Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. März 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Jan Brill
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das, was die EASA so macht, doch irgendwie eine Gefährdung (wegen Verunsicherung und so) der Luftfahrt, oder? Und das ist doch strafbar, oder etwa nicht? ;-)

§ 186 Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt

3. Einrichtungen der Luftfahrt … in ihrem Betrieb beeinträchtigt, ist … mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Ich bin zwar kein Jurist, aber das scheint zuzutreffen.

Aber vermutlich ist das völliger Unsinn. ;-)
3. März 2010: Von  an Gerhard Uhlhorn
dann wendet das doch mal auf die schließung diverser flugplätze an...anzeige an die staatsanwaltschaft, am besten dutzendweise, dann müssen die ermitteln...

mfg
ingo fuhrmeister

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang