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27. Juni 2020: Von Lui ____ an Erik N.

Ich glaube jetzt driftet alles noch mehr ab.

Man darf hier nicht mit zweierlei Maß messen: die Mieten wurden ja nicht "gestrichen" per se, sondern einfach nicht geleistet und somit - genauso wie der einbehaltene Ticketpreis bei Dir - als kostenlose Zwischenfinanzierung der operativen Cash-Flow Lücke genutzt. Normalerweise darf man Mieten nicht einfach aussetzen ohne Kündigungen zu riskieren, aber die Regierung hat dem mit entsprechenden Gesetze ja temporär Rückendeckung gegeben. Nur weil es rechtens ist, oder nur weil dir der Staat bei der Durchsetzung des Rechts auf absehbare Zeit nicht hilft, heißt das noch lang nicht, dass es ethisch ist.

Dein Flugticketpreis ist geschuldet und wird nicht ausbezahlt weil man Cash vorhalten will; Mieten wurden geschuldet weil man Cash vorhalten will - die Begründung war in beiden Fällen die gleiche.

Ich lerne aber gerne dazu - wieso ist das eine also ok und das andere nicht?

27. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Lui ____

wie die Vorgehensweise aktuell bei LH & Co. in Bezug auf die Rückzahlung der geleisteten (Voraus)zahlungen ihrer Kunden ist, kann ich mangels Betroffenheit nicht beurteilen.

Dass Unternehmen in dieser besonderen Situation kreativ sind, und ihre Liquidität versuchen zu schonen, kann ich nachvollziehen. Ob's moralisch OK ist, ist - zumindest - diskussionswürdig.

Dass aber im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter ausbezahlte Rückerstattungen ggf. zurückfordern könnte, sollte man definitv bedenken. Da werden nämlich sicher alle Zahlungsausgänge der letzen Monate vor Insolvenzantrag auf den Prüfstand gestellt. Und das gilt u. U. auch für gerichtlich beigetriebene Zahlungen.


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