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... fahre in den Kurzurlaub....
Gute Entscheidung....
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Wikipedia:
Unter Terrorismus (abgeleitet über „Terror“ von lateinisch terror ‚Furcht‘, ‚Schrecken‘) versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Handlungen (wie Entführungen, Morde, Attentate und Sprengstoffanschläge), mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror. Er dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen bzw. erzwingen.[1] Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Die verschiedenen juristischen Definitionen des Begriffs, ob im nationalen Strafrecht oder im internationalen Recht, sind häufig aus ähnlichen Gründen umstritten.
Terroristen greifen nicht militärisch nach Raum (wie der Guerillero), sondern wollen nach einer klassischen Formulierung Franz Wördemanns „das Denken besetzen“ und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen.[2]
Für mich gehen die aktuellen Entwicklungen in Richtung Terror.
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Zumal es ja eindeutige Aussagen der LG gibt, das jegliche Strafen sie von weiteren Taten nicht abhalten werden. Bezeichnend auch, dass wohl einige der Vandalen am Flugplatz, kurz danach auf dem Golfplatz beteiligt waren.
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Ganz allgemein stimme ich charlie22 zu mit seiner Ablehnung des Begriffs "Terror" - aber aus einem anderen Grund:
Mir ist die Unterscheidung zwischen "normalen" Straftaten und "Terrorismus" in der Strafverfolgung etwas unheimlich. Für mich schwingt bei dem Begriff "Terror" immer so eine Art Freifahrtschein für die Strafverfolgungsbehörden mit, sich selbst auch nicht mehr ans Gesetz halten zu müssen. Zugegeben am drastischsten natürlich wieder bei unseren amerikanischen Freunden, die gerne erst schießen und dann fragen...
Mir ist daher auch lieber, man bezeichnet Sachbeschädigung, Nötigung, was-auch-immer als das, was es ist, und nicht als "Terror". Aber bitte auch keine Verharmlosung als "Aktivist", das ist m.E. wieder falsch - in die andere Richtung. Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung.
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Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung Da wird sehr vermutlich nicht viel rauskommen. In Berlin hat ein Richter Recht milde ein Urteil gesprochen.
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Thomas Midgley.
War Erfinder des Bleizusatzes im Benzin und des FCKW. Er sagte, daß er vermutlich mehr Menschen getötet hat als der erste Weltkrieg, litt schwer unter der Erkenntnis. Er bekam Multiple Sklerose, entwickelte aber noch ein Bett, welches ihn automatisch wendete. Da wurde er von den Schläuchen erwürgt. Stoff für eine Tragödie.
Wenn es im Vermögen sowas wie ein Einhorn gibt, gilt das sicher analog für Massenmörder.. Nun nöhlt über die Klimaverbrecher.. was meint Ihr damit?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Autor gelöscht
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LG steht für "letzte Gehirnzelle".
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Und es geht weiter. https://www.rtl.de/cms/sylt-sprueht-zurueck-mann-versenkt-klimakleber-in-gruener-farbe-5048044.html
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hallo matthias
ich hab mal das pdf durchgelesen. die GA befindet sich in weiden auf einem genehmigten platz.
den piloten zu unterstellen, sie bewegen sich außerhalb der gesetze...stellt im grunde üble nachrede
und verleumdung dar. keiner der punkte ist so stichhaltig, daß der flugbetrieb dort verboten werden könnte.
es ist lediglich ein pamphlet des hier beginnenden kampfes gg den klassenfeind.
und warum hat der flugplatz weiden nicht so eine homepage...hier sollten wir tätig werden und leidenden
flugplätzen mit homepageerstellung kostenlos helfen und die pro-argumente sachlich darstellen. und diese
initiative unterwandern...mit pro eingestellten mitgliedern...dann verschwindet so etwas ganz schnell von
alleine.
mfg
ingo fuhrmeister
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Das RTL-Sylt-Video ist sehr enttäuschend. Da lassen sie einen Rechtsanwalt erläutern, dass Farbe sprühen "keine Straftat" darstellen würde, danach wird nebenbei gesagt, dass "eine Reinigungsfirma noch Tage" für die Reinigung arbeiten würde. Keine Rede von "Sachbeschädigung" in Hotelbar, Flugplatz, Golfplatz. Und ganz am Ende ein geläuterter "Reicher", der schwafelt und meint, seine Generation habe es verbockt und würde es jetzt durch diese Aktionen einsehen.
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Wie ist das Besprühen von Flugzeugen im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen rechtlich zu bewerten?
Ich habe heute von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige bekommen. Am Mittwoch, den 07.06.2023 wurde Anzeige erstattet wegen: §7 Luftsicherheitsgesetz, Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz.
In meiner Strafanzeige habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, in alle Richtungen wegen der Besprühung von Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen eine rechtliche Bewertung mit Ziel Gerichtsverhandlung.
§ 19 Luftsicherheitsgesetz Strafvorschriften: Wer entgegen §11Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeugoder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Welche Gegenstände werden dort benannt? §11 Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände.
Das sind Schusswaffen, Hiebwaffen und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs. oder Verteidigungszwecken verwendet werden können.
Wie definieren sich Sprühgeräte, mit diesen selbst gebauten, in Feuerlöschern getarnte Sprühgeräte, wurde ein Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Flughafens besprüht.
Das schreibt das Gesetz vor, und danach müssen sich die Strafverfolgungsbehörden orientieren.
Über die Gefährlichkeit der verwendeten Farbe muss meiner Ansicht eine Feststellung gemacht werden. Unter Strafe steht bereits das mit sich Führen, ohne eine Tat im Sinne Angriff, Sabotage, Besprühen. Fahrlässigkeit kommt hier bei Besprühen von Flugzeuge nicht in Frage, das ist Vorsatz.
Allein das mit sich Führen eines Sprühgerät, welches geeignet ist, beispielsweise in das Gesicht und Augen eines Gegenübers, zu sprühen, und damit Blindheit zu erreichen, beweist die Gefährlichkeit dieses Gegenstand, es ist geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, um euine andere Person ausser Gefecht zu setzen, und erheblich zu verletzen.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wieso rausschneiden? Kräftig genug ziehen reicht
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Kann es sein, dass Du früher Falschparker in großen Mengen angezeigt hast und auch unter dem Pseudonym „Knöllchen Horst“ bekannt bist?
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Ich war das nicht. Mit solche Lapalien gebe ich mich nicht ab, da ist mir die Zeit zu schade. Gestern habe ich einen schönen 4,5 Stunden Segelflug im Schwarzwald gemacht, klimaneutral, wenn man mal von dem Dieselwindenstart absieht.
Gestern habe ich von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bestätigung meiner Strafanzeige bekommen. Dort steht drinne, Anzeige erstattet wegen Verstoss gegen § 7 Luftsicherheitsgesetz, und allgemein gegen das Luftsicherheitsgesetz.
Die Strafvorschriften sind im Luftsicherheitsgesetz deutlich definiert, hilfsweise hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__19.html
Leute, die Farbsprüher packe ich mir.
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ Der § 11 ist interessant und griffig, die beteiligten Aktivisten der Letzte Generation, welche mit Sprühgeräte in den Sicherheitsbereich unerlaubt vorgedrungen sind. Allein dieses unerlaubte Eindringen mit Sprühgeräte, welche geeignet sind, als Waffe einzusetzen, wird gerichtlich mit bis zu 2 Jahre Haft belohnt, oder mit Geldstrafe. Definition Waffe, wenn aus dem umgebauten Feuerlöscher mit Überdruck diese Farbe in das ungeschützte Gesicht einer anderen Person gespritzt wird, dann stellt das sicher eine gefährliche Waffe dar.
Meine Strafanzeige könnte vielleicht den Personen der Letzten Generation bis zu 2 Jahre Haft einbringen, oder Geldstrafe. Von mögliche Zivilprozesse abgesehen. Diese können und werden unabhängig eines Strafprozess geführt. Ein Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz liegt meiner Ansicht im öffentlichen Interesse, strafrechtlich verfolgt zu werden.
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"Leute, die Farbsprüher packe ich mir."
Wie man hört, zittern die schon.
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Diesen provokativen Satz zur Erfüllung des eigenen EGO Machthungers hätte ich auch weg lassen können.
Wenn ich aber im Forum zu Eingang lese, wie hilflos die Polizisten gegenüber diesen Farbensprüher sind, wundert mich vieles nicht mehr. Sowas bringt mich aus dem Schlafmodus bei kardialer Untertemperatur auf meine kardiale Betriebstemperatur.
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vielleicht hat er gar nicht mal so unrecht....
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Bin da unsicher: Wenn er jetzt reihenweise LGler im Doppelsitzer zum Segelfliegen mitnimmt und die dann fragt, ob er sich schuldig fühlen soll, weil die neueren Segellflugzeuge ja auch alle aus Verbundwerkstoffen gefertigt wurden, ein Start an der Nichtelektrowinsch ja auch einen halben Liter Sprit kostet, er seine medizinische Krankengeschichte schildert und die dann alle mit ihm jahrelang Holzsegelflugzeuge nachbauen, tut er womöglich mehr Gutes als mit dem vollkommen überflüssigen Nerven diverser Dienststellen. Die das StGB, die StPO und das strafrechtliche Nebenrecht deutlich besser kennen als er...
Horst, lass bitte den § 15 StGB weg. Disqualifiziert dich sofort.
Ach was, lass alles weg und geh fliegen. Danke.
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Ich habe Samstag einen schönen 4,5 Stunden Segelflug gemacht, da kommt man auch auf Betriebstemperatur, und hat andere Gedanken. Die Polizei auf Sylt meinte auch, ich solle lieber das schöne Wetter geniessen.
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Was meint denn die fliegerärztliche Untersuchungsstelle Prag zu dem Thema?
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Meiner Kenntnis nach hat die Farbattacke in EDXW gar nicht innerhalb des Sicherheitsbereichs stattgefunden. Dieser befindet sich in Richtung Apron 1. Das Apron 2 ist davon ausgenommen. Im GAT befindet sich keine Sicherheitsschleuse.
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Ich beziehe mein Wissen aus den Medien. https://www.sylt-tv.com/flughafen-sylt-klimaaktivisten-bespruehen-privatjet-und-kleben-sich-fest.html
Dort steht, dass die Flugzeuge innerhalb des Sicherheitsbereich standen.
Wenn Insider besseres Wissen haben, dann wäre das nutzbar.
Gleichwohl vertrete ich die Ansicht, dass ein Flugzeug - geparkt - im Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, einen besseren Schutz gegen Zugriff von Unbefuge hat. Hier soll das Luftsicherheitsgesetz eine gewisse Schutzwirkung haben. Zivilrechtlich ist meiner Auffassung dann auch der Betreiber eines Verkehrsflughafen verantworlich, was im Sicherheitsbereich passiert. Strafrechtlich wirkt zugunsten der Flugzeugeigner das Luftsicherheitsgesetz. Ansonsten, keine Strafe ohne Gesetz.
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