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9. Juni 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Vorsicht, vorsicht, niemals einen schlafenden Hund (Zoll) wecken. Wenn die merken, das der Flieger nicht verzollt seit Jahren in der EU ist, kommt da erst mal eine Kette an den Prop (selber gesehen) und es werden zusätzlich Strafgebühren fällig. Unwisssenheit schützt vor Strafe nun mal nicht...
9. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ja, aber hier geht es doch offenbar um den Ankauf eines Fliegers, da ist der neue Eigentümer natürlich nicht für Verfehlungen der Vergangenheit haftbar. Und der Eigentümer kann im Moment ja wohl nur ein US Trust sein.
Aber stimmt schon - schlafende Hunde immer gefährlich.

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