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24. Mai 2005: Von Max Sutter an Michael Stock
Hallo MStock

Das Ganze mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung scheint sich zum universellen Bestrafungsinstrument zu entwickeln. Heute Abend kommt in Frontal21 ein Feature zum Thema Steuerflucht von Linienpiloten.

Dies ist der Link: https://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,2301014,00.html

vor allem interessant ist der letzte Abschnitt unter dem Titel

Steuerfahnder aktiv

Wenn erst einmal die Eichelhäher dieses Instrument Zuverlässigkeitsüberprüfung entdeckt haben, müssen wir bald einmal anfangen, unsere Linienpiloten im Ausland zu suchen.
24. Mai 2005: Von Michael Stock an Max Sutter
Servus mjs,

danke fuer den Tip!

Gruesse,###-MYBR-###
MStock
24. Mai 2005: Von  an Michael Stock
Da wir inzwischen alle in "Euroland" zuhause sind, könnte vom Gleichheitsgrundsatz ausgegangen werden.

Warum nur eine Überprüfung bei Verlängerung der BRD-LBA-Lizenzen? Alle Eurolizenzen sind hier gültig (und können von Terroristen für Inlandsflüge Verwendung finden).

Warum nicht für UL-Scheinverlängerungen?

Die Sache ist fast so blöd wie die vielen Kampfhundverordnungen die sofort wiederrufen werden. Blinder Aktionismus!
29. Mai 2005: Von  an 
Ist es eigentlich ein großer Akt, die deutsche FCL Lizenz in eine andere (östreich, England usw) umzuschreiben und dann dort geführt zu werden ?
30. Mai 2005: Von RotorHead an 
Lizenzen gemäß JAR-FCL können und müssen nicht umgeschrieben werden. Den Ausstellerstaat einer solchen Lizenz regelt JAR-FCL 1.065, 2.065 und 4.065. Bei einem Arbeitsverhältnis oder Hauptwohnsitz im Ausland kann der Ausstellerstaat einfach gewechselt werden.
30. Mai 2005: Von  an RotorHead
GB (z.B) kennt (noch) keine Personalausweise. Anmeldung des Hauptwohnsitzes gibt es auch (noch) nicht - da es auch (noch) keine Meldebehörde gibt. Jede Flugschule wird behilflich bei der Umschreibung der Lizenz sein - sonst geht´s auch allleine. Die CAA ist äußerst hilfsbereit. Nur ist sie privatwirtschaftlich und die Gebühren sind ziemlich hoch.

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