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21. Januar 2026 13:57 Uhr: Von Chris _____ an Kai-Olav Roscher Bewertung: +2.00 [2]

Ein IFR-Übungsanflug unter VFR kann wohl kaum rechtmäßig zu einem Bußgeld führen, solange nicht Freigaben missachtet wurden oder eine konkrete Gefährdung eingetreten ist. Eine solche alleine aus der Ablage der Nadel zu schließen ist weltfremd.

Richter Horn verhält sich hier wie ein kleiner König und urteilt willkürlich nach dem Motto, im Verfahren wird nicht die Wahrheit ermittelt sondern nur die Begründung für das vorgefasste Urteil.

21. Januar 2026 14:04 Uhr: Von Kai-Olav Roscher an Chris _____

Ich kenne weder den Richter, noch alle Informationen zum Fall - nur den Artikel. Insofern kann ich über die Qualität des Urteils nichts belastbares sagen.

Wie bereits mehrfach oben geschrieben, halte ich das Urteil auf Grundlage dessen, was mir bekannt ist auch für unangemessen und kontraproduktiv.

Viele Grüße,
Kai.

21. Januar 2026 14:53 Uhr: Von F. S. an Chris _____

Nach dem was im Urteil steht, war es weder unter VFR noch ein Übungsflug - es scheint, als sei der Pilot ganz normal alleine IFR geflogen.


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