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16. Juni 2023 16:38 Uhr: Von Wolff E. an Chris _____
Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung

Da wird sehr vermutlich nicht viel rauskommen. In Berlin hat ein Richter Recht milde ein Urteil gesprochen.
16. Juni 2023 16:53 Uhr: Von Hubert Eckl an Charlie_ 22

Thomas Midgley.

War Erfinder des Bleizusatzes im Benzin und des FCKW. Er sagte, daß er vermutlich mehr Menschen getötet hat als der erste Weltkrieg, litt schwer unter der Erkenntnis. Er bekam Multiple Sklerose, entwickelte aber noch ein Bett, welches ihn automatisch wendete. Da wurde er von den Schläuchen erwürgt. Stoff für eine Tragödie.

Wenn es im Vermögen sowas wie ein Einhorn gibt, gilt das sicher analog für Massenmörder.. Nun nöhlt über die Klimaverbrecher.. was meint Ihr damit?

16. Juni 2023 19:25 Uhr: Von M. St. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023 14:23 Uhr: Von M. St. an M. St. Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023 14:29 Uhr: Von Sven Walter an M. St. Bewertung: +4.00 [8]

LG steht für "letzte Gehirnzelle".

17. Juni 2023 16:01 Uhr: Von Wolff E. an Sven Walter
Und es geht weiter. https://www.rtl.de/cms/sylt-sprueht-zurueck-mann-versenkt-klimakleber-in-gruener-farbe-5048044.html
17. Juni 2023 18:10 Uhr: Von ingo fuhrmeister an M. St.

hallo matthias

ich hab mal das pdf durchgelesen. die GA befindet sich in weiden auf einem genehmigten platz.

den piloten zu unterstellen, sie bewegen sich außerhalb der gesetze...stellt im grunde üble nachrede

und verleumdung dar. keiner der punkte ist so stichhaltig, daß der flugbetrieb dort verboten werden könnte.

es ist lediglich ein pamphlet des hier beginnenden kampfes gg den klassenfeind.

und warum hat der flugplatz weiden nicht so eine homepage...hier sollten wir tätig werden und leidenden

flugplätzen mit homepageerstellung kostenlos helfen und die pro-argumente sachlich darstellen. und diese

initiative unterwandern...mit pro eingestellten mitgliedern...dann verschwindet so etwas ganz schnell von

alleine.

mfg

ingo fuhrmeister

17. Juni 2023 18:18 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das RTL-Sylt-Video ist sehr enttäuschend. Da lassen sie einen Rechtsanwalt erläutern, dass Farbe sprühen "keine Straftat" darstellen würde, danach wird nebenbei gesagt, dass "eine Reinigungsfirma noch Tage" für die Reinigung arbeiten würde. Keine Rede von "Sachbeschädigung" in Hotelbar, Flugplatz, Golfplatz. Und ganz am Ende ein geläuterter "Reicher", der schwafelt und meint, seine Generation habe es verbockt und würde es jetzt durch diese Aktionen einsehen.

17. Juni 2023 22:46 Uhr: Von Horst Metzig an Erik N. Bewertung: +0.00 [4]

Wie ist das Besprühen von Flugzeugen im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen rechtlich zu bewerten?

Ich habe heute von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige bekommen. Am Mittwoch, den 07.06.2023 wurde Anzeige erstattet wegen: §7 Luftsicherheitsgesetz, Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz.

In meiner Strafanzeige habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, in alle Richtungen wegen der Besprühung von Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen eine rechtliche Bewertung mit Ziel Gerichtsverhandlung.

§ 19 Luftsicherheitsgesetz Strafvorschriften: Wer entgegen §11Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeugoder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Welche Gegenstände werden dort benannt? §11 Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände.

Das sind Schusswaffen, Hiebwaffen und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs. oder Verteidigungszwecken verwendet werden können.

Wie definieren sich Sprühgeräte, mit diesen selbst gebauten, in Feuerlöschern getarnte Sprühgeräte, wurde ein Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Flughafens besprüht.

Das schreibt das Gesetz vor, und danach müssen sich die Strafverfolgungsbehörden orientieren.

Über die Gefährlichkeit der verwendeten Farbe muss meiner Ansicht eine Feststellung gemacht werden. Unter Strafe steht bereits das mit sich Führen, ohne eine Tat im Sinne Angriff, Sabotage, Besprühen. Fahrlässigkeit kommt hier bei Besprühen von Flugzeuge nicht in Frage, das ist Vorsatz.

Allein das mit sich Führen eines Sprühgerät, welches geeignet ist, beispielsweise in das Gesicht und Augen eines Gegenübers, zu sprühen, und damit Blindheit zu erreichen, beweist die Gefährlichkeit dieses Gegenstand, es ist geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, um euine andere Person ausser Gefecht zu setzen, und erheblich zu verletzen.

18. Juni 2023 04:29 Uhr: Von R. F. an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
18. Juni 2023 08:54 Uhr: Von reiner jäger an Wolff E.
Wieso rausschneiden? Kräftig genug ziehen reicht
18. Juni 2023 10:07 Uhr: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]
Kann es sein, dass Du früher Falschparker in großen Mengen angezeigt hast und auch unter dem Pseudonym „Knöllchen Horst“ bekannt bist?
18. Juni 2023 12:20 Uhr: Von Horst Metzig an Holgi _______ Bewertung: -1.00 [1]

Ich war das nicht. Mit solche Lapalien gebe ich mich nicht ab, da ist mir die Zeit zu schade. Gestern habe ich einen schönen 4,5 Stunden Segelflug im Schwarzwald gemacht, klimaneutral, wenn man mal von dem Dieselwindenstart absieht.

Gestern habe ich von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bestätigung meiner Strafanzeige bekommen. Dort steht drinne, Anzeige erstattet wegen Verstoss gegen § 7 Luftsicherheitsgesetz, und allgemein gegen das Luftsicherheitsgesetz.

Die Strafvorschriften sind im Luftsicherheitsgesetz deutlich definiert, hilfsweise hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__19.html

Leute, die Farbsprüher packe ich mir.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ Der § 11 ist interessant und griffig, die beteiligten Aktivisten der Letzte Generation, welche mit Sprühgeräte in den Sicherheitsbereich unerlaubt vorgedrungen sind. Allein dieses unerlaubte Eindringen mit Sprühgeräte, welche geeignet sind, als Waffe einzusetzen, wird gerichtlich mit bis zu 2 Jahre Haft belohnt, oder mit Geldstrafe. Definition Waffe, wenn aus dem umgebauten Feuerlöscher mit Überdruck diese Farbe in das ungeschützte Gesicht einer anderen Person gespritzt wird, dann stellt das sicher eine gefährliche Waffe dar.

Meine Strafanzeige könnte vielleicht den Personen der Letzten Generation bis zu 2 Jahre Haft einbringen, oder Geldstrafe. Von mögliche Zivilprozesse abgesehen. Diese können und werden unabhängig eines Strafprozess geführt. Ein Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz liegt meiner Ansicht im öffentlichen Interesse, strafrechtlich verfolgt zu werden.

18. Juni 2023 15:33 Uhr: Von Willi Fundermann an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Leute, die Farbsprüher packe ich mir."

Wie man hört, zittern die schon.

18. Juni 2023 15:54 Uhr: Von Horst Metzig an Willi Fundermann

Diesen provokativen Satz zur Erfüllung des eigenen EGO Machthungers hätte ich auch weg lassen können.

Wenn ich aber im Forum zu Eingang lese, wie hilflos die Polizisten gegenüber diesen Farbensprüher sind, wundert mich vieles nicht mehr. Sowas bringt mich aus dem Schlafmodus bei kardialer Untertemperatur auf meine kardiale Betriebstemperatur.

18. Juni 2023 16:41 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann

vielleicht hat er gar nicht mal so unrecht....

18. Juni 2023 16:49 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Bin da unsicher: Wenn er jetzt reihenweise LGler im Doppelsitzer zum Segelfliegen mitnimmt und die dann fragt, ob er sich schuldig fühlen soll, weil die neueren Segellflugzeuge ja auch alle aus Verbundwerkstoffen gefertigt wurden, ein Start an der Nichtelektrowinsch ja auch einen halben Liter Sprit kostet, er seine medizinische Krankengeschichte schildert und die dann alle mit ihm jahrelang Holzsegelflugzeuge nachbauen, tut er womöglich mehr Gutes als mit dem vollkommen überflüssigen Nerven diverser Dienststellen. Die das StGB, die StPO und das strafrechtliche Nebenrecht deutlich besser kennen als er...

Horst, lass bitte den § 15 StGB weg. Disqualifiziert dich sofort.

Ach was, lass alles weg und geh fliegen. Danke.

18. Juni 2023 16:58 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter

Ich habe Samstag einen schönen 4,5 Stunden Segelflug gemacht, da kommt man auch auf Betriebstemperatur, und hat andere Gedanken. Die Polizei auf Sylt meinte auch, ich solle lieber das schöne Wetter geniessen.

18. Juni 2023 19:05 Uhr: Von Achim H. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]
Was meint denn die fliegerärztliche Untersuchungsstelle Prag zu dem Thema?
18. Juni 2023 21:47 Uhr: Von Christian Vohl an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]
Meiner Kenntnis nach hat die Farbattacke in EDXW gar nicht innerhalb des Sicherheitsbereichs stattgefunden.
Dieser befindet sich in Richtung Apron 1.
Das Apron 2 ist davon ausgenommen.
Im GAT befindet sich keine Sicherheitsschleuse.
18. Juni 2023 23:09 Uhr: Von Horst Metzig an Christian Vohl

Ich beziehe mein Wissen aus den Medien. https://www.sylt-tv.com/flughafen-sylt-klimaaktivisten-bespruehen-privatjet-und-kleben-sich-fest.html

Dort steht, dass die Flugzeuge innerhalb des Sicherheitsbereich standen.

Wenn Insider besseres Wissen haben, dann wäre das nutzbar.

Gleichwohl vertrete ich die Ansicht, dass ein Flugzeug - geparkt - im Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, einen besseren Schutz gegen Zugriff von Unbefuge hat. Hier soll das Luftsicherheitsgesetz eine gewisse Schutzwirkung haben. Zivilrechtlich ist meiner Auffassung dann auch der Betreiber eines Verkehrsflughafen verantworlich, was im Sicherheitsbereich passiert. Strafrechtlich wirkt zugunsten der Flugzeugeigner das Luftsicherheitsgesetz. Ansonsten, keine Strafe ohne Gesetz.

19. Juni 2023 11:42 Uhr: Von Wolff E. an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Ich hatte mal mein Auto zur Werkstatt gebracht und der Wagen sollte dort 2 Tage bleiben. In der ersten Nacht wurde der Wagen aufgebrochen und das damals sauteure C-Netz Telefon ausgebaut. Den Schaden sollte nach meinem Verständnis die Versicherung der Werkstatt tragen. Ein Richter entschied aber, dass es meine Sache wäre (Ich wusste damals nicht, das ein C-Netz im Auto extra versichert werden musste). Die Werkstatt hätte ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan, da der Werkstatthof von außen nur durch Gewalt oder über einen 2 Meter hoher Zaun erreichbar war. Klage abgewiesen.

19. Juni 2023 12:31 Uhr: Von Markus S. an Wolff E.

Die Truppe plant immer radikaler zu werden!

Mehr auf Sabotage setzen:

Klimaaktivist: Bürger müssen uns nicht mögen

Datum:
16.06.2022 11:45 Uhr

Die Klimabewegung ist frustriert. Der Aktivist Tadzio Müller denkt über radikale Aktionen und Sabotage nach. Es werde weniger darum gehen, von der Gesellschaft gemocht zu werden.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/klimabewegung-protest-radikalisierung-tadzio-mueller-100.html

19. Juni 2023 12:37 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Willi Fundermann Bewertung: +5.00 [5]

Willi, nicht an Dich.

Zum Thema "die packe ich mir" sehe ich inzwischen durchaus die Gefahr, daß mehr und mehr Leute das so sehen und auch handeln werde in Anbetracht der Ohnmacht oder des Nicht-Unterbinden-Wollens dieser Handlungen.

Ich habe nur wenige Dutzend der Beiträge hier komplett gelesen und war doch erstaunt, daß gar nicht so sicher ist, daß die Klimaaktivisten (warum ist man heutzutage eigentlich "Aktivist" und nicht mehr Demonstrant?) möglicherweise nur sehr blande oder gar nicht bestraft werden können. jedenfalls weit weg von drakonischen Strafen, die die beteiligten bis zum jüngsten Gericht im tiefsten und feuchtesten Kerker schmoren lässt, "auf dass es Nachahmern zur Mahnung gereiche"

Wenn ich die Kommentare und Videoschnipsel der Sylt-Aktion so betrachte, dann hatten es die Organe der Staatssicherheit keineswegs eilig, "herbeizueilen" um den zerschnittenen Zaun zu entlasten(dessen Aufgabe es aj wie gelernt ist, Zeit zu schinden). Und hoher Sachschaden wurde auch nicht verhindert - ob aus Un-Kenntnis oder Un-willen.

Interessanterweise scheint die Sichtweise des Staates durchaus variabel zu sein. Als es mit dem klima-Kleben so richtig los ging wurde von irgendeinem Spacko (fügt bitte eine beliebige Partei ein, passt schon) die Auffassung vertreten, gegen diese Aktionen könne man nichts machen, "das müsse die Demokratie aushalten". Diese Formulierung liest und hört man mittlerweile häufig, allerdings nie im Zusammenhang mit Querdenkern und/oder Reichsbürgern.

Also stundenlange STaus muss man aushalten, wohingegen das Ausfstellen eines Hochzeitskorsos jüngst in München (bericht in der SZ-online heute) sehr wohl als Nötigung angesehen wurde.

Was spricht eingentlich dagegen die Klimakleber kleben zu lassen und in der direkten Nachbarschaft alle 1-2h intensivst mit dem Sprühwagen und 20kubikmetern Wasser die dringend notwendige reinigung der Fahrbahn durchzuführen? Natürlich ohne die Geklebten mit ordentlich Wasserdruck abzulösen - denn das wäre ohne Zweifel eine böse Körperverletzung von dem Sprühfahrer. Oder ist ein nassen Höschen auch schon dasselbe?

@Bar-im-Miramar: Ohne Zweifel hat es diese Bar verdient zerstört und neu gemacht zu werden. Dieser Akt dürfte ein wiichtiger Schritt gegen den Charme der 70er Jahre sein. Aber warum bin ich der festen Überzeugung das sowas niemals in einer Kiez-Bar auf der Reeperbahn passieren würde; wo doch das Gehechel in den Hinterzimmern die Lebensgrundlage kommender und noch nicht einmal gezeugter generationen zerstört?

Richtig - weil die Gegenseite der Klimaten überhaupt nicht auf die Idee käme das Herbeieilen der Sicherheitsorgane abzuwarten, sondern selbst den Baseballschläger in die Hand nehmen würde und die Geklebten defnitiv ablösen würde und auch notfalls mit dem Feuerlöscher Dispersionsfarbe reinpumpen würde.

Machtdemonstration oder Toleranz je nach Gutdünken und politischem Geschäftsmodell sind genau der Boden auf dem das Bedürfnis entsteht eine Änderung herbeizuführen. Genau deshalb tut sich der Halter der D-IAFM auch schwer die AFD zu halbieren; mit den Erfahrungen der Klimakleberei dürfte es eher zu einer Verdoppelung kommen.

Aber selbst B90 schwant langsam, das die unterstützung für die Klimakleber ganz schön nach hinten losgehen kann - auch wenn die eigentlich grüne Kern-Protestkompetenz bedienen und die Recken der Starbahn-West-Szene vor dem Kamin an alte Zeiten denken.

Es ist außerordentlich beunruhigend wenn Eigentum (egal ob Flugzeug, Haus Gucci-Tasche oder Pelzmantel) möglicherweise als nicht schützenswert wahrgenommen werden und auch die Versicherungen möglicherweise motivirt sind sich über das Kleingedruckte der Schadensregulierung zu entziehen.

Egal wie es ausgeht - das riecht schwer nach Juristerei der lanegn Zeiten und hohen Kosten Nach einigen Iterationen Gerichtsverfahren ist mit Wahrscheinlichkeit der Eigner des jets, der Bar oder der Gucci-Tasche der Gelackmeierte.

Sorray, aber ich kann den Foristi, der in F450 seine Bahnen zieht doch sehr gut verstehen.

19. Juni 2023 12:42 Uhr: Von Wolff E. an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Da sind ja meine Prognosen und Vergleiche leider nicht aus der Luft gegriffen. Mal sehen, was das war: https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/suedhessen/366916-feuer-am-flugplatz-hockenheim-1-million-euro-schaden.html


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