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3. März 2010 Jan Brill

Behörden: EASA Gurte AD


EASA zieht geplante Gurte AD zurück

Was in den letzten Tagen in inoffiziellen Gesprächen bereits klar wurde, ist nun auch offiziell schriftlich. Die EASA zieht die vorgeschlagene AD (PAD) zu fremdüberholten Sicherheitsgurten zurück und wird auch keine neue AD zu diesem Thema vorschlagen. Die laute und einhellige öffentliche Kritik und die Aufklärungsarbeit von AOPA und DAeC haben Wirkung gezeigt.

Die vorgeschlagene AD hätte für ein reines Paperwork-Problem einen erheblichen Teil der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge gegroundet und den betroffenen Flugzeughaltern erhebliche Kosten aufgebürdet. Hätte man nach einem Musterbeispiel für EU-Bürokratismus und blinder Regelungswut mit maximal schädlichen Auswirkungen auf die Praxis gesucht, hätte man ein besseres Beispiel kaum konstruieren können.

Das Zurückrudern der Behörde war also mehr als überfällig, und bei aller Erleichterung über diesen Erfolg darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die EASA mit solchen weltfremden Vorschlägen nun schon seit Jahren die Allgemeine Luftfahrt in Europa in Atem und vor allem in wirtschaftlicher Unsicherheit hält. Nur einige Beispiele:
  • Die Vorstellungen der EASA zum privaten IFR-Betrieb (OPS) würden durch eine willkürliche Festlegung von CAT-I RVR-Grenzen beim Takeoff zahlreiche Flüge unmöglich machen. Eine solche pauschale Regelung wäre international ohne Beispiel, nicht ICAO-Konform, nirgendwo im JAR-Regelwerk zu finden und stellt einen typischen Fall von "das Rad neu erfinden" da.

  • Die quasi-gewerblichen Anforderungen an privat betriebene Turbinenzweimots sind weltfremd, unnötig und dazu auch noch maximal unklar.

  • Die Berechnung von Lande-Minima unter den nun vorgeschlagenen IFR-Betriebsregeln ist unnötig kompliziert und für nichtgewerbliche Flugbetriebe kaum zu leisten.

  • Die Einteilung von großen und kleinen Ausbildungsbetrieben nach Anzahl des Lehrpersonals teilt Flugsportvereine in die selbe Kategorie ein wie z.B. die Verkehrsfliegerschule der Lufthansa. Die damit verbundenen Nachweis- und Safetymanagement-Pflichten sind für solche Vereine natürlich nicht zu bewältigen.

  • Die Abschaffung jeglicher Lizenzanerkennungen (Validations) im EASA-Raum und der Umstieg auf Umschreibungen (Conversions) stellt eine 180°-Kehrtwende gegenüber dem JAR-Regelwerk dar und führt bei allen Inhabern von Lizenzvalidierungen zu größtmöglicher Rechtsunsicherheit über Zukunft und Umfang der eigenen Lizenz
… und, und, und.

Planungs- und Rechtssicherheit ist für eine Industrie von entscheidender Bedeutung. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die EASA nicht alle diese offenkundigen Irrwitzigkeiten wird umsetzten können, schürt allein das In-die-Welt-Setzen solcher praxisfreier Vorschläge zu Unsicherheit und dem Aufschub von Investitionen, Ausbildungen und Geschäften.

Es ist allerhöchste Zeit, dass die EASA hier von der Spielwiese in die Praxis zurückkehrt, und erkennt, dass die fortwährende Verunsicherung der gesamten Branche in Europa an sich schon eine erhebliche Schädigung darstellt.


  
 
 




3. März 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das, was die EASA so macht, doch irgendwie eine Gefährdung (wegen Verunsicherung und so) der Luftfahrt, oder? Und das ist doch strafbar, oder etwa nicht? ;-)

§ 186 Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

3. Einrichtungen der Luftfahrt … in ihrem Betrieb beeinträchtigt, ist … mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Ich bin zwar kein Jurist, aber das scheint zuzutreffen.

Aber vermutlich ist das völliger Unsinn. ;-)
3. März 2010: Von  an Gerhard Uhlhorn
dann wendet das doch mal auf die schließung diverser flugplätze an...anzeige an die staatsanwaltschaft, am besten dutzendweise, dann müssen die ermitteln...

mfg
ingo fuhrmeister

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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