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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Mai 2005: Von  an 
Ist es eigentlich ein großer Akt, die deutsche FCL Lizenz in eine andere (östreich, England usw) umzuschreiben und dann dort geführt zu werden ?
30. Mai 2005: Von RotorHead an 
Lizenzen gemäß JAR-FCL können und müssen nicht umgeschrieben werden. Den Ausstellerstaat einer solchen Lizenz regelt JAR-FCL 1.065, 2.065 und 4.065. Bei einem Arbeitsverhältnis oder Hauptwohnsitz im Ausland kann der Ausstellerstaat einfach gewechselt werden.
30. Mai 2005: Von  an RotorHead
GB (z.B) kennt (noch) keine Personalausweise. Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auch (noch) nicht - da es auch (noch) keine Meldebehörde gibt. Jede Flugschule wird behilflich bei der Umschreibung der Lizenz sein - sonst geht´s auch allleine. Die CAA ist äußerst hilfsbereit. Nur ist sie privatwirtschaftlich und die Gebühren sind ziemlich hoch.

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