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Natürlich ist es "lustig" mal wieder einen Rant zum BAF und AG Langen zu lesen. Es ist aber genauso bemerkenswert, dass auch das führende deutschsprachige Pilotenmagazin nicht mal versucht, vernünftige Toleranzen für so einen Anflug vorzuschlagen, sondern mit sehr vielen Worten nur darstellt, was sie nicht sein sollten.
Eine Diskussion hierfür wäre - wie auch im Artikel gesagt - sicher sehr zielführend, findet aber sicher nicht statt, wenn die im Fall unmittelbar Beteiligten einer möglichen Diskussion fernbleiben (weil sie sich davon prozessrechtliche Vorteile versprechen) und nicht unmittelbar Beteiligte eben nur darlegen, warum die anderen Unsinn machen, aber nicht, was gut und richtig wäre. Das ist auf beiden Seiten keine "Fehlerkultur".
So singulär wie im Artikel dargestellt sind solche Fragen ja nicht: Auch im Strassenverkehr gibt es Bussgelder wegen "unangemesserner Geschwindigkeit", ohne, dass im Gesetz oder einer Verordnung ein Limit für die konkreten Bedingungen exakt definiert ist.
Und um in eine konstruktive Diskussion zu kommen: Die ICAO sieht eine half scale deflection als maximal zulässige Abweichung auf dem final segment an, ab der unmittelbare corrective actions ergriffen werden müsse und/oder durchgestartet. Eine sehr signifikante Überschreitung dieser half scale deflection ohne erkennbare Reaktion stellt schon eine diskussionswürdige Abweichung hiervon dar. Dass in diesem Fall nichts passiert ist und keine Gefährdung stattgefunden hat, ist gut - lag aber nicht in der Kontrolle des Piloten. Es hätte auch anders kommen können.
Dass Geldstrafen eigentlich nie ein Mittel zum Sicherheitsgewinn sind und in solchen Fällen Nachschulungen als Auflagen viel mehr bewirken könnten, steht auf einem anderen Blatt. Auch da können wir Piloten uns aber lange Beschweren, dass andere das immer falsch machen oder einfach mal selber einen konstruktiven Vorschlag machen...
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Eine konstruktive Diskussion über hinnehmbare Winkel kann ja hier durchaus noch kommen. Vor Gericht wäre sie sinnlos gewesen. Und es geht auch gar nicht um die 300 Euro, sondern um den mehr als berechtigten Ärger über die 3 beteiligten Vollpfosten. Den strafgeilen AFISO, den strafgeilen Sachbearbeiter beim BAF und den völlig überforderten und hoheitshörigen Amtsrichter. Dem hätte sein mangelnder Durchblick nahelegen müssen, den Quatsch wegen Geringfügigkeit einzustellen.
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Eine konstruktive Diskussion über hinnehmbare Winkel kann ja hier durchaus noch kommen. Vor Gericht wäre sie sinnlos gewesen
Vielleicht habe ich da mehr, vielleicht auch einfach zu viel Vertrauen in unser Rechtssystem - aber wenn ich der betroffene Pilot gewesen wäre, hätte ich schon versucht, hier oder im Vorfeld des Prozesses meinen Standpunkt darzulegen und zu verteidigen. Und aus eigener Erfahrung mit Behörden kann ich sagen, dass das sehr wohl von Erfolg gekrönt sein kann.
Den Aspekt erkenne ich hier nirgendwo: Wo und in welcher Form hat der Pilot versucht, seinen "case" zu machen?
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Wie dem Artikel zu entnehmen gab es zumindest einen Einspruch, vermutlich auch anwaltlich begleitet.
Leider wird im Artikel ja kein Aktenzeichen erwähnt. Gibt es das Urteil irgendwo zum nachlesen?
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AZ 31 OWi 100 Js 39759/23 (6/23). Urteil angehängt.
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Wenn man das Urteil ins Englische übersetzt und einem amerikanischen Piloten, CFI, Examiner oder wen auch immer aus der Branche zeigt, halten die das für Satire. Kann es ja nur sein ;)
Schiefgegangener Anflug kann gefährlich werden keine Frage, passiert aber jeden von uns in unterschiedlichen Schweregraden. Vernünftiges Debriefing, Schulung usw. aber wieso ist das eine Ordnungswidrigkeit?! Mit etwas Abstand betrachtet ist das absurd und erfüllt viele Klischees die man über Deutschland haben kann. Traurig.
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Wie wird so etwas eigentlich in den USA gehandhabt? Bei Vasaviation und co findet man ja öfter Beiträge über "possible pilot deviation, have a phone number", aber eigentlich geht es da immer um so Sachen wie Runway Incursions usw.
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Ohje wenn man sich das Urteil genauer durchliest stehen einem die Haare zu Berge. Hätte hier nicht wenigstens einer mit Luftfahrtverständnis Korrekturlesen können ?
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Meist kommt es nicht soweit. Die Kommunikation davor ist meines Achtens direkter und "ruppiger", es gibt die Phrase "yelled at by ATC". Aber das löst solche Sachverhalte in >95% der Fälle denke ich. SoCal sagt einem sehr direkt die Meinung wenn man die 172er am FAF nach Burbank in volle Landekonfiguration bringt und 200ft unterm Gleitpfad ist...don't ask me how I know ;) In Großteil der Fälle schalten die Controller aber auch einen Gang zurück wenn sie merken das sie es noch schlimmer machen. Aber mit Controllern habe ich in Deutschland/Europa eigentlich auch fast nur positive Eindrücke und umfassende Hilfsbereitschaft, egal ob IFR oder VFR? Auch ein FIS weist einem ja doch meist drauf hin wenn man da auf etwas zusteuert wo man ggf. nicht hin soll. Aber ja auch so ein Unterschied...mal in der Hitze des Gefechts den B Airspace von LAX 30s penetrieren - da wird es (kurz) laut aber dafür in letzter Konsequenz Strafe zu bezahlen was soll das bringen? Ist ja controlled airspace, der Controller sieht ja das man da ist, auch wenn man nicht da sein sollte ;) Die berühmte Nummer anzurufen habe ich tatsächlich selbst nur "miterlebt" und da waren es aus meiner Sicht entweder gravierendere Fälle wie Aufrollen ohne Freigabe (und der anfliegende Verkehr ist durchgestartet). Oder, man will die "Heat" rausnehmen, kann auch vom Piloten kommen. Wenn es soweit ist, ruft man dann tatsächlich aber erst mal "nur" direkt ATC an, meist gibt es dann ein klärendes Gespräch, ich denke dann ist in den restlichen 5% zu 95% alles erledigt. Wenn es dann total eskalieren sollte, dann geht eine Meldung an die FAA. Die Wahrscheinlichkeit das die etwas macht ist vorhanden, aber auch eher gering denke ich. Eine Geldstrafe ist aber auch dann als Reaktion extrem unwahrscheinlich, ich denke da wird eher die Lizenz (temporär) eingezogen bzw. zur Schulung verdonnert. Einen Fehler eingestehen und nachvollziehbar daraus zu lernen führt (fast) immer dazu, das es keine weiteren Konsequenzen gibt. Vor allem wenn es - wie da im Urteil steht - der erste dokumentierte Vorfall ist. Das ist Just Culture.
Davon abgegrenzt sind wilde Dingen insb. die mit Vorsatz (TFR einfliegen, sich nicht abfangen lassen ;), Alkohol, Drogen, keine Lizenz (das ist gar nicht soo selten) andere "reckless" Aktionen) die werden Konsequenzen haben. Wobei auch ein unbeabsichtigtes Einfliegen in eine TFR mit zeitnaher Reaktion zwar dazu führt das man irgendwo landen darf, aber nach Anschiss, Einsehen, Papierkram ist es dann auch gut.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Der AFISO war nicht "strafgeil", sondern er ist seiner Meldepflicht nachgekommen, wie sie in der VO (EU) 376/2014 und der DVO 1018/2015 festgelegt ist.
VO (EU) 376/2024 regelt unter anderem, dass "Ereignisse, die ein erhebliches Risiko für die Flugischerheit darstellen KÖNNEN", meldepflichtig sind. Das "KÖNNEN" schriebe ich deshalb groß, weil die Verordnung ausdrücklich nicht auf eine tatsächliche Gefährdung als Grundlage für eine Meldung abhebt, sondern offenkundig eine abstrakte Gefährdung ausreicht. Hinergrund ist m.E. das Bedürfnis, eine breite Datenbasis zu erheben und nicht das Bedürfnins, möglichst viel strafen zu können - bevor das wieder irgendjemand hier in den Raum stellt.
Meldepflichtig im Sinne der Verordnung sind Personen (also nicht etwa Organisationen), die in Artikel 4 (6) der Verordnung aufgeführt sind -> der Pilot wäre übrigens auch meldepflichtig gewesen. Der AFISO hätte also eine Owi begangen, wenn er nicht gemeldet hätte.
Ich finde es schwierig, eine fehlende Sicherheitskultur zu beklagen und gleichzeitig auf den loszugehen, der den initialen Input für eine solche Kultur gibt (den Meldenden nämlich), nur weil einem das Ergebnis des Verfahrens nicht passt. Es ist auch ausgesprochen fragwürdig, ob der AFISO durch die (ohnehin verpflichtende) Abgabe seiner Meldung einen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen konnte.
Unabhängig von meinen obigen Ausführungen fehlt mir auch jedes Verständnis für den Ausgang des Verfahrens - insofern teile ich die Beurteilung von Jan Brill, denke allerdings, dass eine sachlichere Berichterstattung dem Sachverhalt eher dienlich gewesen wäre, Im Übrigen wissen wir natürlich auch nicht, ob sämtliche Fakten, die zu dem Urteil führten bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen, Kai-Olav Roscher.
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Lieber Kai-Olav,
da möchte ich Dir aber ganz deutlich widersprechen:
Der AFISO hat das mit dem Fernglas gesehen?! Wie gut war da wohl die Sicht? Sicher VMC! Von welcher möglichen Gefahr konnte der AFISO hier ausgehen?! Von keiner! Es wär ein Trainingsflug zum Üben - fehlerbehaftet, aber am Ende noch ausreichend korrigiert. Als VFR Flug hätte das kein Achselzucken hervorgerufen, als IFR Flug unter VMC landet man vor Gericht? Finde den Fehler!
Das die Berichterstattung etwas reisserisch ist, liegt wohl auch stark am Ergebnis der Verhandlung. In einer Zeitschrift für Piloten auch nicht unbedingt verwunderlich. Deine Aussagen - vor allem mit Deinem beruflichen Hintergrund als AFISO Trainer - stellen Dich eher als Krähe dar, anstatt als sachkundigen Fachmann. Sehr befremdlich!!!
Zum Abschluß noch meine Meinung: Ich finde so ein 'beamtenhaftes' denunzierendes Verhalten widerlich. Hier scheinen Personen vergessen zu haben, welche grundlegenden Eigenschaften ein Dienstleister haben sollte. Wem dieser Schuh passt, der kann ihn sich gerne anziehen!
VG
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Lieber Heiko,
nimm´s mir nicht krumm - aber Du vermischst Befindlichkeiten mit Verfahren.
Nochmal: die Meldung ist ok, wenn die Voraussetzung der Verordung erfüllt ist. Problematisch ist der Ausgang des Verfahrens - und da muss man alle Fakten kennen, um es zu beurteilen.
Unabhängig davon fand und finde ich es unangemessen, hier denjenigen anzuzählen, der die Meldung gemacht hat - das ganze System wird nämlich dann unstabil, wenn _nicht_ gemeldet wird, weil dann das ganze Verfahren Meldung-Untersuchung-lessons learned _nicht_ getriggert wird. Eine Meldung zuviel ist im Zweifelsfall safety-technisch nicht schädlich.
Ich mag petzen genauso wenig wie jeder andere normale Mensch - aber man muss das schon systematisch abgrenzen.
Viele Grüße,
Kai.
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Nochmal: die Meldung ist ok, wenn die Voraussetzung der Verordung erfüllt ist.
Aber ist sie das denn?
Welche "erhebliche Gefährdung" (Zitat aus der VO) kann denn dieser Fall darstellen? Es war jederzeit positive Kursführung auf einem veröffentlichten Verfahren vorhanden (also keine "full deflection") und die Verfahrenshöhen sind eingehalten worden.
Der AFISO hätte also eine Owi begangen, wenn er nicht gemeldet hätte
Siehe meine Frage von oben: Welche Zuständigkeit hat der AFISO an diesem Punkt des Anflugverfahrens im Luftraum E, für den ein Radarlotse verantwortlich ist? Was hat das mit "Aerodrome Flight Information" zu tun? <polemik>Oder muss der auch melden, wenn ihm auf FR24 ein instabiler Anflug in Hannover aufgefallen ist?</polemik>
der Pilot wäre übrigens auch meldepflichtig gewesen
Auf welcher Basis? Wie viel Abweichung ist zu viel? Wo kann er das nachlesen?
Unabhängig von meinen obigen Ausführungen fehlt mir auch jedes Verständnis für den Ausgang des Verfahrens
Siehst Du, und da sehe ich einen Widerspruch: Du argumentierst, dass es eine klare Meldepflicht für alle möglichen Beteiligten gegeben hat, weil eben die genannte "erhebliche Gefährdung" bestanden haben könnte. Gleichzeitig findest Du es aber nicht OK, wenn der Pilot ein (vergleichsweise lächerliches) Bußgeld bezahlen muss? Wie passt das zusammen?
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Weitergedacht
Wer als Profi weiss, dass es in DE bei den flugrechtlichen Behörden die Just Culture (überwiegend) nicht gibt, aber eine Historie von bürokratischen Strafen für Kleinstvorkommnisse (PuF Lesern fallen da diverse Beispiele ein, inkl Platzrundenabweichungen, Flugplanung aufgrund falscher Datenbankmeldungen der DFS, tiefe Überflüge, Frankfurt-Crossing..),
und trotzdem einen (unzweifelhaft gegebenen) Ermessensspielraum nicht nutzt, sondern eine ungenau Eigeneinschätzung (die ja auch noch falsch war) meldet,
der weiss ganz genau, was er mit seiner Meldung lostritt. Und darüber wird hier geurteilt, IMHO ganz zutreffend.
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Hallo Tobias,
Welche "erhebliche Gefährdung" (Zitat aus der VO) kann denn dieser Fall darstellen? Es war jederzeit positive Kursführung auf einem veröffentlichten Verfahren vorhanden (also keine "full deflection") und die Verfahrenshöhen sind eingehalten worden.
Eine Abweichung vom Kurs, die zu einer beinahe vollen Ablenkung cds CDI führt würde ich jetzt nicht von einem normalen Verfahren sprechen - tut ja im Artikel auch niemand.
Siehe meine Frage von oben: Welche Zuständigkeit hat der AFISO an diesem Punkt des Anflugverfahrens im Luftraum E, für den ein Radarlotse verantwortlich ist? Was hat das mit "Aerodrome Flight Information" zu tun?
Ich bin davon ausgegangen, dass der Flieger auf der AFIS-Frequenz war, also im Verantwortungbereich des AFISO - also kann (muss) er auch melden, wenn er davon ausgeht, dass der Vorfall meldepflichtig ist. Nochmal: ich kann aus der reinen Tatsache, dass gemeldet wurde hier keinen bösen Willen erkennen.
Siehst Du, und da sehe ich einen Widerspruch: Du argumentierst, dass es eine klare Meldepflicht für alle möglichen Beteiligten gegeben hat, weil eben die genannte "erhebliche Gefährdung" bestanden haben könnte. Gleichzeitig findest Du es aber nicht OK, wenn der Pilot ein (vergleichsweise lächerliches) Bußgeld bezahlen muss? Wie passt das zusammen?
1. Weil ich der Meinung bin, dass der "honest mistake" nichts ist, was geahndet werden sollte. Die Just Culture halte ich für eine der größten Errungenschaften innerhalb der Fliegerei die dringend in anderen bereich der Gesellschaft Schule machen sollte - zuvorderst in der öffentlichen Verwaltung (Stichwort Verantwortungsdiffusion) und dann gern auch in der Medizin. Aber anderes Thema. Aber nur, weil das hierzulande noch nicht vernünftig funktioniert, heisst das ja nicht, dass ich das System abschaffen will - im Gegenteil. Und den Meldenden immer dann, wenn der Ausgang des Verfahrens nicht meinen Wünschen entspricht als Sündenbock an den Pranger zu stellen, unterhöhlt m.E. das System.
2. Finde ich € 300,- dafür, dass offensichtlich niemand in irgendeiner Weise gefährdet wurde komplett unangemessen und auch nicht lächerlich. Ich habe aber zu Zeiten, in denen ich noch in der ARPG saß schon Diskussionen über die Höhe (und den Sinn) von Bußgeldern geführt - offensichtlich mit überschaubarem Erfolg.
Viele Grüße, Kai.
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Hallo ch ess
Ich verstehe den Gedankengang, halte ihn aber für problematisch – gerade, wenn man ihn „weiterdenkt“.
Ja, es gibt in Deutschland eine Historie von teils unverhältnismäßigen Ahndungen fliegerischer Bagatellen. Und ja, vielen ist bewusst, dass Just Culture hierzulande nicht immer so gelebt wird, wie sie auf dem Papier steht. Daraus aber abzuleiten, dass ein Meldepflichtiger seinen Ermessensspielraum strategisch so einsetzen sollte, dass bestimmte Ereignisse lieber nicht gemeldet werden, führt aus meiner Sicht in eine falsche Richtung.
Der Kernpunkt ist: Die VO (EU) 376/2014 verlangt keine belastbare Gefährdungsanalyse, sondern eine Meldung bei Ereignissen, die ein erhebliches Risiko haben könnten. Diese Schwelle ist bewusst niedrig angesetzt. Sie soll gerade verhindern, dass Einzelpersonen retrospektiv bewerten, was „schon noch okay“ war und was nicht. Genau deshalb ist das System zweistufig angelegt: melden – dann bewerten. Nicht umgekehrt.
Der von dir angesprochene „Ermessensspielraum“ ist in der Praxis sehr begrenzt. Wer anfängt, Meldungen mit dem Gedanken zu unterlassen „ich weiß ja, was das auslöst“, verschiebt die Verantwortung vom System auf das Individuum. Das ist aus Safety-Sicht hochproblematisch – denn dann melden irgendwann nur noch diejenigen, die entweder naiv sind oder nichts zu verlieren haben.
Dass die Eigeneinschätzung des AFISO ungenau oder sogar falsch war, ist für die Meldefrage sekundär. Genau dafür gibt es ja Untersuchung, Kontextualisierung und – im Idealfall – die Entscheidung, keine Sanktion folgen zu lassen. Dass dieser zweite Schritt hier offenkundig versagt hat, ist der eigentliche Skandal.
Ich halte es deshalb für falsch, den Meldenden zum eigentlichen Problem zu erklären. Das lenkt den Blick weg von den strukturellen Defiziten bei Bewertung, Verhältnismäßigkeit und rechtlicher Einordnung. Wenn wir beginnen, das Unterlassen von Meldungen als „professionell“ zu adeln, verabschieden wir uns endgültig von jeder belastbaren Sicherheitskultur.
Kurz gesagt: Das Problem ist nicht, dass gemeldet wurde. Das Problem ist, was danach daraus gemacht wurde.
Viele Grüße Kai
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Ein IFR-Übungsanflug unter VFR kann wohl kaum rechtmäßig zu einem Bußgeld führen, solange nicht Freigaben missachtet wurden oder eine konkrete Gefährdung eingetreten ist. Eine solche alleine aus der Ablage der Nadel zu schließen ist weltfremd.
Richter Horn verhält sich hier wie ein kleiner König und urteilt willkürlich nach dem Motto, im Verfahren wird nicht die Wahrheit ermittelt sondern nur die Begründung für das vorgefasste Urteil.
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Ich kenne weder den Richter, noch alle Informationen zum Fall - nur den Artikel. Insofern kann ich über die Qualität des Urteils nichts belastbares sagen.
Wie bereits mehrfach oben geschrieben, halte ich das Urteil auf Grundlage dessen, was mir bekannt ist auch für unangemessen und kontraproduktiv.
Viele Grüße, Kai.
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Nach dem was im Urteil steht, war es weder unter VFR noch ein Übungsflug - es scheint, als sei der Pilot ganz normal alleine IFR geflogen.
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Das Problem ist nicht, dass gemeldet wurde.
Bitte lieber Kai, bitte ganz ohne ausweichenden Umschreibungen, beantworte mir nur die folgende Frage: Wie kann der AFISO mit dem Fernglas die Abweichung vom Kurs erkennen?
Du schulst solche Leute, richtig? ... und Du bist der Meinung, der AFISO hat hier korrekt gehandelt, auch richtig? Kann ich dann daraus schließen, dass ein AFISO von Dir lernt, so vorzugehen? Genau so lese ich das, was Du hier schreibst und ich finde es SEHR befremdlich. Wen dem nicht so ist, würde ich mich über eine (selbstreflektierte) Aufklärung Deinerseits freuen.
Vielen Dank!
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Danke für Deine Einschätzung. Ist nachvollziehbar.
Und doch halte ich es für falsch, die Maschine zu füttern, von der wir wissen, dass sie defekt ist. Und das ist sie.
Bürokratie darf nicht Selbstzweck sein.
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Es war jederzeit positive Kursführung auf einem veröffentlichten Verfahren vorhanden (also keine "full deflection")
Das ist sehr unwahrscheinlich, wenn man sich den Radarplot anschaut ("Unwahrscheinlich" weil es Verzerrungen im abgedruckten Plot geben könnte - die müssten aber sehr groß sein):
Der Radarpunkt 09:46:55.17 stellt nicht die größte Abweichung dar, sondern den Punkt, an dem der Pilot sichtbar korrigiert hat. Danach ist die Abweichung erst mal noch größer geworden. Genau deswegen verlangt die ICAO ja auch, dass eine Korrektur spätestens bei half scale deflection erfolgt, weil man nicht gefahr laufen soll, während der Korrektur aus der Anzeige rauszulaufen.
Nach dem abgedruckten Plot war die Abweichung mehr als 2 Grad größer und damit sehr wahrscheinlich mehr als die 0,8 Grad, die bei 09:46:55.17 zur full scale deflection noch gefehlt haben. Der Pilot war damit sehr wahrscheinlich für ca. 45 Sekunden nicht nur ausserhalb des maximalen geschützten Verfahrensraumes, sondern auch ausserhalb der Anzeige seiner Navigationssysteme und mithin ohne positive Kursführung auf einem veröffentlichten Verfahren.
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Was mich an dieser Geschichte am meisten stört, ist, dass die allereinfachste Lösung übersehen wurde. Der AFISO hatte offenbar eine Hand frei, um sein Fernglas zu halten und die zweite Hand, um seinen Report zu tippen. Hätte er doch nur eines von beiden für einen Moment unterbrochen und stattdessen zum Mikrofon gegriffen: „Callsign, I observe you one mile east of track, please verify!“ Auch wenn das nicht seine Aufgabe ist und er damit vielleicht sogar seine Kompetenzen überschreitet, hätte es ihm sicher niemand übelgenommen. Die „richtigen Fluglotsen“ machen das auch und niemand hat sich jemals darüber beschwert.
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