Die Flughafen Betreibergesellschaft Flughafen Düsseldorf hat es der Letzten Generation auch zu leicht gemacht, die Zaunanlage zu durchbrechen. Zivilrechtlich würde ich das als rechtfertigungsmindernd zur Durchsetzung aller Schadenersatzforderungen gelten lassen wollen.
Es gibt zertifizierte Zaunanlagen, welche in England entwickelt wurden, und bei denen auf dem Werksgelände militärische Spezialeinheiten Zaundurchdringungsangriffe gemacht haben. Aus deren Erkenntnis wurden 4 Durchdringungskriterien erarbeitet. Hier die deutsche Firma für derartige Sicherheitszaunanlagen: https://tsk-weholdtheline.de/
Demnach wurden 4 Defence Line erarbeitet, mit seigendem Anforderungen für unerlaubtes Durchbrechen.
Für den Verkehrsflughafen Düsseldorf habe ich an den zuständigen Adressat ( diese Adresse ergibt sich aus ergibt sich der Luftverkehrszulassungsordnung § 47 Absatz 1 ) . Dessen erster Antwortversuch lautete in etwa so, man berufe ich auf Vorgaben der ICAO und EU zu geforderten Sicherheitszaunanlagen. Darauf habe ich eine nervenaufreibende schriftliche Formulierung in Anlehnung diplomatischer Geflogenheiten verfasst. Unter anderen eine Satzkonstruktion: Im Vergleich zur Führungsstruktur ist die Bundesrepublik Deutschland der Letzten Generation nach meiner Einschätzung intellektuell und strategisch hoch unterlegen.
Defence Line three würde für alle deutsche Verkehrsaflughäfen eine angemessene unerlaubte Durchbrechungsgarantie mit Zeitverzögerung von etwa 5 Minuten bringen. Inerhalb dieser Zeit wäre zumindest die Flughafenfeuerwehr am Ort des Zauzndurchbruch. Als Vergleich, die Flughafenfeuerwehr braucht nach Alarmierung 2 Minuten zu jeden Winkel innerhalb des Flughafengeländes. Wenn es der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, oder der privaten Sicherheitsfirma, nicht in gleicher Zeit gelingt,. so müssen diese ihre körperliche/sportliche Voraussetzungen mal ärztlich überprüfen lassen, nur zum Vergleich gegenüber der Berufsfeuerwehr.
Zusammenfassend: Nach meinen Nachforschungen und Telefongesprächen wäre es der Letzten Generation am Verkehrsflughafen Düsseldorf nicht gelungen, vor Eintreffen der Berufsfeuerwehr die Defende Line three Zaunanlage in Richtung Rollbahnen zu verlassen. Wenn die Flughafen Security, oder Bundespolizei mit gleicher Marschgeschwindigkeit nach Alarmierung fähig ist, dann hätte man diese Letzte Generation an der Zaunanlage werkelnd vorgefunden.
Allerdings vermute ich dann, hätte der Flughafen Düsseldorf die Zaunanlage Defence Line Three gehabt, hätte die vorausschauende Organisationsplanung niemals diesen Flughafen als Aktionsziel angewählt. Diese Planungssicherheit ordne ich der Organisationsstruktur Die Letzte Generation gut zu, im Gegensatz zu dem verantwortlichen Ministerium, welches aus der Luftverkehrsordnung § 47 Absatz 1 auch die Aufsichtspflicht gegenüber der Flughafensicherheit hat.