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Genau so, ich würde auch mit einer Chartermaschine NICHT nach Italien fliegen, weil der Flieger ggf. erst mal beschlagnahmt ist, und das OBWOHL der Flieger gewerblich genutzt ist. Die Rechtsprechung und die Polizei in südlichen Ländern ist anderes als bei uns in Deutschland. Ich kann jedem Vercharterer nur raten Flüge der Kunden über und nach Italien zu untersagen. Es kann sonst sein, das ein Flieger mal locker 3-6 Monate dort einfach steht und ggf. dann zwar freigegeben wird aber nicht mehr aus verschiedenen Gründen lufttauglich ist.
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Servus Herr Erhardt,
Zitat: "Die Rechtsprechung und die Polizei in südlichen Ländern ist anderes als bei uns in Deutschland."
Abgesehen davon, dass wir hier alle Stereotypen weglassen wollen, meinen Sie doch sicher, daß nirgendwo auf der Welt die Rechtssprechung eigenartiger abläuft als in Deutschland. Gut, Nordkorea, Iran, Saudi, Kongo u.ä. lassen wir jetzt mal ausser Acht. Spätestens, wenn Sie den Verhandlungen des Bayerischen VGH zu Fürsty beigewohnt hätten, käme Ihr Weltbild jetzt ins Straucheln.
Und kommen Sie mir jetzt bitte nicht damit, daß Bayern nicht zu Deutschland gehört, sondern auch ein "südliches" Land ist. Stimmt leider seit 1871 nicht mehr, als Bayern von Herrn Bismarck "eingemeindet" und 1933 von einem teutschen Kanzler aus Oberösterreich gleichgeschaltet wurde. Seither genießt auch Bayern die deutsche Rechtsprechung.
Gruß Banane
PS. An die Österrreich-Fraktion im Forum: Natürlich ist mir klar, dass auch Beethoven und Mozart Österreicher waren und Österreich auch vor 899 schon eigenständig und keinesfalls Teil von Bayern war, was auch damit bewiesen wird, daß die österreichische Sprache überhaupt kein bayerischer Dialekt nicht ist, und die Österreicher mit großer Freude deutsch sprechen. Jetzt lassen wirs aber.
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Grausam, was Sie hier vom Stapel lassen. Aber egal wie, Bayern darf man nicht mit Österreich in einen Topf schmeißen, Bayern - wie schon mit dem großen B zum Ausdruck gebracht wird, gehört zum Balkan, ist doch jedem klar, der die Verhältnisse auch nur ein Bisschen kennt. Das Fürsty-Verfahren ist nachgerade kronzeugenhaft für diese Behauptung. Es hätte sich in nichts unterschieden, wenn es im Diokletianspalast in Split abgehalten worden wäre. Altrömische Dekadenz ...
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Viel wichtiger ist die Frage, ob man mit BZF-II in Bayern fliegen darf, denn immerhin beschränkt es den Inhaber auf Flugfunk in deutscher Sprache in Deutschland... :-)
Wir sollten vielleicht wirklich wieder zurück zu Italien kommen... War jemand zwischenzeitlich schon mal dort oder hat Kontakte zu dortigen Piloten? Haben die schon etwas gehört/Post bekommen?
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Wenn man einen Schwaben mit BZF1 am Funk hört, dann fragt man sich auch, wieso Englisch Anglo-Sächsisch bedeutet und nicht Anglo-Schwäbisch ..
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