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3. März 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das, was die EASA so macht, doch irgendwie eine Gefährdung (wegen Verunsicherung und so) der Luftfahrt, oder? Und das ist doch strafbar, oder etwa nicht? ;-)

§ 186 Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

3. Einrichtungen der Luftfahrt … in ihrem Betrieb beeinträchtigt, ist … mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Ich bin zwar kein Jurist, aber das scheint zuzutreffen.

Aber vermutlich ist das völliger Unsinn. ;-)
3. März 2010: Von  an Gerhard Uhlhorn
dann wendet das doch mal auf die schließung diverser flugplätze an...anzeige an die staatsanwaltschaft, am besten dutzendweise, dann müssen die ermitteln...

mfg
ingo fuhrmeister

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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