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IFR & ATC | Verlängerung Zuverlässigkeitsüberprüfung Bayern Luftamt Nord  
14. Mai 2005: Von  
Meine Verlängerung PPL-A hat gehakt wegen einer Eintragung beim KBA Flensburg. Hier die Abmahnung des BYLAN:

Zitat: "In der Anlage wird Ihnen der neue Luftfahrerschein zugesandt.
Die Verstöße gegen Verkehrsvorschriften (vgl. Auszug aus dem Verkehrszentralregister vom ...) haben wir zur Kenntnis genommen.
Gegenwärtig haben diese Verfehlungen gerade noch keine Auswirkungen auf Ihre Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer (§ 4 Luftverkehrsgesetz).
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung von Luftfahrern nach § 26a LuftVZO werden Sie gebeten, zum 10.05.2006 ein Führungszeugnis Belegart „O" und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorzulegen.
Der Inhalt der Registerauszüge wird für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und der damit verbundenen Belassung der Erlaubnis für Luftfahrtpersonal maßgebend sein. Zum Zeitpunkt der Vorlage der Unterlagen dürfen diese nicht älter als sechs Wochen sein.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei erneuten schwer wiegenden Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften oder bei einer erheblichen gerichtlichen Bestrafung die Erlaubnis für Luftfahrtpersonal widerrufen oder das Ruhen der Erlaubnis angeordnet werden kann, ggf. müssen Sie Ihre Eignung durch eine psychologische Eignungsbeurteilung nachweisen (vgl. §§ 29, 26a, 24c Abs. 2 LuftVZO)."
Zitat Ende.

Dazu die Stellungnahme des Luftfahrtanwaltes RA Hirsch:

Zitat: "Das Luftamt Nord hat die gesetzlichen Bestimmungen bereits genannt: insbesondere § 29 LuftVZO (Widerruf Ruhen und Beschränkung der Lizenz). Danach hat die Behörde die Lizenz zu widerrufen, wenn sich Tatsachen ergeben, nach denen der Pilot ungeeignet ist. Die Anordnung des Ruhens sowie gewisse Beschränkungen sind im Vergleich zum Widerruf die weniger einschneidenden Maßnahmen.
Ob Sie bei Stellung des Verlängerungsantrages ihre Verurteilung hätten angeben müssen, hängt von dem vom Luftamt benutzten Antragsformular ab. Die Reaktion
von Herrn Meier erscheint mir für bayerische Verhältnisse äußerst maßvoll zu sein.
Es gibt verwaltungsgerichtliche Entscheidungen bis zum Bundesverwaltungsgericht, wonach das Luftamt Nord (in den mir bekannten Fällen) berechtigt war, die Verlängerung zu verweigern, nur weil der Antragsteller einen Punkt beim KBA in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hatte. Als wenige Monate nach dieser Gerichtsentscheidung der Punkt in Flensburg gelöscht worden war, konnte er erneut - und diesmal erfolgreich - einen Verlängerungsantrag stellen. Bei strafrechtlichen Verurteilungen jeglicher Art ist Bayern besonders hart - ohne dass man die Chance hat, bei den Verwaltungsgerichten zu einer Änderung zu gelangen.
In Baden-Württemberg zum Beispiel passiert einem Piloten noch nicht einmal etwas nach dem erstmaligen Fahren unter Alkohol mit Verurteilung und Sperrfrist und Punkten in Flensburg. Erst im Wiederholungsfall schreiten die B.-W.-Regierungspräsidien ein. Bayern ordnet schon im Ermittlungsverfahren das Ruhen
an und widerruft den Schein nach einer Verurteilung.
(...)
Heulen Sie mit dem Wölfen und bringen dem Luftamt die geforderten Unterlagen jeweils bei - oder melden Sie Ihren Wohnsitz um in ein anderes Bundesland, z.B. nach Baden-Württemberg.
Unrecht hat Herr Meier lediglich mit seiner Auffassung, Sie hätten von sich aus die Verurteilung unaufgefordert dem Luftamt melden müssen. Eine solche Verpflichtung besteht nicht. Lediglich im Verlängerungsantrag dürfen Sie keine falschen Angaben machen, wenn Sie nach einer Verurteilung oder einem Ermittlungsverfahren gefragt werden. Das bewusste Verschweigen bzw. eine bewusste falsche Antwort führt dazu, dass das Luftamt von einer fehlenden charakterlichen Eignung ausgeht." Zitat Ende.

Also Achtung: In Nordbayern reicht schon ein Punkt!
15. Mai 2005: Von  an 
Was mich viel mehr interssiert ist, wieviel Punkte waren es wirklich (mehr als einer?) und weswegen wurde dieser im KBA eingetragen?
15. Mai 2005: Von  an 
Es war ein Unfall mit Einzug und Wiedererteilung des Führerscheins, beides rechtsgültig, Punktestand ist Null, Punkte wurden nicht eingetragen.
15. Mai 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Mai 2005: Von  an 
Hallo,

Zitat:
"Also Achtung: In Nordbayern reicht schon ein Punkt!"

Falsch! Er kann reichen muß es aber nicht!
Es wird in jedem Falle geprüft, um welchen Verstoß im Straßenverkehr etc. es sich handelt. Nur weil man einmal zu schnell war und 1 Punkt bekommen hat, ruht noch keine Lizenz!

Wenn allerdings aus dem KBA-Auszug hervorgeht, das man es z.B. mit einem notorischen Schnellfahrer zu tun hat, sieht es schon anders aus. Hier kann man dann von Vorsatz sprechen, weil demjenigen offenbar die Regeln egal sind: Ergo ist die Zuverlässigkeit so nicht mehr gegeben.

Zu erwähnen ist dabei noch, dass das geforderte Führungszeugnis oder der KBA-Auszug der Beleg-Art O nicht mit dem der Beleg-Art P verwechselt werden darf. Letztere wird auch von der Behörde nicht angenommen.
Beleg-Art O ist ein spezieller, ausführlicherer Auszug speziell für Behörden. Dort stehen auch genau die Tatbestände und getroffenen Maßnahmen drin. Dadurch kann wird auch die Beurteilung der Schwere / Zuverlässigkeit erleichtert.

Was den von RA Hirsch genannten Falschliegen des Sachbearbeiters Meier betrifft, so stimmt dies nach meiner Lesart nicht. Herr Meier meinte mit der Auskunfts- bzw. Meldepflicht etwaiger Verstößte / Einträge sicherlich nicht, dass man dies immer gleich und sofort melden müsse, sondern vielmehr, dass die Angaben auf dem Verlängerungsformular vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen.
Ist dies nicht der Fall, nach dem Motto, die werdens schon nicht merken, so könnte man auch hier Vorsatz vermuten und dadurch die Zuverlässigkeit anzweifeln.

Auch hilft sicherlich ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter um ggf. noch offene, unklare Fragen aus dem Weg zu räumen.

Wer nichts verschweigt, der muß auch hinterher keine unbequemen Fragen beantworten oder getroffene Maßnahmen ertragen.
Melden macht frei!

Grüße
17. Mai 2005: Von  an 
Nachtrag:

Diese Überprüfung der Zuverlässigkeit, richtiger EIGNUNG nach §29 LuftVZO hat übrigens nichts mit der derzeit in der Diskussion stehenden Zuverlässigkeitsprüfung im Rahmen des neuen LuftSiG zu tun. Die gabs schon immer!
17. Mai 2005: Von  an 
Servus, ATCler!

Wie tröstlich, dass sich Vater Staat so um uns sorgt! Mit Belegart P gibt er sich natürlich nicht zufrieden, wäre ja wohl auch für den Betroffenen einsehbar. Bei der Überprüfung terrorverdächtiger Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und, gaaaaanz schlimm, Piloten und Trambahnfahrer muss schon zur Belegart O gegriffen werden. Das Hammerformular!!! Nur für den internen Behördengebrauch bestimmt!!!

Hoffentlich wird die Behörden-Geheimakte O auch immer richtig geführt, damit man nicht "aus Versehen" Punkte einzutragen vergisst. Punkte für die Zugehörigkeit zur falschen Partei, Kirche, Rasse, Geschlecht usw. "Gibt es nicht", sagst Du? Wer hinter meinem Rücken, ohne mich darüber zu informieren, Daten über mich austauscht, dem ist grundsätzlich alles zuzutrauen!

Zur Perfektionierung des Systems empfehle ich folgende Lektüre:
George Orwell: "1984". Da stehen für kreative Beamte noch viele Anregungen drin, die bisher noch nicht vollständig umgesetzt wurden.

Beste Grüsse aus dem Liebesministerium,
LFC###-MYBR-###
###-MYBR-###
18. Mai 2005: Von  an 
Zur Klarstellung: Das Verlängerungsformular wurde korrekt ausgefüllt und die erforderlichen Belege beigefügt.

Wunsch des Luftamtes wäre in der Tat eine sofortige Meldung gewesen.

Das zitierte Schreiben kam nach dem klärenden Gespräch mit dem Bearbeiter (zusammen mit dem Schein).
18. Mai 2005: Von  an 
Hallo ATCler,

Zitat: "Melden macht frei!"

für mich gleichzusetzen mit totale, blinde, Schuhsohlen leckende Kooperation, mit dem deutschen Überwachungsstaat!

Also, am besten Wohnsitz ummelden und zwar ins Ausland oder Lizenz umflaggen!

Grüße, Elmar
18. Mai 2005: Von Florian Guthardt an 
....wenn ich das alles höre bin ich immer wieder froh den US- Schein noch zusätzlich zu haben.... Dort kann einem die Bürokratie dann zumindest mal nicht ganz so schnell einholen...
19. Mai 2005: Von  an 
Hallo Solimini,

das Du hier auch was von Deinen zweifelhaften und zum Teil am Rande der Legalität streifenden einstellungen verbreitest, verwundert mich doch sehr.

Wolltest Du nicht, wie im DAeC-Forum herumposaunt, schon lange aus Deutschland raus sein?

Ich hoffe, dass das bald passiert...
21. Mai 2005: Von  an 
Hallo ATCler,

nun bleib mal lieber bei deinem DAEC Forum, dort bist du mit deinen typisch deutschen Ansichten besser aufgehoben.
Übrigens, ein ähnlicher Wortlaut zu "Melden macht frei" kommt mir aus Ausschwitz bekannt vor. Hast du dich davon inspirieren lassen?
Bist du überhaupt puf Abbonent?
21. Mai 2005: Von  an 
Also Elmar,

halt dich bloß ein wenig zurück mit Deinen Unterstellungen, vor allem bei solchen völlig unpassenden Vergleichen. Das ist ja völlig daneben...

By the Way stammt der Ausdruck aus der Bundeswehr, aber da hast Du vermutlich eh nicht gedient.
Und was die unterschwellige Frage nach dem Abo betrifft:
1. Geht´s Dich gar nichts an und
2. Ist das jetzt Voraussetzung, sich hier zu äußern?
Wohl eher nicht...!

Im Übrigen ist das nicht "mein DAeC-Forum", ich bin da eh nur sporadisch.

In diesem Sinne träum weiter von der grenzenlosen Freiheit über den Wolken. Irgendwann holt auch dich die Realität ein, das geht manchmal schneller als man denkt...

Grüße
21. Mai 2005: Von  an 
Servus Solimini,

genau, wir träumen weiter von der Freiheit in einem demokratischen Rechtsstaat und können sehr gut damit leben, dass uns die obrigkeitshörigen Befürworter des teutschen Polizei- und Überwachungsstaats nie verstehen werden.

Lasst uns die Gedankenfreiheit nutzen! Chapeau, Herr von Schiller und

Gruss
LFC
21. Mai 2005: Von Michael Höck an 
@ATC´ler: Wer nichts verschweigt, der muß auch hinterher keine unbequemen Fragen beantworten oder getroffene Maßnahmen ertragen.
Melden macht frei!

Ohoh, Sie haben offensichtlich noch nicht sehr oft mit dem LBA oder Länderbehörden zu tun gehabt? Ich meine jetzt nicht als Vertreter einer Bundesorganisation wie der BW, sondern als normaler,fliegender Bürger...
Was man bei diversen Luftfahrtbehörden an Willkür erleben kann, ist teilweise schon sehr happig.Und zwar immer dann, wenn die Gesetzlichen Regelungen schwammig sind. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung - aus begreiflichen Gründen werde ich nicht näher spezifizieren - der Nasenfaktor spielt oft eine gewaltige Rolle!
21. Mai 2005: Von  an 
@ATCler,

richtig, ich habe nicht gedient, dem deutschen Staat sowieso nicht (zum Glück...), weil ich gar kein Deutscher bin!

Für nur sporadisch im DAEC Forum, ziemlich viele Postings, aber wir leben ja (noch) in Freiheit....

Ich träume nicht von der grenzenlose Freiheit, sondern ich war gerade über den Wolken und zwar in Belgien. Man kann dort schon wesentlich besser atmen und braucht keine Angst zu haben plötzlich eine F4 Phantom mit dem Finger am Abzug neben sich zu haben.

Um ins Ausland zu ziehen brauche ich mein Wohnort nur ganze 5 KM nach Westen zu verlegen. Da wo ich wohne ist zwar deutscher Grund und Boden, aber man lebt dort schon fast wie im Ausland. Deswegen kann ich mir noch diese lächerliche 5 KM ersparen.
Mein nächstes Medical werde ich sowieso in Belgien oder in Frankreich machen und für meine Lizenzen und mein Flugzeug werde ich bald eine Lösung haben, da kannst Du dir sicher sein!

Grüße
23. Mai 2005: Von Michael Stock an 
Hallo LFCler,

nachdem uns das jetzt als Piloten alle betrifft, habe ich mich zu diesem ominoesen "Fuehrungszeugnis" jetzt doch mal informiert (www.bundeszentralregister.de). Es ist haarstraeubend und offenbar richtig, das unser Staat so etwas wie "Gemeindossiers" ueber seine Bundesbuerger fuehrt. Die Auskunft an die Betroffenen darueber war zwar wohl gesetzlich nicht ganz zu verhindern, wird aber moeglichst erschwert:
###-MYBR-###------Zitat------
Es besteht aber auch die Moeglichkeit, das Behoerdenfuehrungszeugnis im Zweifelsfall zunaechst an ein vom Antragsteller zu benennendes Amtsgericht schicken zu lassen, damit der Antragsteller es dort einsehen und auf diese Weise feststellen kann, welche Eintragungen es enthaelt. Dies ist aber unbedingt zusaetzlich bei der Antragstellung im Buergerbuero zu erklaeren und verzoegert naturgemaess den gesamten Verfahrensablauf erheblich. Es sollte deshalb auch nur nach Beratung und im berechtigten Einzelfall beantragt werden.
----Zitatende----

Interessant ist, dass in diesem Bundeszentralregister eben nicht nur Vorstrafen eingetragen werden, sondern noch eine Vielzahl schlichter Verwaltungsentscheidungen, z.B. der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis. Ob speziell diese Eintragungen jemals wieder geloescht werden, ist nicht erklaert. Alle diese Informationen kann prinzipiell jede Behoerde auf der Welt erhalten, ohne dass der Betroffene davon immer informiert wird:

------Zitat------
Es gibt Stellen, denen auf Antrag eine unbeschraenkte Auskunft aus dem Zentralregister zu erteilen ist. In diese Auskuenfte werden auch solche Eintragungen aufgenommen, die nicht oder nicht mehr in ein Fuehrungszeugnis aufzunehmen sind. Ferner kann nach Massgabe des P57 BZRG Stellen eines anderen Staates sowie ueber- und zwischenstaatlichen Stellen Auskunft erteilt werden.
----Zitatende----

Besonders ergreifend ist die gespielte Fuersorge, die einem zuteil wird, wenn man trotz aller Warnungen doch eine unbeschraenkte Auskunft ueber seine Daten erhalten will:

------Zitat------
Darueber hinaus wird einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen ueber sie im Register enthalten sind. Diese Auskunft darf jedoch nicht dem Betroffenen unmittelbar uebersandt werden, sondern nur einem von ihm benannten Amtsgericht, bei dem er die Auskunft persoenlich einsehen kann. Nach der Einsichtnahme ist die Auskunft von der Einsichtsstelle zu vernichten. Diese Regelung dient ausschliesslich dem Schutzinteresse des Betroffenen, da der Inhalt eines Fuehrungszeugnisses (P30 BZRG) in der Regel weniger umfangreich ist, als der einer unbeschraenkten Auskunft aus dem Zentralregister (P41 BZRG). Dadurch, dass nach P42 BZRG nur der Betroffene selbst Kenntnis von den Eintragungen erlangen kann, werden Situationen vermieden, in denen der Betroffene genoetigt sein koennte, unter Umgehung der Beschraenkung des P41 BZRG Unberechtigten eine unbeschraenkte Auskunft zugaenglich zu machen.
----Zitatende----

Aufgrund meines bisherigen Lebenswandels kann in meinem Bundeszentralregister-Geheimdossier eigentlich nicht anderes stehen als - nichts. Aber davon einmal voellig abgesehen: Warum darf ich einen Zettel, der meine ureigensten Daten enthaelt, nicht mitnehmen, noch nicht einmal fotokopieren? Weil ich nach Ansicht deutscher Behoerden selbst nicht dazu in der Lage bin, meine Daten geheimzuhalten? Das ist doch wohl laecherlich. Ich vermute viel eher, dass das Bundeszentralregister noch viel weitergehende Daten ueber uns gespeichert hat, die uns auch bei einer "unbeschraenkten Auskunft" nicht mitgeteilt, sondern ausschliesslich von Behoerde zu Behoerde weitergereicht werden. Vielleicht ist das mit den "Punkten fuer die Zugehoerigkeit zur falschen Partei, Kirche, Rasse oder Geschlecht" gar nicht so weit hergeholt, wie es klingt. In diesem Fall darf aus Sicht der Behoerden natuerlich niemals ein Beweis auftauchen, dass dies so ist.

Ich habe gerade diese "unbeschraenkte Auskunft" beantragt und werde den Zettel nach Lektuere beim Amtsgericht einstecken. Mal sehen, ob sie ihn mir dann mit Waffengewalt wieder abnehmen.

Viele Gruesse,

MStock
24. Mai 2005: Von  an Michael Stock
Hallo MStock,

es wird wahrscheinlich so sein, dass die Behörden das verhindern wollen was Heute z.B. mit der "Selbstauskunft" bei der SCHUFA, so gang und gebe ist. Nämlich diese Auskunft, die eigentlich NUR für sich selbst bestimmt und gedacht ist, an Dritte weitergeben zu müssen, weil die SCHUFA diese in Papierform an den Beantragenden weitergibt.

Aus einer Perspektive ist es natürlich eine absolute Bevormundung was man mit den eigenen Daten anstellen darf und was nicht. Aber es ist auch einen Schutz davor, Stellen oder Menchen daran zu hindern, solche Daten für irgend einen Zweck in die Finger zu bekommen.

Grüße###-MYBR-###Elmar
###-MYBR-###
24. Mai 2005: Von Max Sutter an Michael Stock
Hallo MStock

Das Ganze mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung scheint sich zum universellen Bestrafungsinstrument zu entwickeln. Heute Abend kommt in Frontal21 ein Feature zum Thema Steuerflucht von Linienpiloten.

Dies ist der Link: https://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,2301014,00.html

vor allem interessant ist der letzte Abschnitt unter dem Titel

Steuerfahnder aktiv

Wenn erst einmal die Eichelhäher dieses Instrument Zuverlässigkeitsüberprüfung entdeckt haben, müssen wir bald einmal anfangen, unsere Linienpiloten im Ausland zu suchen.
24. Mai 2005: Von Michael Stock an 
Hallo solimini,

ich habe mit dieser Schufa noch nichts zu tun gehabt, aber wer kann denn die Herausgabe von solchen persoenlichen Daten von mir erzwingen? Doch wohl nur eine Behoerde. Aber ich werde ja sehen, was passiert: Nachdem ueber mich keine Eintragungen in diesem Bundeszentralregister sein koennen, kann mir die Aushaendigung meines Auszugs mit dem Vermerk "keine Eintragungen" ja wohl nicht mit dem Argument verweigert werden, man wollte mich dadurch "schuetzen". Ich werde auf jeden Fall ueber meine Erfahrungen in diesem Forum berichten, denn das duerfte uns alle interessieren.

Viele Gruesse,

MStock
24. Mai 2005: Von Michael Stock an Max Sutter
Servus mjs,

danke fuer den Tip!

Gruesse,###-MYBR-###
MStock
24. Mai 2005: Von  an Michael Stock
Da wir inzwischen alle in "Euroland" zuhause sind, könnte vom Gleichheitsgrundsatz ausgegangen werden.

Warum nur eine Überprüfung bei Verlängerung der BRD-LBA-Lizenzen? Alle Eurolizenzen sind hier gültig (und können von Terroristen für Inlandsflüge Verwendung finden).

Warum nicht für UL-Scheinverlängerungen?

Die Sache ist fast so blöd wie die vielen Kampfhundverordnungen die sofort wiederrufen werden. Blinder Aktionismus!
29. Mai 2005: Von  an 
Ist es eigentlich ein großer Akt, die deutsche FCL Lizenz in eine andere (östreich, England usw) umzuschreiben und dann dort geführt zu werden ?
30. Mai 2005: Von RotorHead an 
Lizenzen gemäß JAR-FCL können und müssen nicht umgeschrieben werden. Den Ausstellerstaat einer solchen Lizenz regelt JAR-FCL 1.065, 2.065 und 4.065. Bei einem Arbeitsverhältnis oder Hauptwohnsitz im Ausland kann der Ausstellerstaat einfach gewechselt werden.
30. Mai 2005: Von  an RotorHead
GB (z.B) kennt (noch) keine Personalausweise. Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auch (noch) nicht - da es auch (noch) keine Meldebehörde gibt. Jede Flugschule wird behilflich bei der Umschreibung der Lizenz sein - sonst geht´s auch allleine. Die CAA ist äußerst hilfsbereit. Nur ist sie privatwirtschaftlich und die Gebühren sind ziemlich hoch.

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