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Liebe Freunde des Fliegens,
was wuerdet Ihr bezueglich der rechtschutsversicherungstechnischen Absicherung empfehlen, wenn man oft Flugzeuge mietet und die VFR und IFR in Europa fliegt?
blue skys
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Ich würde es wie die EASA machen. das Fliegen sein lassen. Ist am sichersten.
Spaß beiseite, mal die AOPA fragen, die hat was extra dafür im Programm.
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Hallo Herr Landgraf,
wenn Sie privat chartern reicht eine vernünftige Privat-RS-Versicherung.
Da ich Inhaber einer Generalagentur eines namhaften Versicherers bin, dürfen Sie mich bei Fragen gerne anmailen. Vorname@Nachname.de Schöne Feiertage wünscht Jochen Koblowsky
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Was bitte, naiv gefragt, sollte eine RS-Versicherung für Piloten anderes können als die für Angler, Fliesenleger oder Skiläufer? Zahlen tun sie im Zweifel sowieso nicht. ( Der letzte Satz ist pure Polemik)
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möglicherweise vor unberechtigten beleerungen schützen?????
mfg ingo fuhrmeister
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herr fuhrmeister! wie soll gerade eine versicherung mich vor beleerung schützen? Betreiben die Purchen das Geschäft doch vorbildlich, außerdem heißt's doch ENT- und nicht BEleerung. (des portemonnaies, versteht sich)
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ich werd noch opfer meiner eigenen polemik....
schöne weihnachten...
bb ingo fuhrmeister
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Ach das war sicher nur ein tippfehler... Denn die Belehrung verhindert erfolgreich die Beleerung... :-)
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Hallo Miteinander,
das unterscheidet eben eine Rechtsschutzversicherung von einer Haftplichtversicherung: dort heißt es nämlich für die Situation des angecharterten Flugzeuges in den allgemeinen Versicherungs- Bedingungen: "§4 Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf ...
6a. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet,geliehen hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind."
Hier hilft dann im Falle der Beschädigung der Mietsache (Flugzeug) nur die Kaskoversicherung des Eigentümers mit möglichst niedriger Selbstbeteiligung: Hauptsache dann ist, daß der Charterpilot sich nicht grob fahrlässig verhalten hat. Ob davon auszugehen ist oder nicht, ist ein separates Thema, zu dem es viele einschlägige Gerichtsentscheidungen gibt.
Happy landings und viele Grüße von D. Janßen
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Die AOPA hat genau fuer diese Problem eine Versicherung.Einfach mal fragen.
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Ich schlage vor, die Versicherungsbedingungen einiger Rechtsschutz-Versicherer anzusehen. Dabei wirst du / werden Sie feststellen, daß die meisten Versicherer den Piloten und die GA generell ausschließen. Ich kenne nur eine Ausnahme in Deutschland: die ARAC. Ist allerdings etwas teurer als die Konkurrenz, vielleicht genau deshalb. VG
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Da es in Bonn-Hangelar ja nun tatsaechlich zu Strafen kam (laut eddh.de) wuerde ich das Thema gerne noch einmal aufgreifen und etwas erweitern:
Gibt es eine Versicherung fuer einen Verein, bei dem die Mitglieder abgesichert sind? Ich wuerde das fuer unseren Verein gerne als "Service" einfuehren.
Wenn jemand Tipps hat, bin ich dankbar, ansonsten werde ich mal die hier genannten Quellen kontaktieren und dann wieder posten, wenn ich etwas gehoert habe.
LG
Florian
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Was genau wollen sie Ihren Vereinsmitgliedern anbieten - eine Versicherung gegen Geldstrafen? Die Kosten der Verteidigung gegen Strafbescheide übernimmt, so vorhanden, die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Für die Strafzahlung selbst wird wohl keine Versicherung aufkommen. Das würde ja auch irgendwie den Sinn einer Geldstrafe ad absurdum führen.
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oder eine geschäftsidee für (klein-?)kriminelle. dabei könnten sich die piloten (die nach hangelar fliegen wollen) ob ihres eh zu hoch angesetzten images im volk, als piratenpartei-pioniere der outlaws etablieren. und haben beim zusammenschluss mit ihnen endlich mal eine etwas größere minderheit an ihrer seite ...
und der neue ergo spot (wir wissen schon, die sympathischen vertreter die auf günstige ungarinnen stehen, nicht wie vw-betriebsräte auf sauteure brasilianerinnen) heisst dann: "straftaten-versicherung? warum nicht? wir machen's einfach!"
aber mal ernst beiseite: ich könnt mir vorstellen, dass "die verkehrsrechtschutz" die wir alle haben, gerne mal die fliegerei ausschliesst. hat jemand überprüft? (persönlich und konkret, über janssenlaw hinaus) gilt der obige leitsatz noch, "nur die ARAG"? (selbst die haben inzwischen online-24 verträge, die bestimmt auf sparflamme kochen).
udo
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Also, die Verkehrsrechtsschutzversicherung meiner "Hausversicherung" bezieht sich explizit nur auf Landfahrzeuge. Es gibt zwar einen Passus, der See-, Schienen- und Luftfahrzeuge einschliessen wuerde, dieser ist aber lustigerweise nicht versicherbar :) (da hat wohl jemand mitgedacht).
Und ich will keine Straftatenversicherung, aber zumindest jemanden, der mich gegen z.B. Hangelar-Irrsinn verteidigt, wenn es denn mal dazu kommen sollte.
Die ARAG wird mich wohl heute noch zurueckrufen, dann kann ich mal Neues berichten.
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Und bei der AOPA gibt es nochmal zur Bestaetigung KEINE Verkehrsrechtsschutzversicherung.
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jemanden, der mich gegen z.B. Hangelar-Irrsinn verteidigt,
Sich gegen die Auswirkungen von Behördenirrsinn versichern zu wollen, dürfte in jedem Land der Welt schwierig sein, in Deutschland aber ist es absolut unmöglich. Diese Art Defekt ist hier in den Amtsstuben viel zu omnipräsent.
Da machst Du lieber in Trikotwerbung vor Gericht, aber da ist fotografieren in der Regel nicht gestattet. So hält sich die Werbewirksamkeit in Grenzen, wenn nicht der Vorsitzende ohnehin wie in Mannheim gleich zu Beginn die Öffentlich ausschließt.
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Wir haben im Verein eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die auf die einzelnen Flieger abgestellt ist. Ich glaube, bei der Generali.
Gruß Andreas
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...die Verkehrsrechtsschutzversicherung meiner "Hausversicherung" bezieht sich explizit nur auf Landfahrzeuge.
Ein triftiger Grund, die Versicherung zu wechseln. Die Uniqa schließt motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge ein.
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...d.h. für Folgen eines Triebwerksausfalls greift die Versicherung nicht? Schließlich war das "Fahrzeug" nicht mehr "motorbetrieben". :-)
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ist mir nicht bekannt, dass versicherungen sich drücken könnten, wenn beim auto der motor gerade aus ist. im gegenteil, über normale parkversicherung gilt hier sogar eine nachhalteversicherung über nicht zugelassene zeiten hinaus ...
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Wenn man als Folge eines TW-Ausfalls die Bonner Platzrunde etwas abkürzt, wird wohl selbst Herr Nüse ein Einsehen haben, sodaß wir die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nicht mit dieser kniffligen Fangfrage konfrontieren müssen ;-)
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