Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. Mai 2013: Von Patrick K. an Othmar Crepaz
Ich bin gerade mit meiner Maschine (Cessna FR182 RG - Baujahr 1979 - von Reims) im Umregistrierungsprozess.

Die Maschine ist momentan "N" registriert.
Der erste Käufer war allerdings ein Holländer, der sie bis 1994 mit holländischer Registrierung geflorgen hat. Danach wurde Sie verkauft und über einen Trust "N" registriert.
Der Standort war danach Deutschland.

Das Flugzeug wurde 2009 an einen Deutschen verkauft und auf einen anderen US Trust übertragen.

2011 wurde das Flugzeug an einem US Bürger mit Wohnsitz in Tschechien verkauft, der es wieder auf einen anderen Trust übertragen hat.

2013 hab ich das Flugzeug gekauft.

Ich habe eine ausführliche Stellungnahme zum LBA geschickt mit Kopien aus der Lebenslaufakte. Die Zollauskunft (da kann man anrufen ohne "schlafende Hunde zu wecken") konnte mir nicht weiterhelfen, da deren Aussage war es handle sich nicht um einen zollpflichtigen Verkauf.

Gruß,
Patrick
4. Mai 2013: Von Achim H. an Patrick K.
Tolles Flugzeug :)

Als erstes prüfen wann die Hydraulikschläuche am Bugfahrwerk getauscht wurden, ob das SB für den spring guide ausgeführt wurde und ob die Bolzen der Hauptfahrwerksaktoren durch neue mit Sicherungsdraht ersetzt wurden. Die beiden Schläuche haben weder per SB noch Maintenance Manual ein Lebenszeitlimit, sind aber ein häufiger Grund für Bauchlandungen (hier sehr schön vor wenigen Wochen in Israel). Wenn das alles geklärt ist, dann ist das Fahrwerk problemlos und man hat einen Lastenesel der ziemlich flott unterwegs ist.
5. Mai 2013: Von Pelle Goran an Patrick K.
Oh je, da wird sich jetzt hoffentlich nicht auch noch das schwarze Beamtenloch der Zoll-Mehrwertsteuer-EUS neben dem noch schwärzeren Loche des EU-Inverkehrbringen-CE-ROHS-EUEmissionsgesetze auftun? Ich kenne die Problematik nur aus anderen Bereichen und gerade das Thema CE Zertifizierung bringt einen Bekannten gerade um den schlaf. Bei der Nachentrichtung der Mehrwertsteuer gab es doch auch noch die 3 Jahre Rückwarenregelung - alles was länger als 3 Jahre nicht in der EU war, muss bei Einfuhr erneut versteuert werden. Wie weisst man bei einem Flieger nach, dass der sich "ununterbrochen auf dem Gebiet der EU in seinen jeweiligen Grenzen" befunden hat und wie wirken sich Grenzflüge aus?

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang