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9. Februar 2009 Redaktion

Magazin: Einstellung Verfahren


Verfahren gegen Jan Brill eingestellt, Vorwürfe im Zusammenhang mit Teegen-Insolvenz entkräftet

Das Amtsgericht Regensburg hat heute erwartungsgemäß das Routineverfahren gegen Pilot und Flugzeug Chefredakteur Jan Brill wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Teegen Verlags GmbH eingestellt. Die von einem ehemaligen Mitarbeiter aus Berlin erhobenen Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos.

Die Sachverhalte, die es heute zu klären galt, liegen rund ein Jahr zurück und betreffen die Insolvenz des ehemaligen Herausgebers von Pilot und Flugzeug, der Teegen Verlags GmbH. Das Unternehmen gehörte zum damaligen Zeitpunkt zu 75% den Erben des im Jahre 2003 verstorbenen Heiko Teegen und zu 25% dem Chefredakteur Jan Brill.
Mit Beendigung des juristischen Nachspiels heute können wir unseren Lesern einen kurzen Überblick über die Geschehnisse geben, die seinerzeit wildeste Spekulationen ausgelöst hatten.


Hergang des Insolvenzverfahrens

Im Januar 2008 war die GmbH in eine drohende Überschuldungssituation geraten, zwei Gründe waren hierfür ausschlaggebend: Erstens, hatte die Vertreterin der Teegen-Erben in ihrer Zeit als Geschäftsführerin der GmbH bis Mitte 2006 selbst zahlreiche Rechnungen an das eigene Unternehmen gestellt und diese Forderungen auch bilanziert.
Zweitens verlangte die Rechtsvertretung der Teegen-Erben, in einer Bilanzbesprechung im Dezember 2007 eine sehr viel höhere Bewertung eines bestimmten passiven Rechnungsabgrenzungspostens der sich aus den Lieferverpflichtungen der Abonnements ergab.

Beide Faktoren zusammen machten die Prüfung eines eventuellen Überschuldungsstatus unumgänglich. Der seit Mitte 2006 als Alleingeschäftsführer tätige Chefredakteur Jan Brill beauftragte innerhalb von Tagen die Steuerkanzlei des Unternehmens mit der Erstellung einer Überschuldungsbilanz. Dazu ist der Geschäftsführer eine GmbH gesetzlich verpflichtet.

Für diese Prüfung waren umfangreiche Unterlagen auch aus den Vorjahren erforderlich, die durch die Erbengemeinschaft nur sehr schleppend bzw. gar nicht übermittelt wurden.
Eine Prüfung der durch die Vertreterin der Erbengemeinschaft und ehemaligen Geschäftsführerin an die GmbH gestellten Forderungen ergab zudem, dass die in Rechnung gestellten Beträge maßgeblich über dem lagen, was die Teegen Verlags GmbH seit Ausscheiden der Geschäftsführerin für die von ihr verrichteten Arbeiten in der Abonnementverwaltung aufwandte. Es stellte sich die Frage, ob diese Forderungen einer Geschäftsführerin gegen das eigene Unternehmen werthaltig waren und nicht gegen das Selbstkontrahierungsverbot nach §181 BGB verstießen.

Der Verhandlungen zwischen Geschäftsführung und Erbengemeinschaft um a) eine Herausgabe der für den Überschuldungsstatus erforderlichen Unterlagen und b) einen Rangrücktritt der Forderungen der ehemaligen Geschäftsführerin verliefen ohne Ergebnis.

Mehrere Mitarbeiter der Steuerkanzlei, ein Fachmann für Insolvenzrecht und der amtierende Geschäftsführer Brill versuchten über Wochen und dann über Monate eine verbindliche Vereinbarung zu erwirken. Über allgemeine Absichtserklärungen kam man jedoch nicht hinaus, jeder Versuch einer konkreten Vereinbarung lief ins Leere.

Schlussendlich bot Geschäftsführer Brill an, zur Beseitigung einer eventuellen und nach wie vor nicht klar bezifferbaren Überschuldung eine Kapitalerhöhung aus seinen eigenen Mitteln durchzuführen, die für die restlichen Gesellschafter kostenneutral verlaufen wäre.
Dieser Vorschlag wurde durch die Vertreterin der Erbengemeinschaft abgelehnt, als Begründung führe man an, dass man die resultierende Verschiebung der Stammanteile im Unternehmen nicht akzeptieren könne. Stattdessen wurde Geschäftsführer Brill seitens der Erbengemeinschaft aufgefordert das Problem mittels "kreativer Darstellung" in der Buchführung zu lösen, eine Aufforderung der er sich selbstverständlich verweigerte.

Angesichts der sich nun schon über Monate hinziehenden Verhandlungen wurde in der Folge ein Insolvenzantrag wegen Überschuldung vorbereitet, der, mangels Zustimmung der Erbengemeinschaft zu den unterbreiteten Lösungsvorschlägen und mangels eigener legaler Lösungsvorschläge der Erbengemeinschaft, am 29. Mai 2008 auch eingereicht wurde.

Die vorläufige Insolvenz selber endete dann nach der Rekordzeit von nur acht Wochen mit einer sanierenden Übertragung auf die von Brill geführte Airwork Press GmbH. Im Rahmen dieser Übertragung wurden alle Lieferverpflichtungen aus bestellten und bezahlten Abonnements und anderer Ware vollumfänglich anerkannt. Keiner unserer Kunden sollte oder durfte im Regen stehen!


Auftritt Adomatis

Eine in diesem delikaten Prozess unerwartete Abwechslung bot der Auftritt des ehemaligen freien Mitarbeiters Hans Joachim Adomatis. Pilot und Flugzeug hatte die Zusammenarbeit mit Adomatis im Februar 2008 aus inhaltlichen Gründen eingestellt.

Es ist nämlich so, dass die Staatsanwaltschaften im Rahmen der Insolvenzüberwachung bei jeder Insolvenz einer Kapitalgesellschaft automatisch ermitteln, ob nicht eventuell ein Insolvenzstraftatbestand vorliegt. Und dass die lang hingezogenen Versuche und Offerten zur Rettung des Unternehmens hier durchaus Anlass für eine Überprüfung boten ist ebenfalls klar.
Das Legal-Team von Pilot und Flugzeug war auf diese Ermittlungen vorbereitet und hatte in Kenntnis des unvermeidlichen Verfahrens die Vorgänge genauestens dokumentiert und peinlichst auf die Einhaltung er gesetzlichen Fristen geachtet, während man gleichzeitig nichts unversucht liess, jede, aber auch jede legale Lösungsmöglichkeit zu nutzen.

Obwohl diese Ermittlungen also automatisch und immer durch die Staatsanwaltschaften geführt werden, tat Adomatis was er gerne tut: Er tippte eine eigene Strafanzeige.
Diese enthielt neben Insolvenzverschleppung noch eine Vielzahl weiterer Beschuldigungen gegen den Geschäftsführer Jan Brill. Die weiteren Vorfürfe fanden jedoch durch die Staatsanwaltschaft keine Beachtung.

Um dieses Vorgehen zu verstehen ist es erhellend zu wissen, dass ein durch Hans Joachim Adomatis während der kurzen vorläufigen Insolvenz zustande gekommenes eigenes Übernahmeangebot für Pilot und Flugzeug nicht zum Zuge kam. Insolvenzverwalter Ampferl wartete vergeblich auf ein einzunehmendes Finanz- und Geschäftskonzept aus Berlin, ein solches wurde nie vorgelegt, die sanierende Übertragung wurde also zum 1.8.2008 offiziell an die Airwork Press GmbH vollzogen.

Ob nun aus Wut oder aus Enttäuschung, jedenfalls brach Adomatis im Sommer 2008 zu einem waren publizistischen Amoklauf in diversen Foren im Internet auf. Wildeste Anschuldigungen und vor allem falsche und aus der Luft gegriffene wirtschaftliche Zahlen wurden hier – sehr zur Verärgerung des Insolvenzverwalters – von Berlin aus publiziert.

Als nicht nur die Onlineredaktion von Pilot und Flugzeug, sondern auch zahlreiche andere betroffene Foren-Betreiber die offensichtlich und nachweisbar falschen Behauptungen aus Berlin umgehend löschten und den Urheber mit rechtlichen Schritten bedrohten, suchte man in Berlin nach anderen Wegen der Verbreitung und wurde kreativ ...


Wie aus dem Lehrbuch: E-Mail-Kampagne und Zersetzung des privaten Umfeldes

Zunächst startete im Oktober eine E-Mail-Kampagne, in der Adomatis unter der reisserischen Überschrift "Chefredakteur unter Anklage" in ein und demselben Absatz behauptete Brill habe die Insolvenz sowohl "verschleppt", wie auch "absichtlich herbeigeführt".
Von den logischen Defiziten dieser beiden widersprechenden Tatvorwürfe unbekümmert, verwies die E-Mail auf einen angeblichen Blog im Internet, den der Leser anklicken sollte. Als wir dazu kamen diesen Link zu prüfen, war der Blog jedoch spurlos verschwunden.

Diese E-Mail-Aktion endete, wie sie enden musste, im Spam-Filter der genervten Empfänger.


Auftritt Vintac: Die Villiers & Adomatis GbR

In Stufe zwei ging Adomatis bzw. seine Berliner "Vintac GbR" dann aber einen Schritt weiter und begann die Streuung von Informationen im privaten Umfeld des Chefredakteurs.

Im Sportverein, in dem Brill seit seinem 14. Lebensjahr Segelflug betreibt, staunte man nicht schlecht, als man auf der öffentlichen E-Mail-Adresse des Vereins plötzlich eine E-Mail von Vintac-Partner Patrick Villiers las, der unter der Überschrift "Strafsache Jan Brill" und mit der Anrede "Liebe Fliegerfreunde," auf eine angebliche Anfrage des Vereins bei der Vintac antwortete.
Der Verein habe sich angeblich bei der Vintac erkundigt, was mit Pilot und Flugzeug los sei, und nun müsse die Vintac (Villiers Adomatis GbR) leider mitteilen, dass gegen Brill ein Strafverfahren geführt werde.

Wir wollen unseren Lesern den Wortlaut dieser Mail nicht vorenthalten:Von: Patrick Villiers villiers@vintac.de
Datum: Wed, 29 Oct 2008 09:12:07 +0100
An: vorstand@aero-clubnastetten.de
Betreff: FW: Teegen-Verlag-GmbH-Insolvenz/Strafsache, Jan Brill, Az. 23 Cs 150 Js 15784/08


Liebe Fliegerfreunde,

mit Bezug auf das Telefongespräch mit Eurem Flugausbildungsleiter vom Montag letzter Woche schicke ich Euch zur Konkretion die gestern an mich gegangene Information von Staatsanwaltschaft und Strafkammer des Amtsgericht Regensburg hinsichtlich eines Strafverfahrens gegen den Verlagsgeschäftsführer und Chefredakteur Jan Brill, Az. 23 Cs 150 Js 15784/08 in Weiterleitung noch nach.

Gegenstand des Telefongespräch war Ihre Anfrage bei uns über die Zeitschrift Pilot und Flugzeug und das Insolvenzverfahren über die TEEGEN VERLAGS GMBH, Straubing. Wie erinnerlich, sagte ich gegenüber Ihrem Vorstandsmitglied, - seinen Namen habe ich nicht aufgeschrieben -, daß die Flug-Zeitschrift im Prinzip über eine neue Gesellschaft sicher aufgefangen werden konnte. Nun aber kommt für uns hier völlig unerwartet die untenstehende Mitteilung der Justizbehörden in Regenburg.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Beate Meyer

Das Problem ist nur: Niemand, wirklich niemand aus dem AC Nastätten hatte die Firma Vintac, den Herrn Villiers oder den Herrn Adomatis kontaktiert. Die Anfrage, das Telefonat und der Name der Unterzeichnerin waren ein Vorwand, um das Thema "Strafsache" zum Gesprächsthema im Verein zu machen.

Ein solches Vorgehen ist nun gleich aus zwei Gründen perfide: Zunächst weckt es Misstrauen im Verein selbst, da man sich natürlich fragt, wer sich an die Villiers Adomatis GbR wendet, ohne vorher mit dem seit Jahrzehnten bekannten Vereinsmitglied und Fluglehrer Brill Rücksprache zu halten.
Zum anderen überhöht eine solche Nachricht natürlich die zugrundeliegende routinemäßig geführte Ermittlung enorm.

Dass sich dies alles dann auch noch während eines geschäftlichen Auslandsaufenthaltes von Jan Brill ereignete, trug nicht gerade dazu bei, den Ärger über diese zersetzende Vorgehensweise zu mildern.



Viel blieb nicht übrig ...

Mehrmals erkundigte sich Adomatis in der Folgezeit beim Gericht in Regensburg über den Fortgang der Ermittlungen. Auch den heutigen Verhandlungstag liess er sich nicht entgehen und erschien als Zuschauer in Regensburg.

Problematisch für den Beschuldigten Brill war dabei der Umstand, dass man eine sehr ordentliche Buchhaltung für 2007 hatte und dass sich die Entwicklung der Problematik und die Bemühungen um eine Rettung des Unternehmens während der Monate Februar, März und April klar nachvollziehen liessen.

Während der vorsitzende Richter zunächst sehr deutliche Fragen stellte, und anfangs wenig Neigung zeigte, den Ausführungen der Verteidigung zu folgen, änderte sich dies nach dem Sachvortrag des sachverständigen Zeugen, Insolvenzverwalter Dr. Ampferl.

Zunächst fiel die von Adomatis in seiner eigenen Strafanzeige als Anlass angeführte Nichtzahlung einer Forderung um. Die Forderung sei "nicht substanziiert" und "nicht nachvollziehbar" sagte der sachverständige Zeuge dem überraschten Richter.

Als dann auch noch klar wurde, dass im eigentlichen Hauptvorwurf, nämlich einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, gar nicht so ohne weiteres festzustellen war, ob und wann die Überschuldung effektiv eintrat, schwante es dem Vorsitzenden Richter wohl, dass ein Schuldnachweis – wenn überhaupt – nur mit weiteren Zeugen, Prozesstagen und vor allem Gutachten zu führen wäre.

Es wurde weiterhin im Sachvortrag dargelegt, dass das Team von Pilot und Flugzeug in dem Konflikt zwischen Rettung des Unternehmens (aus einer eigentlich völlig unnötigen Überschuldungssituation, man verdiente in der Geschäftstätigkeit des Jahres 2007 nämlich nicht schlecht!), und den gesetzlichen Vorschriften zur Insolvenzanmeldung, das Menschenmögliche zur Bewahrung des Unternehmens getan hatte, ohne dabei die gesetzlichen Fristen zu verletzen.

Den Nachweis einer schuldhaften Verschleppung zu führen gelang dem Staatsanwalt im Gegenzug nicht.

So regte der vorsitzende Richter denn auch nach weniger als eineinhalb Stunden die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages (der deutlich unter den zu erwartenden weiteren Prozesskosten lag) an, ein Vorschlag dem der Staatsanwalt auch sofort zustimmte.

Mit der Einstellung des Verfahrens endete der letzte juristische Akt in einem an sich unnötigen Drama.


Wie bedanken uns ausdrücklich bei allen Freunden, Kunden und Lesern, die uns im letzten Sommer mit Zuspruch, Rat und Tat zur Seite standen. Eine stetig wachstende Zahl von Abonnenten zeigt, dass dieses Magazin auf Interesse stößt.

Das Team von Pilot und Flugzeug freut sich außerdem sehr darüber, dass wir uns nun wieder voll auf den unsere journalistische Arbeit, auf Leserreisen, Flyouts, Seminare, Messen und den Erfahrungsaustausch mit unseren Lesern konzentrieren können.


  
 
 




9. Februar 2009: Von Rainer Löb an Redaktion
Sehr geehrter Herr Brill,

danke für die abschliessende Mitteilung in dieser unsäglichen Sache.

Das Verhalten der Erben verwundert mich. Kennen Sie die Beweggründe für deren Haltung?

Anders bei Herrn Adomatis. Das wundert mich nicht im Geringsten: Was Sie mit Herrn Adomatis erlebt haben war nur eine kleine Kostprobe dessen, was Opfer der "Berichterstattung" dieses Herrn über lange Zeit erleiden mussten. Selber eine Strafanzeige zu erstatten und dann in der Öffentlichkeit laut darauf hinzuweisen, dass gegen X oder Y ja "staatsanwaltlich ermittelt" wird, gehört zu den ganz alten aber nach wie vor beliebten Tricks.

Herr Brill, auch Sie haben, genau wie Ihr Vorgänger, diese Art des Journalismus lange in Ihrem Magazin toleriert. Ich habe diese Texte mit Schaudern gelesen und mich oftmals gefragt, aus welchem Grund Sie das zulassen. Im Unterschied zu Ihrem Vorgänger haben Sie sich aber wenigstens aus eigener Überlegung heraus von diesem Herren abgesetzt.

Das Streuen von Halb- und Falschinformationen im privaten Umfeld eines Opfers ist direkt den Methoden der Staatssicherheit entliehen. Ich darf zitieren:

"Zersetzung meinte im Sprachgebrauch des Ministeriums für Staatssicherheit das verdeckte - also von den Betroffenen nicht auf das MfS zurückzuführende - Beeinflussen von Personen und Personengruppen mit dem Ziel, deren Handlungsfähigkeit, persönliche Integrität und ggf. Öffentlichkeitswirkung zu untergraben bzw. ganz zu unterbinden."
(Quelle: https://www.ddr-wissen.de)

Haben Sie das wirklich erst erkannt als es um Ihre eigene Person ging? Ich brauche Ihnen über den Hintergrund des Herrn Adomatis in diesem Umfeld ja wohl keine weiteren Informationen mehr zu geben.

MFG
Rainer Löb
9. Februar 2009: Von Häupler Karl an Redaktion
So regte der vorsitzende Richter denn auch nach weniger als eineinhalb Stunden die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages (der deutlich unter den zu erwartenden weiteren Prozesskosten lag) an, ein Vorschlag dem der Staatsanwalt auch sofort zustimmte.
Wieviele Tagessätze waren es denn?
9. Februar 2009: Von Jan Brill an Häupler Karl
... verstehe Ihre Frage nicht:

Keine Geldstrafe. Keine Tagsessätze. Keine Verurteilung.
Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO.

jb
9. Februar 2009: Von Jan Brill an Rainer Löb
Das Verhalten der Erben verwundert mich. Kennen Sie die Beweggründe für deren Haltung?

Nein. Kenne ich nicht.

jb
9. Februar 2009: Von Häupler Karl an Jan Brill
§153a sagt:
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

Ein Freispruch klingt anders.
9. Februar 2009: Von Jan Brill an Häupler Karl
...ja, heisst ja auch anders. Dafür hätten wir aber mindestens drei Tage weiterverhandeln müssen.
Drei Arbeitstage plus 3x 2 Anwälte, mindestens ein weiters Gutachten, wo zwei Gutachter schon drei Meinungen haben. Die Kosten hierfür brauche ich Ihnen als Anwalt nicht zu erläutern.
Die vom Richter für eine Einstellung vorgeschlagenen 2.700 Euro liegen deutlich unter den Kosten für das Weiterprozessieren.
Und dann geht es am Ende allein um die Frage wann effektiv und zweifelsfrei von einem Zusammenhang Kenntnis erlangt wurde, wann die Hoffnung auf eine Lösung mit den Erben also definitiv nicht mehr gegeben war ... also eine Auslegungsfrage.

Was tun? Drei Tage mit zumindest offenem Ausgang weiterverhandeln (= € 5.000++) oder mit weniger als der Hälfte heute und als unschuldiger Mann aus dem Gerichtssaal gehen.

Wozu hätten Sie einem Mandanten geraten?

jb
9. Februar 2009: Von Häupler Karl an Jan Brill
Sie haben sich natürlich vernünftig verhalten. Jeder normale Mensch hätte Ihren Weg eingeschlagen und sich dieser beliebten Erpressungsmethode unserer Staatsmacht gebeugt.
Dennoch haben Sie mit Gericht und Staatsanwaltschaft einen Vergleich geschlossen, wodurch Sie auf den Beweis Ihrer absoluten Unschuld verzichtet haben.

Sie haben zwar ökonomisch absolut richtig gehandelt, aber damit offene Fragen im Raum stehen lassen-eine Crux in unserem Rechtssystem.
9. Februar 2009: Von Uwe Cold an Häupler Karl
Leichter gesagt als getan!

Machen Sie das mal bitte anders, wenn seitens der Gerichte diese Lösung des Rechtsstreites immer wieder angestrebt wird.
9. Februar 2009: Von Max Sutter an Häupler Karl
dieser beliebten Erpressungsmethode unserer Staatsmacht gebeugt

Der Erpressungsaspekt ist nur einer, welcher eine Rolle spielt bei prozessökonomischen Beurteilungen. Wenn jemand mal wirklich etwas auszufressen hat, kann es durchaus zu Gunsten des Ange- bzw. Beklagten ausgehen, er kann also mit der Drohung, die Sache auszuprozessieren, auch physisch und intellektuell überlastete Strafverfolger erpressen und damit einen günstigen Deal aushandeln. Denken Sie nur mal an den Fall im Zusammenhang mit einem bekannten Pöstler und seiner Fürstentum connection.

Wenn alle Justizkapazitäten dieser Welt erst noch sämtliche Vorgänge vollständig aufklären und zu Prozess bringen möchten, welche geschehen sind und weiter noch geschehen im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise, so wären die Verfahrens- und Anwaltskosten möglicherweise höher als die Billionenschwere Gesamt-Deliktsumme.

Jan Brill hat wirklich das einzig Vernünftige getan. Für einen Haufen Geld und ein stets vorhandenes Restrisiko einen Schönheitspreis anzustreben hätte sich nun wirklich nur in den allerwenigsten Fällen gelohnt.
10. Februar 2009: Von Gustav Leinberger an Redaktion
Herr Brill, liebe Redaktion,

was sie hier erleben ist exakt das Problem, warum so viele Familienunternehmen den Erbfall nicht überleben. Notwendige geschäftliche Veränderungen (zB Kapitalerhöhung) werden von den Nachkommen aus sentimentalen Gründen blockiert.

Ich kann mir das Verhalten der Teegen-Familie nur so erklären, dass man den Laden lieber hat pleite gehen lassen, bevor man jemand anderem (zB Ihnen) die Kontrolle einräumt. Ist irre, kommt aber jeden Tag vor.

Das Resultat dieser Hauswirtschaft ist dann oft der Untergang des Unternehmens.

Hatten Sie die Erben in Kenntnis gesetzt, dass Sie im Insolvenzfall beabsichtigen das Unternehmen selber zu sanieren?

Vielleicht hoffte man im Crashfall einen Gf zu finden, der die Vorstellungen der Erben zur __kreativen Buchhaltung__ mitträgt ...

Grüße und viel Erfolg
10. Februar 2009: Von  an Gustav Leinberger
Hallo Herr Brill,

für mich ist das Thema hiermit endgültig durch. Ich wünsche Ihnen zum wiederholten Male viel Glück und weiterhin so gute Berichte wie in der Vergangenheit. Ihr Stil gefällt so ziemlich allen Leuten besser als der alte "Teegen-Stil". Man soll über Tote nicht schlecht reden, aber wenn ein Nachfolger was besser macht, darf man das schon vergleichend sagen...

Alleine die Endscheidung Adomatis nicht mehr veröffentlichen zu lassen, war mehr als richtig. Ich habe es auch nie gelesen und daher gleich überblättert, weil ich für unwichtig hielt und es eher zeitweise nach "Kleingartenvereinsmeierei" klang..
10. Februar 2009: Von Andreas Heinzgen an 
"Alleine die Endscheidung Adomatis nicht mehr veröffentlichen zu lassen, war mehr als richtig."

Nicht nur richtig, sondern auch überfällig. Ich erinnere mich, daß an dem Schreib"stil" dieses Herrn hier im Forum schon vor längerer Zeit durchaus heftige Kritik geübt wurde. Leider wurden die entsprechenden Einträge seitens der Redaktion sämtlichst gelöscht, nachdem einer der Schreiber sich in Bezug auf die prä-1989-Vergangenheit von Herrn Adomatis geäußert hatte, und dieser durfte dann noch ein Weilchen weitersudeln, warum auch immer. Der offenbar recht zweifelhafte Charakter dieses Herrn jedenfalls quoll regelmäßig aus seinen Zeilen.
10. Februar 2009: Von Jan Brill an Gustav Leinberger
Hatten Sie die Erben in Kenntnis gesetzt, dass Sie im Insolvenzfall beabsichtigen das Unternehmen selber zu sanieren?

Ja, mehrmals.

jb
10. Februar 2009: Von Jan Brill an Häupler Karl
Dennoch haben Sie mit Gericht und Staatsanwaltschaft einen Vergleich geschlossen, wodurch Sie auf den Beweis Ihrer absoluten Unschuld verzichtet haben.
Sie haben zwar ökonomisch absolut richtig gehandelt, aber damit offene Fragen im Raum stehen lassen-eine Crux in unserem Rechtssystem.


Hallo Herr Häupler,

damit haben Sie natürlich Recht. In diesem Zusammenhang von absoluter Unschuld zu sprechen würde ich mich auch nicht wagen.
Natürlich muss ich mich fragen was ich – als sich die Probleme anbahnten –, anders, schneller und entschiedener hätte tun können (und auf diese Fragen finde ich auch durchaus ein paar Antworten!). Die Verantwortung für das Geschehene trage ich ohnehin.

Wichtig war mir jedoch einen strafrechtlichen Vorwurf zu beseitigen, das ist gelungen, und darüber freue ich mich – wenn Sie mir diese persönliche Bemerkung gestatten – sehr!

Herzliche Grüße,
Jan Brill
10. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Februar 2009: Von Ludger Müller-Freitag an Jan Brill
Sehr geehrter Herr Brill,
es ist sehr gut, daß Sie über die, teilweise üblen, Vorgänge Transparenz schaffen, denn nur so kann man sich als Außenstehender ein Bild von der Sache machen.
Eine offene und ehrliche Kommunikation ist auch das, was gewisse "Schmierfinken" und "Dreckspatzen" fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, denn diese Leute sind es gewohnt "im Trüben zu fischen" und nur in einer trüben roten oder braunen Suppe wachsen deren vergiftete Pflanzen.

Andererseits ist zum "strafrechtlichen" Verfahren zu sagen, daß jemand, der einen anderen körperlich schädigt,in unserem Rechtsstaat oft sehr milde "bestraft" wird; die Geduldmancher Richter mit jugendlichen/erwachsenen Straftätern im Körperverletzungsbereich spricht Bände. Auf der anderen Seite stehen neben Verkehrssündern und auch Piloten, diejenigen, die in der Wirtschaft Verantwortung übernehmen, und denen kein Pardon gewährt wird; ihnen wird oftmals die Härte des Rechtsstaats zuteil, obwohl sie zur Schadenswiedergutmachung regelmäßig beitragen.

Bewundernswert ist die Tatsache, daß Sie während der sehr schwierigen Zeit der Anschuldigungen Ihren Beruf als "Chef"
voll ausgefüllt haben und die Qualität von PuF vorangebracht haben.

Mit freundlichem Gruß
gez. Ludger Müller-Freitag

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