Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. Juni 2011: Von  an Dietmar Frey
Na ja, nicht ganz richtig. Sobald der Flieger in Europa länger als drei Monate bleibt, muss er meines Wissens versteuert werden. Egal ob N oder sonst was auf dem Flieger. Sie können den Flieger überall in Europa einführen und dort anmelden. Suchen Sie sich einen Staat in Europa, der wenig Mwst hat, diese müssen Sie dort bezahlen und damit ist der Flieger eingeführt. Und von dort können Sie ihn dann in D zulassen. Aber Achtung, es gilt der Airport of Entry als Einfuhrort. Wenn Sie in Dänemark zuerst landen, dann wird ggf. die dortige höhere Mwst fällig. Am besten nach Norwegen fliegen und dann einen Airport in Europa suchen.

Mein Tipp, Luxemburg oder Zypern. Beide haben nur 15 %

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang