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Servus, ATCler!
Wie tröstlich, dass sich Vater Staat so um uns sorgt! Mit Belegart P gibt er sich natürlich nicht zufrieden, wäre ja wohl auch für den Betroffenen einsehbar. Bei der Überprüfung terrorverdächtiger Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger und, gaaaaanz schlimm, Piloten und Trambahnfahrer muss schon zur Belegart O gegriffen werden. Das Hammerformular!!! Nur für den internen Behördengebrauch bestimmt!!!
Hoffentlich wird die Behörden-Geheimakte O auch immer richtig geführt, damit man nicht "aus Versehen" Punkte einzutragen vergisst. Punkte für die Zugehörigkeit zur falschen Partei, Kirche, Rasse, Geschlecht usw. "Gibt es nicht", sagst Du? Wer hinter meinem Rücken, ohne mich darüber zu informieren, Daten über mich austauscht, dem ist grundsätzlich alles zuzutrauen!
Zur Perfektionierung des Systems empfehle ich folgende Lektüre: George Orwell: "1984". Da stehen für kreative Beamte noch viele Anregungen drin, die bisher noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
Beste Grüsse aus dem Liebesministerium, LFC###-MYBR-### ###-MYBR-###
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Hallo LFCler,
nachdem uns das jetzt als Piloten alle betrifft, habe ich mich zu diesem ominoesen "Fuehrungszeugnis" jetzt doch mal informiert (www.bundeszentralregister.de). Es ist haarstraeubend und offenbar richtig, das unser Staat so etwas wie "Gemeindossiers" ueber seine Bundesbuerger fuehrt. Die Auskunft an die Betroffenen darueber war zwar wohl gesetzlich nicht ganz zu verhindern, wird aber moeglichst erschwert: ###-MYBR-###------Zitat------ Es besteht aber auch die Moeglichkeit, das Behoerdenfuehrungszeugnis im Zweifelsfall zunaechst an ein vom Antragsteller zu benennendes Amtsgericht schicken zu lassen, damit der Antragsteller es dort einsehen und auf diese Weise feststellen kann, welche Eintragungen es enthaelt. Dies ist aber unbedingt zusaetzlich bei der Antragstellung im Buergerbuero zu erklaeren und verzoegert naturgemaess den gesamten Verfahrensablauf erheblich. Es sollte deshalb auch nur nach Beratung und im berechtigten Einzelfall beantragt werden. ----Zitatende----
Interessant ist, dass in diesem Bundeszentralregister eben nicht nur Vorstrafen eingetragen werden, sondern noch eine Vielzahl schlichter Verwaltungsentscheidungen, z.B. der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis. Ob speziell diese Eintragungen jemals wieder geloescht werden, ist nicht erklaert. Alle diese Informationen kann prinzipiell jede Behoerde auf der Welt erhalten, ohne dass der Betroffene davon immer informiert wird:
------Zitat------ Es gibt Stellen, denen auf Antrag eine unbeschraenkte Auskunft aus dem Zentralregister zu erteilen ist. In diese Auskuenfte werden auch solche Eintragungen aufgenommen, die nicht oder nicht mehr in ein Fuehrungszeugnis aufzunehmen sind. Ferner kann nach Massgabe des P57 BZRG Stellen eines anderen Staates sowie ueber- und zwischenstaatlichen Stellen Auskunft erteilt werden. ----Zitatende----
Besonders ergreifend ist die gespielte Fuersorge, die einem zuteil wird, wenn man trotz aller Warnungen doch eine unbeschraenkte Auskunft ueber seine Daten erhalten will:
------Zitat------ Darueber hinaus wird einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen ueber sie im Register enthalten sind. Diese Auskunft darf jedoch nicht dem Betroffenen unmittelbar uebersandt werden, sondern nur einem von ihm benannten Amtsgericht, bei dem er die Auskunft persoenlich einsehen kann. Nach der Einsichtnahme ist die Auskunft von der Einsichtsstelle zu vernichten. Diese Regelung dient ausschliesslich dem Schutzinteresse des Betroffenen, da der Inhalt eines Fuehrungszeugnisses (P30 BZRG) in der Regel weniger umfangreich ist, als der einer unbeschraenkten Auskunft aus dem Zentralregister (P41 BZRG). Dadurch, dass nach P42 BZRG nur der Betroffene selbst Kenntnis von den Eintragungen erlangen kann, werden Situationen vermieden, in denen der Betroffene genoetigt sein koennte, unter Umgehung der Beschraenkung des P41 BZRG Unberechtigten eine unbeschraenkte Auskunft zugaenglich zu machen. ----Zitatende----
Aufgrund meines bisherigen Lebenswandels kann in meinem Bundeszentralregister-Geheimdossier eigentlich nicht anderes stehen als - nichts. Aber davon einmal voellig abgesehen: Warum darf ich einen Zettel, der meine ureigensten Daten enthaelt, nicht mitnehmen, noch nicht einmal fotokopieren? Weil ich nach Ansicht deutscher Behoerden selbst nicht dazu in der Lage bin, meine Daten geheimzuhalten? Das ist doch wohl laecherlich. Ich vermute viel eher, dass das Bundeszentralregister noch viel weitergehende Daten ueber uns gespeichert hat, die uns auch bei einer "unbeschraenkten Auskunft" nicht mitgeteilt, sondern ausschliesslich von Behoerde zu Behoerde weitergereicht werden. Vielleicht ist das mit den "Punkten fuer die Zugehoerigkeit zur falschen Partei, Kirche, Rasse oder Geschlecht" gar nicht so weit hergeholt, wie es klingt. In diesem Fall darf aus Sicht der Behoerden natuerlich niemals ein Beweis auftauchen, dass dies so ist.
Ich habe gerade diese "unbeschraenkte Auskunft" beantragt und werde den Zettel nach Lektuere beim Amtsgericht einstecken. Mal sehen, ob sie ihn mir dann mit Waffengewalt wieder abnehmen.
Viele Gruesse,
MStock
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Hallo MStock,
es wird wahrscheinlich so sein, dass die Behörden das verhindern wollen was Heute z.B. mit der "Selbstauskunft" bei der SCHUFA, so gang und gebe ist. Nämlich diese Auskunft, die eigentlich NUR für sich selbst bestimmt und gedacht ist, an Dritte weitergeben zu müssen, weil die SCHUFA diese in Papierform an den Beantragenden weitergibt.
Aus einer Perspektive ist es natürlich eine absolute Bevormundung was man mit den eigenen Daten anstellen darf und was nicht. Aber es ist auch einen Schutz davor, Stellen oder Menchen daran zu hindern, solche Daten für irgend einen Zweck in die Finger zu bekommen.
Grüße###-MYBR-###Elmar ###-MYBR-###
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Hallo MStock
Das Ganze mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung scheint sich zum universellen Bestrafungsinstrument zu entwickeln. Heute Abend kommt in Frontal21 ein Feature zum Thema Steuerflucht von Linienpiloten.
Dies ist der Link: https://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,2301014,00.html
vor allem interessant ist der letzte Abschnitt unter dem Titel
Steuerfahnder aktiv
Wenn erst einmal die Eichelhäher dieses Instrument Zuverlässigkeitsüberprüfung entdeckt haben, müssen wir bald einmal anfangen, unsere Linienpiloten im Ausland zu suchen.
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Hallo solimini,
ich habe mit dieser Schufa noch nichts zu tun gehabt, aber wer kann denn die Herausgabe von solchen persoenlichen Daten von mir erzwingen? Doch wohl nur eine Behoerde. Aber ich werde ja sehen, was passiert: Nachdem ueber mich keine Eintragungen in diesem Bundeszentralregister sein koennen, kann mir die Aushaendigung meines Auszugs mit dem Vermerk "keine Eintragungen" ja wohl nicht mit dem Argument verweigert werden, man wollte mich dadurch "schuetzen". Ich werde auf jeden Fall ueber meine Erfahrungen in diesem Forum berichten, denn das duerfte uns alle interessieren.
Viele Gruesse,
MStock
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Servus mjs,
danke fuer den Tip!
Gruesse,###-MYBR-### MStock
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Da wir inzwischen alle in "Euroland" zuhause sind, könnte vom Gleichheitsgrundsatz ausgegangen werden.
Warum nur eine Überprüfung bei Verlängerung der BRD-LBA-Lizenzen? Alle Eurolizenzen sind hier gültig (und können von Terroristen für Inlandsflüge Verwendung finden).
Warum nicht für UL-Scheinverlängerungen?
Die Sache ist fast so blöd wie die vielen Kampfhundverordnungen die sofort wiederrufen werden. Blinder Aktionismus!
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Ist es eigentlich ein großer Akt, die deutsche FCL Lizenz in eine andere (östreich, England usw) umzuschreiben und dann dort geführt zu werden ?
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Lizenzen gemäß JAR-FCL können und müssen nicht umgeschrieben werden. Den Ausstellerstaat einer solchen Lizenz regelt JAR-FCL 1.065, 2.065 und 4.065. Bei einem Arbeitsverhältnis oder Hauptwohnsitz im Ausland kann der Ausstellerstaat einfach gewechselt werden.
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GB (z.B) kennt (noch) keine Personalausweise. Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auch (noch) nicht - da es auch (noch) keine Meldebehörde gibt. Jede Flugschule wird behilflich bei der Umschreibung der Lizenz sein - sonst geht´s auch allleine. Die CAA ist äußerst hilfsbereit. Nur ist sie privatwirtschaftlich und die Gebühren sind ziemlich hoch.
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