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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Dezember 2010: Von  an Markus Landgraf
Hallo Herr Landgraf,

wenn Sie privat chartern reicht eine vernünftige Privat-RS-Versicherung.

Da ich Inhaber einer Generalagentur eines namhaften Versicherers bin, dürfen Sie mich bei Fragen gerne anmailen. Vorname@Nachname.de
Schöne Feiertage wünscht
Jochen Koblowsky
27. Dezember 2010: Von Derk Dr. Janßen an 
Hallo Miteinander,

das unterscheidet eben eine Rechtsschutzversicherung von einer
Haftplichtversicherung: dort heißt es nämlich für die Situation des angecharterten Flugzeuges in den allgemeinen Versicherungs-
Bedingungen:

"§4 Ausschlüsse

Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf ...

6a. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet,geliehen hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind."

Hier hilft dann im Falle der Beschädigung der Mietsache (Flugzeug) nur die Kaskoversicherung des Eigentümers mit möglichst niedriger Selbstbeteiligung: Hauptsache dann ist, daß der Charterpilot sich nicht grob fahrlässig verhalten hat. Ob davon auszugehen ist oder nicht, ist ein separates Thema, zu dem es viele einschlägige Gerichtsentscheidungen gibt.

Happy landings und viele Grüße von D. Janßen
27. Dezember 2010: Von  an Derk Dr. Janßen
Die AOPA hat genau fuer diese Problem eine Versicherung.Einfach mal fragen.

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