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27. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Lui ____

wie die Vorgehensweise aktuell bei LH & Co. in Bezug auf die Rückzahlung der geleisteten (Voraus)zahlungen ihrer Kunden ist, kann ich mangels Betroffenheit nicht beurteilen.

Dass Unternehmen in dieser besonderen Situation kreativ sind, und ihre Liquidität versuchen zu schonen, kann ich nachvollziehen. Ob's moralisch OK ist, ist - zumindest - diskussionswürdig.

Dass aber im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter ausbezahlte Rückerstattungen ggf. zurückfordern könnte, sollte man definitv bedenken. Da werden nämlich sicher alle Zahlungsausgänge der letzen Monate vor Insolvenzantrag auf den Prüfstand gestellt. Und das gilt u. U. auch für gerichtlich beigetriebene Zahlungen.


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