaliener" gefragt, der meinte "proprietà" bedeutet Eigentum "posesso" wäre "besitzen".
Bleibt ein unsicheres Fragezeichen stehen - gibt es hier gute Italienisch-Sprechersmänner/Frauen?

Das nächste wäre "
esercenza", was sich in den Online-Wörterbüchern gar nicht findet, aber wohl soviel wie "betreiben" bedeutet, was evtl. "operator" heißen könnte.
Ich meine, hier einmal gelesen zu haben, dass der Begriff "operator" schon für Verwirrungen gesorgt hatte, da es keine Definition für diesen Begriff gibt (könnte der Halter sein, könnte auch der Pilot sein - Sinn macht das beides).

-> noch ein unsicheres Fragezeichen.

Ist also jemand in der Lage, den Text präzise zu interpretieren?

13. Januar 2012: Von Achim H. an Michael Pflug
Bevor die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht sind, ist alle Diskussion müßig. Diese Bestimmungen zeigen wie die italienischen Administration das Gesetz interpretiert und das ist letztlich relevant. Da werden dann wohl so Dinge drinstehen, wie man feststellen kann, was eine FTO ist.

Aber es ist natürlich korrekt, "proprietà" mit Eigentum und nicht mit Besitz zu übersetzen.
13. Januar 2012: Von Max Sutter an Michael Pflug
"Besitz" ist aber scheisse, denn wenn ich ein Flugzeug anmiete, bin ich selber im Besitz, nicht die FTO.

Propriertà heißt nicht Besitz, sondern Eigentum (propre = eigen), und zwar so ähnlich geschrieben in allen lateinischen Sprachen.

Eigentum meint das formale Eigentum, d.h. zum Beispiel Grundbuch, Luftfahrzeugrolle oder vergleichbare rechtlich fixierte Eigentumskonstruktionen. Als Mieter wirst Du nie in die Luftfahrzeugrolle eingetragen. Nur nur so wird auch vermieden, dass für das gleiche Luftfahrzeug jährlich gleich mehrfach diese Steuer fällig würde.

13. Januar 2012: Von Philipp Tiemann an Max Sutter
Ihr habt natürlich recht. Wird sobald möglich korrigiert. Die übersetzung habe ich spät abends gemacht... Aber wie schon gesagt, auf den genauen wortlaut im gesetz kommt es nicht an. Auf die noch ausstehende auslegung von seiten der finanzbehörden schon eher.
13. Januar 2012: Von RotorHead an Philipp Tiemann
So sind halt die "Rechtsstaaten" einschließlich Deutschland, bei denen es nicht auf den Wortlaut von Gesetzen ankommt...
14. Januar 2012: Von Stefan Jaudas an RotorHead
... egal, wer vorne dirigiert, in Deutschland spielt die Ministerialbeamtenschaft eben die Neunte, und in Italien Funiculi, Funicula.
16. Januar 2012: Von Konrad Kneschaurek an Michael Pflug

Wenn ich das richtig verstehe kann ich mit unseren Vereinsmaschinen weiterhin nach Italien.

Unser Verein ist eine RF und alle Flugzeuge sind laut Bescheid Ausbildungsflugzeuge - somit kein Problem

16. Januar 2012: Von joy ride an Konrad Kneschaurek

parallel-szenario: 7 carabinieri, alle mit MP's auf des autofahrers brust gerichtet, brüllen wie blöd "macchina confiscata" und der schüchterne student mit dem veto: "aber ich glaube, ich habe da was gelesen ... sie irren sich bestimmt"

jeder der schon weiss wie's auf italiens strassen zugeht, der kann sich den flugzeug-diskurs ausmalen, wenn mal die staatsgewalt ein auge auf die gebühr geworfen hat.

16. Januar 2012: Von  an joy ride
Genau so, ich würde auch mit einer Chartermaschine NICHT nach Italien fliegen, weil der Flieger ggf. erst mal beschlagnahmt ist, und das OBWOHL der Flieger gewerblich genutzt ist. Die Rechtsprechung und die Polizei in südlichen Ländern ist anderes als bei uns in Deutschland. Ich kann jedem Vercharterer nur raten Flüge der Kunden über und nach Italien zu untersagen. Es kann sonst sein, das ein Flieger mal locker 3-6 Monate dort einfach steht und ggf. dann zwar freigegeben wird aber nicht mehr aus verschiedenen Gründen lufttauglich ist.
16. Januar 2012: Von Olaf Musch an Konrad Kneschaurek

Wenn ich das richtig verstehe kann ich mit unseren Vereinsmaschinen weiterhin nach Italien.

Unser Verein ist eine RF und alle Flugzeuge sind laut Bescheid Ausbildungsflugzeuge - somit kein Problem


RF ist nicht gleich FTO. Ich wäre vorsichtig.

Unser Verein hat Flüge nach Italien erst mal abgeblasen.


Olaf

16. Januar 2012: Von  an Olaf Musch
Selbst wenn die "Papierlage" stimmt, stört das einen itlaienschen Finanzbeamten oder die Polizei erst mal recht wenig bis gar nicht. Der Flieger bleibt am Boden,bis die Sache geklärt ist. Und das kann wirklich dauern.

Daher gilt leider "Italien bis die Sache geklärt ist nicht anfliegen".
16. Januar 2012: Von Othmar Crepaz an 

Es gibt Neues, wobei ich die Quelle nicht verifizieren kann. Klingt aber recht glaubwürdig:

here is an update on the new Italian tax law

aircraft older than 20 years do not have to pay anymore and the tax is now prorated as follows

5 year old airplanes 60 %

10 year old airplanes 30 %

15 year old airplanes 15 %

and 20 years or older no tax


11. È istituita l'imposta erariale sugli aeromobili privati, di

cui all'articolo 744 del codice della navigazione,

immatricolati nel registro aeronautico nazionale, nelle

seguenti misure annuali:

a) velivoli con peso massimo al decollo:

1) fino a 1.000 kg., euro 1,50 al kg;

2) fino a 2.000 kg., euro 2,45 al kg;

3) fino a 4.000 kg., euro 4,25 al kg;

4) fino a 6.000 kg., euro 5,75 al kg;

5) fino a 8.000 kg., euro 6,65 al kg;

6) fino a 10.000 kg., euro 7,10 al kg;

7) oltre 10.000 kg., euro 7,55 al kg;

b) elicotteri: l'imposta dovuta è pari al doppio di quella

stabilita per i velivoli di corrispondente peso;

c) alianti, motoalianti, autogiri e aerostati, euro 450,00.

12. L'imposta è dovuta da chi risulta dai pubblici registri

essere proprietario, usufruttuario, acquirente con patto di

riservato dominio, ovvero utilizzatore a titolo di locazione

finanziaria dell'aeromobile, ed è corrisposta all'atto della

richiesta di rilascio o di rinnovo del certificato di

revisione della aeronavigabilità in relazione all'intero

periodo di validità del certificato stesso. Nel caso in cui il

certificato abbia validità inferiore ad un anno l'imposta è

dovuta nella misura di un dodicesimo degli importi di cui

al comma 11 per ciascun mese di validità.

13. Per gli aeromobili con certificato di revisione della

aeronavigabilità in corso di validità alla data di entrata in

vigore del presente decreto l'imposta è versata, entro

novanta giorni da tale data, in misura pari a un

dodicesimo degli importi stabiliti nel comma 11 per

ciascun mese da quello in corso alla predetta data sino al

mese in cui scade la validità del predetto certificato.

Entro lo stesso termine deve essere pagata l'imposta

relativa agli aeromobili per i quali il rilascio o il rinnovo

del certificato di revisione della aeronavigabilità avviene

nel periodo compreso fra la data di entrata in vigore del

presente decreto ed il 31 gennaio 2012.

14. Sono esenti dall'imposta di cui al comma 11 gli

aeromobili di Stato e quelli ad essi equiparati; gli

aeromobili di proprietà o in esercenza dei licenziatari dei

servizi di linea e non di linea, nonchè del lavoro aereo, di

cui al codice della navigazione, parte seconda, libro I,

titolo VI, capi I, II e III; gli aeromobili di proprietà o in

esercenza delle Organizzazioni Registrate (OR), delle

scuole di addestramento FTO (Flight Training LexItalia.it - Legge di conversione del decreto “salva-Italia” 19

Organisation) e dei Centri di Addestramento per le

Abilitazioni (TRTO - Type Rating Training Organisation);

gli aeromobili di proprietà o in esercenza dell'Aero Club

d'Italia, degli Aero Club locali e dell'Associazione

nazionale paracadutisti d'Italia; gli aeromobili

immatricolati a nome dei costruttori e in attesa di vendita;

gli aeromobili esclusivamente destinati all'elisoccorso o

all'aviosoccorso.

14-bis. L'imposta di cui al comma 11 è applicata agli

aeromobili non immatricolati nel registro aeronautico

nazionale la cui sosta nel territorio italiano si protrae

oltre quarantotto ore.

15. L'imposta di cui al comma 11 è versata secondo

modalità stabilite con provvedimento del Direttore

dell'Agenzia delle entrate da emanarsi entro sessanta

giorni dall'entrata in vigore del presente decreto.

15-bis. In caso di omesso o insufficiente pagamento

dell'imposta di cui al comma 11 si applicano le

disposizioni del decreto legislativo 18 dicembre 1997, n.

471, e del decreto legislativo 18 dicembre 1997, n. 472.

15-ter. L'addizionale di cui al comma 1 è ridotta dopo

cinque, dieci e quindici anni dalla data di costruzione del

veicolo, rispettivamente, al 60, al 30 e al 15 per cento e

non è più dovuta decorsi venti anni dalla data di

costruzione. La tassa di cui ai commi 2 e 3 è ridotta dopo

cinque, dieci e quindici anni dalla data di costruzione

dell'unità da diporto, rispettivamente, del 15, del 30 e del

45 per cento. I predetti periodi decorrono dal 1° gennaio

dell'anno successivo a quello di costruzione. Con decreto

del direttore generale dell'Amministrazione autonoma dei

monopoli di Stato è rideterminata l'aliquota di accisa del

tabacco da fumo in misura tale da conseguire un maggior

gettito pari all'onere derivante dal presente comma.

16. Januar 2012: Von Michael Pflug an Othmar Crepaz
So weit ich das Kauderwelsch vom Google Translator lesen kann, betrifft diese Staffelung nach Alter ausschließlich Autos.
Ähnliches gibt es weiter unten dann auch für Boote.

Nur Flugzeuge dürfen nach wie vor auch 100 Jahre alt sein und voll versteuert werden.

In der englischen Übersetzung hat da wohl jemandes Wunschdenken "airplanes" geschrieben.
16. Januar 2012: Von Stefan Jaudas an Michael Pflug
Ein Gedankenspiel.

Jemand fährt mit einem Segelflugzeug oder einen Motorsegler im Anhänger von Frankreich nach Slowenien. Ist der dann auch dran wenn er im Verkehr stecken bleibt? Wie weist er ggf. nach, wann er die Grenze überquert hat? Dank Schengen und EU gibt es da ja keinen Papierkrieg mehr beim Grenzübergang.
16. Januar 2012: Von Othmar Crepaz an Michael Pflug
Ich nix italienisch parliamo, aber "Aeromobili" sono Mobili in Aero, also Fahrzeuge in der Luft.
Mir sind allerdings auch Fälle bekannt, wo Autos durch die Luft geflogen sind. Aber ob die gemeint sind?
17. Januar 2012: Von  an 
Servus Herr Erhardt,

Zitat: "Die Rechtsprechung und die Polizei in südlichen Ländern ist anderes als bei uns in Deutschland."

Abgesehen davon, dass wir hier alle Stereotypen weglassen wollen, meinen Sie doch sicher, daß nirgendwo auf der Welt die Rechtssprechung eigenartiger abläuft als in Deutschland. Gut, Nordkorea, Iran, Saudi, Kongo u.ä. lassen wir jetzt mal ausser Acht. Spätestens, wenn Sie den Verhandlungen des Bayerischen VGH zu Fürsty beigewohnt hätten, käme Ihr Weltbild jetzt ins Straucheln.

Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, daß Bayern nicht zu Deutschland gehört, sondern auch ein "südliches" Land ist. Stimmt leider seit 1871 nicht mehr, als Bayern von Herrn Bismarck "eingemeindet" und 1933 von einem teutschen Kanzler aus Oberösterreich gleichgeschaltet wurde. Seither genießt auch Bayern die deutsche Rechtsprechung.

Gruß
Banane

PS. An die Österrreich-Fraktion im Forum: Natürlich ist mir klar, dass auch Beethoven und Mozart Österreicher waren und Österreich auch vor 899 schon eigenständig und keinesfalls Teil von Bayern war, was auch damit bewiesen wird, daß die österreichische Sprache überhaupt kein bayerischer Dialekt nicht ist, und die Österreicher mit großer Freude deutsch sprechen. Jetzt lassen wirs aber.
17. Januar 2012: Von Max Sutter an 
Grausam, was Sie hier vom Stapel lassen. Aber egal wie, Bayern darf man nicht mit Österreich in einen Topf schmeißen, Bayern - wie schon mit dem großen B zum Ausdruck gebracht wird, gehört zum Balkan, ist doch jedem klar, der die Verhältnisse auch nur ein Bisschen kennt. Das Fürsty-Verfahren ist nachgerade kronzeugenhaft für diese Behauptung. Es hätte sich in nichts unterschieden, wenn es im Diokletianspalast in Split abgehalten worden wäre. Altrömische Dekadenz ...

17. Januar 2012: Von Sebastian Willing an Max Sutter

Viel wichtiger ist die Frage, ob man mit BZF-II in Bayern fliegen darf, denn immerhin beschränkt es den Inhaber auf Flugfunk in deutscher Sprache in Deutschland... :-)


Wir sollten vielleicht wirklich wieder zurück zu Italien kommen... War jemand zwischenzeitlich schon mal dort oder hat Kontakte zu dortigen Piloten? Haben die schon etwas gehört/Post bekommen?

17. Januar 2012: Von Max Sutter an Sebastian Willing
Wenn man einen Schwaben mit BZF1 am Funk hört, dann fragt man sich auch, wieso Englisch Anglo-Sächsisch bedeutet und nicht Anglo-Schwäbisch ..
18. Januar 2012: Von Flavio Perini an Othmar Crepaz
Leider beziehen sich diese neuen Ausnahmen (15ter) - soweit kein anderer als der hier zitierte Gesetzestext existiert - nur auf Autos und Schiffe (Art. 16 commi 1-3) und ein Ami hat bei der Übersetzung auf Englisch wohl sein Wunschdenken hineinprojiziert. Die Steuer auf Flugzeuge wird in Art. 16 comma 11 geregelt, hiervon gibt es (vorerst) keine Ausnahmen.

Auch würde ich mich nicht auf den Gesetzestext verlassen und mit Vereinsflugzeugen nach Italien fliegen, da es nicht geklärt ist, ob mit den Ausnahmen nur italienische oder auch ausländische Aeroclubs und Flugschulen gemeint sind. Es bleibt wirklich nichts anderes übrig, als auf die Ausführungsgesetzgebung oder andere zwischenzeitliche Änderungen zu warten.

Als interessierter Leser eines bestimmten Themas ziemlich mühsam, dass jegliche Diskussion abschweift ...
18. Januar 2012: Von Michael Pflug an Flavio Perini
Ich stimme 100% zu.
Das Forum ist leider unmoderiert.
19. Januar 2012: Von B. S.chnappinger an Flavio Perini
Das mit dem Abschweifen stimmt leider und es wurde schon oft bemängelt, aber Jan Brill reagiert gar nicht darauf. Andere Foren beweisen, dass eine Themendisziplinierung und Eliminierung von unsachlichen und beleidigenden Beiträgen gut funktioniert - teils durch die User selbst administriert.
Statt dessen muss man bei P&F die immer wiederkehrenden politischen Kakophonien einiger Vielschreiber ertragen und mühsam nach den wenigen sachlichen Beiträge suchen.
19. Januar 2012: Von Lutz D. an B. S.chnappinger
Guten Morgen,

aber gerade dieser Thread hier ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Moderation wenig bis gar nichts nützt, oder der Nutzen allenfalls dem Zufall überlassen ist.

Was, wenn der Moderator nun der Ansicht ist, diejenigen hätten recht, die meinen, dass die Altersregelung anwendbar ist? Vielleicht, weil er kein italienisch kann? Sie müssen sich gar nicht mal Herrn Sutter als Moderator vorstellen, um zu erkennen, dass das in Fachforen ungemein schwierig ist, richtig zu zensieren. Jan Brill z.B. ist nun auch nicht gerade das, was man unumstritten nennen könnte, hinsichtlich der Recherchemethoden und Zuspitzung von Ergebnissen. Sein Vorgänger noch weniger.

Gerade wenn man aber mit seiner Meinung manchmal nicht den Mainstream abbildet oder Kontroversen auslöst, ist es eine absolute Auszeichnung (und hier ein Kompliment an Jan Brill), der Meinungsfreiheit weiten Raum zu geben.

Dieses Forum hier ist ja nicht die Wikipedia. Es dient nicht in erster Linie dazu, den Wissensstand der Allgemeinen Luftfahrt abzubilden. Es gilt dem Austausch engagierter (Privat-)Luftfahrer und ist eher mit dem Kommentar- und Meinungsteil einer Zeitung zu vergleichen - nur eben ohne journalistische Qualitätskontrolle, die aber jeder Leser leicht selbst durchführen kann - wieso Sie sich bei dieser Aufgabe auf einen Dritten verlassen wollen, ist mir unklar.

Natürlich bin ich vollkommen bei Ihnen, was den Mehrwert einiger Beiträge angeht, ebenso wie ich natürlich nicht die unterschwelligen oder offen ausgesprochenen Beleidugungen gutheißen will, die hier manchesmal sich Bahn brechen. Aber das ist der Preis, den man zahlen muss, wenn man echte Meinungsfreiheit will und nicht nur die Freiheit für die eigene Meinung.

Viele Grüße

LD

19. Januar 2012: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Lutz D.
Moin, dem ist vielleicht nur noch hinzuzufügen, dass das Lesen dieses Forums und die Beteiligung daran natürlich auf rein freiwilliger Grundlage geschieht. Wenn man nicht bereit ist, den Preis, den Lutz so schön dargelegt hat, zu zahlen, muss man die Ware ja nicht kaufen. Aber auch dieser Gesprächsfaden ist ja schon wieder off-topic..... Grüße
19. Januar 2012: Von Michael Pflug an Lutz D.
Ich glaube, das habt ihr gründlich mißverstanden.

Es geht nicht um Meinungen, die unterschiedlich sein können, auch nicht darum, ob definitiv falsches geschrieben wird - das kann man ja einfach und sachlich richtigstellen, das habe ich ja auch getan.

Es geht darum, daß einer fragt "mit wieviel Grad schneide ich am besten ein ILS an" und die folgenden Beiträge sich darum drehen, bei welchem Bäcker man die knackigsten Brötchen bekommt, und "außerdem ist der Forumsteilnehmer Müller doof" (und Müller antwortet "selber doof" usw... - ich hoffe ich bin jetzt nicht irgendeinem Herrn Müller hier auf die Füße getreten, das ist nur ein Beispiel).

Das nervt diejenigen, die dem Thread wirklich aufgrund des Titels folgen und denen Scheißegal ist, wo es gute Brötchen gibt.


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