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13. Juli 2023: Von Nicolas Nickisch an Wolff E.

Du darfst ja noch nicht einmal einen Einbrecher anbinden wenn du den einen kriegst. Nicht mal bis die offiziellen festhalter kommen. Dann bist Du der Böse und nicht der Einbrecher.

Und Du kannst das wahrscheinlich nicht mal als "Unterstützende Maßnahme der Rechtspflege" deklarieren.

13. Juli 2023: Von Holgi _______ an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]
Doch, es gibt den so genannten jedermann Paragraph.
13. Juli 2023: Von ch ess an Nicolas Nickisch
Gefahr im Verzug.
Sicherung des Flugbetriebs.
Schutz der LG Beteiligten vor sich selbst im gefährlichen Unfeld.

Ist das juristisch nicht abgedeckt?
13. Juli 2023: Von Sven Walter an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]
Blödsinn, 127 StPO, welchen Holger korrekt anführt.
13. Juli 2023: Von Sven Walter an ch ess
Ja, polizeilich präventiv. Strikt getrennt von der Strafverfolgung. Nichtpolizei im Rahmen des Hausrechts.
13. Juli 2023: Von Manuel Hofmann an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Mich würden die juristischen Kosequenzen interessieren, die sich für die Straftäter / Klima-Chaoten von EDDB, EDXW, EDDH, und EDDL persönlich ergheben. Ob diese tatsächlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach § 315 StGB verurteilt werden.

Neber dem Strafprozess gibt es sicherlich auch noch einige zuvilrechtliche Verhandlungen in denen es um diverse Schadenersatzforderungen von Flugzeugeigentümern, Airport und Fluggesellschaften gehen dürfte.

Die Verhanlungen werden sicherlich alle öffentlich sein. Insofern würde ich es sehr begrüßen, wenn Pilot und Flugzeug über diese Prozesse berichtet.

Wenn die Forumsteilnehmer in der allgemeinen Presse auf Artikel hierzu stoßen, wäre es bestimmt im Interesse aller, diese hier zu verlinken.

14. Juli 2023: Von Horst Metzig an Manuel Hofmann Bewertung: -2.00 [4]

Die Aktionen der Letzten Generation an Verkehrsflughäfen, Berlin, Sylt, Hamburg und Düsseldorf zeigen auch erhebliche Mängel an die Umfriedung der Verkehrsflughäfen. Meine Strafanzeige bei der Kriminalpolizeistelle Sylt wurde inzwischen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Ich habe das relativ schnell erkannt, dass nicht nur die Letzte Generation sich strafrechtlich und zivilrechtlich schuldig macht, sondern auch der Betreiber eines Verkehrsflughafen zusammen mit der Genehmigungsbehörde des Verkehrsflughafen. Beide werfe ich eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, ich lege denen das zur Last. Luftverkehrszulassungsordnung § 46 Sicherung von Flughäfen, und § 47 Aufsicht durch die Genehmigungsbehörde. Dieser Zaun an Verkehrsflughäfen sind bestenfalls für private Kleingartenanlagen geeignet, nicht aber bei Verkehrsflughäfen mit einen sensiblen Sicherheitsbereich. Nicht auszudenken, wenn Terroristen von der Letzten Generation lernen, wie leicht es ist, an Verkehrsflugzeuge heran zu kommen. Da müssen einige noch ihre Hausaufgaben machen.

14. Juli 2023: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +15.00 [15]
Horst -
wir als GA haben kein Interesse an noch mehr oder stärkeren Zäunen, noch mehr überinvestierten Flugplätzen und so weiter.
Und ein Terrorist, der möglichst viele Menschen umbringen will, hat jetzt bereits leichtere Ziele als einen Flugplatz.
Lass es doch bitte bleiben, dein "Engagement" geht in die vollkommen falsche Richtung.
14. Juli 2023: Von Markus Stein an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Ich glaube er ist Getriebener seiner selbst und wird es nicht lassen können auch wenn es zu unserem Nachteil sein wird!
14. Juli 2023: Von Sven Walter an Markus Stein Bewertung: +1.00 [1]

https://www.spiegel.de/panorama/hitzerekord-auf-sizilien-48-grad-in-suedeuropa-am-wochenende-erwartet-a-b5c22302-b7b2-4b44-bfd3-983b464eed99

Mal zum Ursprungsthema der LG zurück im Fred - ich find den Haufen ja furchtbar, aber ihr Timing ist gerade nicht ganz blöd gewählt.

Dass gerade Südeuropa beim Thema PV noch nicht weiter ist, obwohl es ausgerechnet in Spanien, Italien und Griechenland massiv Erdgas sparen würde, ist irgendwas zwischen tragisch und deppert.

14. Juli 2023: Von Alexander Michel an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Antwort an den Letzten.

In Ibiza ist heute Morgen eine Phenom besprüht worden....

Sorry, Artikel ist leider auf Spanisch.

https://www.diariodeibiza.es/ibiza/2023/07/14/activistas-futuro-vegetal-rocian-pintura-89864300.html

14. Juli 2023: Von Sven Walter an Alexander Michel
Was für Vollpfosten.
14. Juli 2023: Von Mich.ael Brün.ing an Alexander Michel

Und denen geht es noch nicht mal ums Klima, sondern um Tierhaltung!

https://www.mallorcazeitung.es/umwelt/2023/07/14/klima-aktivisten-flughafen-ibiza-89865031.html

14. Juli 2023: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing
Aber die Polizei hat sie erst Mal "kassiert"...
28. Juli 2023: Von Markus Stein an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Letzte Generation - Flughafen Düsseldorf verlangt Schadenersatz – Mehr als 100 Verfahren wegen Angriffen auf Aktivisten

Der Düsseldorfer Flughafen fordert Schadenersatz von Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation.

https://www.deutschlandfunk.de/flughafen-duesseldorf-verlangt-schadenersatz-mehr-als-100-verfahren-wegen-angriffen-auf-aktivisten-100.html

28. Juli 2023: Von Horst Metzig an Markus Stein Bewertung: -5.33 [6]

Die Flughafen Betreibergesellschaft Flughafen Düsseldorf hat es der Letzten Generation auch zu leicht gemacht, die Zaunanlage zu durchbrechen. Zivilrechtlich würde ich das als rechtfertigungsmindernd zur Durchsetzung aller Schadenersatzforderungen gelten lassen wollen.

Es gibt zertifizierte Zaunanlagen, welche in England entwickelt wurden, und bei denen auf dem Werksgelände militärische Spezialeinheiten Zaundurchdringungsangriffe gemacht haben. Aus deren Erkenntnis wurden 4 Durchdringungskriterien erarbeitet. Hier die deutsche Firma für derartige Sicherheitszaunanlagen: https://tsk-weholdtheline.de/

Demnach wurden 4 Defence Line erarbeitet, mit seigendem Anforderungen für unerlaubtes Durchbrechen.

Für den Verkehrsflughafen Düsseldorf habe ich an den zuständigen Adressat ( diese Adresse ergibt sich aus ergibt sich der Luftverkehrszulassungsordnung § 47 Absatz 1 ) . Dessen erster Antwortversuch lautete in etwa so, man berufe ich auf Vorgaben der ICAO und EU zu geforderten Sicherheitszaunanlagen. Darauf habe ich eine nervenaufreibende schriftliche Formulierung in Anlehnung diplomatischer Geflogenheiten verfasst. Unter anderen eine Satzkonstruktion: Im Vergleich zur Führungsstruktur ist die Bundesrepublik Deutschland der Letzten Generation nach meiner Einschätzung intellektuell und strategisch hoch unterlegen.

Defence Line three würde für alle deutsche Verkehrsaflughäfen eine angemessene unerlaubte Durchbrechungsgarantie mit Zeitverzögerung von etwa 5 Minuten bringen. Inerhalb dieser Zeit wäre zumindest die Flughafenfeuerwehr am Ort des Zauzndurchbruch. Als Vergleich, die Flughafenfeuerwehr braucht nach Alarmierung 2 Minuten zu jeden Winkel innerhalb des Flughafengeländes. Wenn es der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, oder der privaten Sicherheitsfirma, nicht in gleicher Zeit gelingt,. so müssen diese ihre körperliche/sportliche Voraussetzungen mal ärztlich überprüfen lassen, nur zum Vergleich gegenüber der Berufsfeuerwehr.

Zusammenfassend: Nach meinen Nachforschungen und Telefongesprächen wäre es der Letzten Generation am Verkehrsflughafen Düsseldorf nicht gelungen, vor Eintreffen der Berufsfeuerwehr die Defende Line three Zaunanlage in Richtung Rollbahnen zu verlassen. Wenn die Flughafen Security, oder Bundespolizei mit gleicher Marschgeschwindigkeit nach Alarmierung fähig ist, dann hätte man diese Letzte Generation an der Zaunanlage werkelnd vorgefunden.

Allerdings vermute ich dann, hätte der Flughafen Düsseldorf die Zaunanlage Defence Line Three gehabt, hätte die vorausschauende Organisationsplanung niemals diesen Flughafen als Aktionsziel angewählt. Diese Planungssicherheit ordne ich der Organisationsstruktur Die Letzte Generation gut zu, im Gegensatz zu dem verantwortlichen Ministerium, welches aus der Luftverkehrsordnung § 47 Absatz 1 auch die Aufsichtspflicht gegenüber der Flughafensicherheit hat.

28. Juli 2023: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +15.00 [15]
Horst - die Vandalen und Kriminellen sind die LG, nicht der Flughafenbetreiber. Der zählt zu den Opfern. Auch wenn er sich von dir vorhalten lassen muss, seinen Zaun nicht nach dem bewährten Baumuster der innerdeutschen Grenze (inkl. Schießbefehl) ausgestaltet zu haben.
28. Juli 2023: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +9.00 [9]
Was unterscheidet deine Argumentation vom Vorwurf an Opfer von Sexualdelikten, der Minirock wäre zu aufreizend gewesen?
28. Juli 2023: Von Holgi _______ an Horst Metzig
Das ist wieder mal überhaupt nicht Deine Aufgabe Karen.
28. Juli 2023: Von Markus Stein an Markus Stein

Inside letzte Generation
01.05.2023 ∙ exactly ∙ MDR

Sich fürs Klima auf die Straße kleben, dafür Ärger mit Polizei und Justiz bekommen: Der Aufstand der "Letzten Generation" polarisiert, ob in Berlin, Hamburg oder Dresden. Wie funktioniert die Gruppe der Klimaaktivisten.

https://www.mdr.de/video/mdr-plus-videos/video-exactly-inside-letzte-generation-100.html

28. Juli 2023: Von Thomas R. an Holgi _______ Bewertung: +7.00 [9]

Das ist wieder mal überhaupt nicht Deine Aufgabe Karen.

Ich finde Ihr beide passt eigentlich ganz gut zusammen und könntet mehr Zeit miteinander verbringen! Zum Beispiel in einem Raum ohne Internet...

29. Juli 2023: Von Nicolas Nickisch an Sven Walter

.... dass ein Richter dem Sexualstraftäter erklären würde, es sei egal wie kurz das Röckchen ist oder auch ganz fehlt - Sexualstraftat geht gar nicht.

Im diskutierten Fall würde es mich hingegen überhaupt nicht überraschen wenn es argumentativ gelänge ein Gericht davon zu überzeugen, der Flughafen sei selbst dran Schuld wenn er nicht schnell genug mitkriegt was Sache ist und zur Stelle ist um das Treiben der Klimakleber "zu begleiten". Denn wikrliche Verhinderung oder gar zügige/konsequente Entfenrung derselben scheint selbst für die handelnden Organe der Staatssicherheit mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.

Vor kurzem bin ich über einen (theoretischen) Beitrag zum Thema Schmerzgriffe zum Durchsetzen eines bestimmten Verhaltens des Delinquenten am Beispiel des Klimaklebens gestolpert. Ziemlich langatmig und für Nichtjuristen schweres Geläuf.

Wenn ich den Tenor richtig verstanden habe, dann sind Schmerzgriffe zwar zulässig, aber der Klimakleber will ja eigentlich Folge leisten - kann aber nicht; siehe festgeklebt -> Polizist hat per se Problem

Ob das vorsätzliche Herbeiführen dieser Situation das ändert - who knows.

Bekanntlich bist du vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.

29. Juli 2023: Von Horst Metzig an Nicolas Nickisch Bewertung: -5.00 [5]

Aber durch sein Festkleben schuf der Klimakleber dann eine Situation, aus welcher er der freien Willenentscheidung nicht mehr fähig ist. Das ist das gleiche als wenn jemand Drogen oder Alkohol zu sich nimmt.

Ich werde eine Eingabe im Bundestag machen, wonach das " sich festkleben auf öffentlichen Strassen, Wege und Flugplatzbetriebsflächen " unter Strafe gestellt wird.Dann wird das deutsche Recht eben erweitert, und somit noch komplizierter.

29. Juli 2023: Von Stefan Jaudas an Markus Stein

Gestern 18:02 Uhr: Von Markus S. an Wolff E.:

Mal wieder Täter-Opfer-Umkehr?

Jede Mikroaggression gegen einen Selbstkleber muss natürlich strengstens geahndet werden ...


Heute 05:10 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Sven Walter

Wieso sollte sich da ein Flughafenbetreiber oder einer dessen Mitarbeiter aus dem Fenster lehnen, wenn auch nur die kleinste Reaktion auf dieses Aktivistentum außer vielleicht dem Aufstellen von Warnbaken um die Kleber herum und Versorgung der Kleber mit Trinkwasser und / oder angemessener Beschattung oder Regenschutz umgehend zu Gegenanzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung führt? Siehe Link von Markus S. gestern 18:02h.

Da würde ich als Flughafensicherheitschef auch nur die 110 anrufen und auf die Polizei warten.

29. Juli 2023: Von Markus Stein an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Und ein Pilot dessen Flugzeug zerstört wird darf tatenlos zusehen, da diese Sekte für höhere Ziele kämpft?!

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