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Flugzeugkauf | Von N- auf D- Registrierung: Faellige Steuer?  
7. Juni 2011: Von Dietmar Frey 
Liebe Forumsmitglieder,

Wenn ich richtig informiert bin, wuerde bei einer Umregistrierung von N- aud D- die Einfuhrumsatzsteuer von 19% faellig werden. Ist das die ganze Wahrheit oder gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Fuer eine qualifizierte Auskunft waere ich dankbar. Weitere Anmerkungen bezueglich der Unterschiede fuer den Halter waeren auch von Nutzen.

Mit bestem Gruss,
Dietmar Frey.
7. Juni 2011: Von  an Dietmar Frey
Na ja, nicht ganz richtig. Sobald der Flieger in Europa länger als drei Monate bleibt, muss er meines Wissens versteuert werden. Egal ob N oder sonst was auf dem Flieger. Sie können den Flieger überall in Europa einführen und dort anmelden. Suchen Sie sich einen Staat in Europa, der wenig Mwst hat, diese müssen Sie dort bezahlen und damit ist der Flieger eingeführt. Und von dort können Sie ihn dann in D zulassen. Aber Achtung, es gilt der Airport of Entry als Einfuhrort. Wenn Sie in Dänemark zuerst landen, dann wird ggf. die dortige höhere Mwst fällig. Am besten nach Norwegen fliegen und dann einen Airport in Europa suchen.

Mein Tipp, Luxemburg oder Zypern. Beide haben nur 15 %
8. Juni 2011: Von  an Dietmar Frey
>Wenn ich richtig informiert bin, wuerde bei einer Umregistrierung von N- aud D- die Einfuhrumsatzsteuer von 19% faellig werden.

Wie angedeutet, ist das nicht so. Wenn ein N-registriertes Flugzeug "dauerhaft" in Europa stationiert wird (Definition von "dauerhaft" kann man in den Gesetzen nachschlagen, aber es geht um einen Zeitraum von mehr als ein paar Wochen/Monaten), dann ist Einfuhrumsatzsteuer fällig. Wer sein N-registriertes Flugzeug ohne den Nachweis der Steuerzahlung betreibt, riskiert bei Kontrollen viel Ärger und empfindliche Strafen. In Tannkosh zum Beispiel macht der Zoll regelmäßig die Runde und kontrolliert die N-reg-Flieger.

Wenn Jahre nach der Einfuhr umregistriert wird, ist die Steuer also längst bezahlt. Wenn sofort nach Einfuhr umregistriert wird, dann ist die Steuer zu diesem Zeitpunkt fällig. Aber, kurz gesagt, die Pflicht zur Einfuhrversteuerung ist vollkommen unabhängig von der Registrierung.

Die Unterschiede für den Halter zwischen D und N? Naja, darüber gibt es Bücher... In Kürze: N-reg lohnt sich vor allem, wenn die Piloten des Flugzeug US-Lizenzen haben, die sich so auf die Schnelle nicht in der EU machen lassen (meist IR). Es kann sich wegen bestimmter Wartungs- und Ausrüstungserleichterungen lohnen, aber Kosten spart man dabei eher nicht. Was man an Versicherungssteuer spart, geht für das Trust-Management wieder drauf. Und über allem hängt die leise Unsicherheit der Zukunft von N-reg unter EASA.
8. Juni 2011: Von  an 
N hat noche einen Vorteil. Es gibt für alle Flieger dann die schönen STC´s für allerei Technik (Avionik, Speedkits, usw), die man im EASA Land ohne "große Änderung" und recht viel Geld nicht bekommt.
8. Juni 2011: Von Thore L. an 
In short: N-Reg hat viele Vorteile und eigentlich keinen wirklichen Nachteil, und D-reg keinen wirklichen richtigen Vorteil, dafür aber eine Menge Nachteile.
8. Juni 2011: Von  an 
>Es gibt für alle Flieger dann die schönen STC´s für allerei Technik (Avionik, Speedkits, usw), die man im EASA Land ohne "große Änderung" und recht viel Geld nicht bekommt.

Klar, aber gerade dieser Aspekt ist derzeit nicht ganz ohne Risiko, um es milde auszudrücken.
8. Juni 2011: Von David S. an 
Hat jemand einen Tip, wie man dem Zoll nachweisen kann, dass eine von D / G auf N-reg überführte Maschine nicht verzollt und versteuert werden muss? (Da sie sich schon vorher in D / G befunden hat. Sie hat nur das Register gewechselt).
Nachweis über Verzollung kann ja nicht vorliegen, da nie vorgeführt wurde.

Vielleicht hat ja jemand einen Tip aus der Praxis.

Danke und Gruß
8. Juni 2011: Von  an David S.
>Nachweis über Verzollung kann ja nicht vorliegen, da nie vorgeführt wurde.

Irgendwann sollte es eine Kaufrechnung über die Maschine gegeben haben, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Darum geht's.
8. Juni 2011: Von David S. an 
Also der Kauf war von privat, insofern ohne MWSt. Das steht auch so im Vertrag. Oder geht es um die Rechnung des ersten Kaufs der Maschine 1973? Das wäre ja eine echte Herausforderung.
8. Juni 2011: Von  an David S.
Es geht um das in den eu-verkehr bringen. Ein kaufvertrag in der eu von einem us-trust oder us-buerger an einen europäer sagt nichts aus.es geht um die zollpapiere, wann der flieger in die eu eingefuehrt wurde.darueber muss es unterlagen geben,sonst muss der flieger ggf. (Nochmal) verzollt werden.
9. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Diese Unterlagen muss es aber auch beim Zoll geben! Einfach Auskunftsersuchen einreichen, wenn sich nichts findet.
9. Juni 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Vorsicht, vorsicht, niemals einen schlafenden Hund (Zoll) wecken. Wenn die merken, das der Flieger nicht verzollt seit Jahren in der EU ist, kommt da erst mal eine Kette an den Prop (selber gesehen) und es werden zusätzlich Strafgebühren fällig. Unwisssenheit schützt vor Strafe nun mal nicht...
9. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ja, aber hier geht es doch offenbar um den Ankauf eines Fliegers, da ist der neue Eigentümer natürlich nicht für Verfehlungen der Vergangenheit haftbar. Und der Eigentümer kann im Moment ja wohl nur ein US Trust sein.
Aber stimmt schon - schlafende Hunde immer gefährlich.
9. Juni 2011: Von Othmar Crepaz an Dietmar Frey
Ich würde mir eher Gedanken dazu machen, die Lizenz von D auf N zu ändern. An der Fälligkeit der Steuer ändert das zwar nichts, aber auf die vielen Vorteile sowohl einer N-Registrierung, als auch einer (autonomen!) N-Lizenz würde ich nie mehr verzichten wollen.
Ich habe meine D-registrierte Malibu ausgeflaggt, als ich sie mit einer Turbine und mit verschiedenen Avionics aufgerüstet habe. Letzter Auslöser war, dass ich den damals in D nicht zugelassenen (wohl aber in den USA!) MT-Propeller (ein deutsches Produkt!) nicht eingebaut bekommen hätten. Nebst all den Erschwernissen mit der JAR-Lizenz wegen der Turbine, die einfacher zu bedienen ist als der alte Kolbenschüttler. Tschüss, LBA - das tat gut.
9. Juni 2011: Von Bernhard Tenzler an David S.
Nach meinem gesunden Menschenverstand genügt der vorherige Eintrag ins deutsche Register als Nachweiss, dass die Maschine zu diesen Zeitpunkt ordentlich eingeführt war.
9. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an Bernhard Tenzler Bewertung: +1.00 [1]
Aus Wikipdedia:

Der Ausdruck gesunder Menschenverstand bezeichnet den einfachen, erfahrungsbezogenen und allgemein geteilten Verstand des Menschen bzw. unser natürliches Urteilsvermögen.

Als Normalverstand meint man mit ihm ein simples, durchschnittliches, unge-, aber auch unverbildetes Vermögen, das schnell zu klaren, unkomplizierten Urteilen gelangt. Als Erfahrungsverstand kennzeichnen ihn konkrete, anschauliche Urteile, die er auf Basis alltäglicher (Lebens-)Erfahrung fällt und die i. d. R. auf praktische Anwendung ausgerichtet sind. Als Jedermannsverstand steht er für ein Vermögen, über das jeder (erwachsene, gesunde) Mensch in gleichem Maße verfügt und das in seinen Urteilen auf die (wirklichen und möglichen) Urteile aller anderen Rücksicht nimmt.

Der gesunde Menschenverstand bezeichnet generell nicht nur eine Form von Verstand, sondern auch dessen Urteile. Letztere haben sich in vielen Sprichwörtern bzw. Volksweisheiten manifestiert. Als konkreter, pragmatischer Verstand wird er oft in Opposition zum abstrakten, spekulativen Expertenverstand gebraucht. Wissenschaft und gesunder Menschenverstand hegen große Vorurteile füreinander, obwohl sie aufeinander angewiesen sind.

Tja, also ich gehe jetzt fliegen.
10. Juni 2011: Von  an David S.
Dear All,

Einfuhrumsatzsteuernachweis ist nur bis 10 Jahre nach Einfuhr der Maschine notwendig. Danach wäre eine Nichtversteuerung verjährt. (10 Jahre) Mann muss nur nachweisen, dass die Maschine eben vor 10 Jahren oder früher eingeführt wurde.
10. Juni 2011: Von Othmar Crepaz an 
Na, ja, aufpassen muss man auf jeden Fall.
Uns ist folgendes passiert: Wir haben unsere D-registrierte Malibu in die USA geflogen, um dort einen JetProp draus zu machen. Im Zuge der Umrüstung haben sich so viele Erschwernisse aufgetan, dass wir spontan beschlossen haben, den Flieger auszuflaggen. Er ist also N-registriert zurückgekommen.
Da das alles nicht beabsichtigt war, haben wir die Ausfuhr zollamtlich nicht "vermerken" lassen. Nur mit viel Glück (und einsichtigen Beamten des Zollamtes) konnte eine Neuverzollung verhindert werden.
4. Mai 2013: Von Patrick K. an Othmar Crepaz
Ich bin gerade mit meiner Maschine (Cessna FR182 RG - Baujahr 1979 - von Reims) im Umregistrierungsprozess.

Die Maschine ist momentan "N" registriert.
Der erste Käufer war allerdings ein Holländer, der sie bis 1994 mit holländischer Registrierung geflorgen hat. Danach wurde Sie verkauft und über einen Trust "N" registriert.
Der Standort war danach Deutschland.

Das Flugzeug wurde 2009 an einen Deutschen verkauft und auf einen anderen US Trust übertragen.

2011 wurde das Flugzeug an einem US Bürger mit Wohnsitz in Tschechien verkauft, der es wieder auf einen anderen Trust übertragen hat.

2013 hab ich das Flugzeug gekauft.

Ich habe eine ausführliche Stellungnahme zum LBA geschickt mit Kopien aus der Lebenslaufakte. Die Zollauskunft (da kann man anrufen ohne "schlafende Hunde zu wecken") konnte mir nicht weiterhelfen, da deren Aussage war es handle sich nicht um einen zollpflichtigen Verkauf.

Gruß,
Patrick
4. Mai 2013: Von Achim H. an Patrick K.
Tolles Flugzeug :)

Als erstes prüfen wann die Hydraulikschläuche am Bugfahrwerk getauscht wurden, ob das SB für den spring guide ausgeführt wurde und ob die Bolzen der Hauptfahrwerksaktoren durch neue mit Sicherungsdraht ersetzt wurden. Die beiden Schläuche haben weder per SB noch Maintenance Manual ein Lebenszeitlimit, sind aber ein häufiger Grund für Bauchlandungen (hier sehr schön vor wenigen Wochen in Israel). Wenn das alles geklärt ist, dann ist das Fahrwerk problemlos und man hat einen Lastenesel der ziemlich flott unterwegs ist.
5. Mai 2013: Von Pelle Goran an Patrick K.
Oh je, da wird sich jetzt hoffentlich nicht auch noch das schwarze Beamtenloch der Zoll-Mehrwertsteuer-EUS neben dem noch schwärzeren Loche des EU-Inverkehrbringen-CE-ROHS-EUEmissionsgesetze auftun? Ich kenne die Problematik nur aus anderen Bereichen und gerade das Thema CE Zertifizierung bringt einen Bekannten gerade um den schlaf. Bei der Nachentrichtung der Mehrwertsteuer gab es doch auch noch die 3 Jahre Rückwarenregelung - alles was länger als 3 Jahre nicht in der EU war, muss bei Einfuhr erneut versteuert werden. Wie weisst man bei einem Flieger nach, dass der sich "ununterbrochen auf dem Gebiet der EU in seinen jeweiligen Grenzen" befunden hat und wie wirken sich Grenzflüge aus?

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