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... verstehe Ihre Frage nicht:
Keine Geldstrafe. Keine Tagsessätze. Keine Verurteilung. Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO.
jb
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§153a sagt: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Ein Freispruch klingt anders.
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...ja, heisst ja auch anders. Dafür hätten wir aber mindestens drei Tage weiterverhandeln müssen. Drei Arbeitstage plus 3x 2 Anwälte, mindestens ein weiters Gutachten, wo zwei Gutachter schon drei Meinungen haben. Die Kosten hierfür brauche ich Ihnen als Anwalt nicht zu erläutern. Die vom Richter für eine Einstellung vorgeschlagenen 2.700 Euro liegen deutlich unter den Kosten für das Weiterprozessieren. Und dann geht es am Ende allein um die Frage wann effektiv und zweifelsfrei von einem Zusammenhang Kenntnis erlangt wurde, wann die Hoffnung auf eine Lösung mit den Erben also definitiv nicht mehr gegeben war ... also eine Auslegungsfrage.
Was tun? Drei Tage mit zumindest offenem Ausgang weiterverhandeln (= 5.000++) oder mit weniger als der Hälfte heute und als unschuldiger Mann aus dem Gerichtssaal gehen.
Wozu hätten Sie einem Mandanten geraten?
jb
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Sie haben sich natürlich vernünftig verhalten. Jeder normale Mensch hätte Ihren Weg eingeschlagen und sich dieser beliebten Erpressungsmethode unserer Staatsmacht gebeugt. Dennoch haben Sie mit Gericht und Staatsanwaltschaft einen Vergleich geschlossen, wodurch Sie auf den Beweis Ihrer absoluten Unschuld verzichtet haben.
Sie haben zwar ökonomisch absolut richtig gehandelt, aber damit offene Fragen im Raum stehen lassen-eine Crux in unserem Rechtssystem.
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Leichter gesagt als getan!
Machen Sie das mal bitte anders, wenn seitens der Gerichte diese Lösung des Rechtsstreites immer wieder angestrebt wird.
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dieser beliebten Erpressungsmethode unserer Staatsmacht gebeugt
Der Erpressungsaspekt ist nur einer, welcher eine Rolle spielt bei prozessökonomischen Beurteilungen. Wenn jemand mal wirklich etwas auszufressen hat, kann es durchaus zu Gunsten des Ange- bzw. Beklagten ausgehen, er kann also mit der Drohung, die Sache auszuprozessieren, auch physisch und intellektuell überlastete Strafverfolger erpressen und damit einen günstigen Deal aushandeln. Denken Sie nur mal an den Fall im Zusammenhang mit einem bekannten Pöstler und seiner Fürstentum connection.
Wenn alle Justizkapazitäten dieser Welt erst noch sämtliche Vorgänge vollständig aufklären und zu Prozess bringen möchten, welche geschehen sind und weiter noch geschehen im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise, so wären die Verfahrens- und Anwaltskosten möglicherweise höher als die Billionenschwere Gesamt-Deliktsumme.
Jan Brill hat wirklich das einzig Vernünftige getan. Für einen Haufen Geld und ein stets vorhandenes Restrisiko einen Schönheitspreis anzustreben hätte sich nun wirklich nur in den allerwenigsten Fällen gelohnt.
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Dennoch haben Sie mit Gericht und Staatsanwaltschaft einen Vergleich geschlossen, wodurch Sie auf den Beweis Ihrer absoluten Unschuld verzichtet haben. Sie haben zwar ökonomisch absolut richtig gehandelt, aber damit offene Fragen im Raum stehen lassen-eine Crux in unserem Rechtssystem.
Hallo Herr Häupler,
damit haben Sie natürlich Recht. In diesem Zusammenhang von absoluter Unschuld zu sprechen würde ich mich auch nicht wagen. Natürlich muss ich mich fragen was ich als sich die Probleme anbahnten , anders, schneller und entschiedener hätte tun können (und auf diese Fragen finde ich auch durchaus ein paar Antworten!). Die Verantwortung für das Geschehene trage ich ohnehin.
Wichtig war mir jedoch einen strafrechtlichen Vorwurf zu beseitigen, das ist gelungen, und darüber freue ich mich wenn Sie mir diese persönliche Bemerkung gestatten sehr!
Herzliche Grüße, Jan Brill
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Sehr geehrter Herr Brill, es ist sehr gut, daß Sie über die, teilweise üblen, Vorgänge Transparenz schaffen, denn nur so kann man sich als Außenstehender ein Bild von der Sache machen. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist auch das, was gewisse "Schmierfinken" und "Dreckspatzen" fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, denn diese Leute sind es gewohnt "im Trüben zu fischen" und nur in einer trüben roten oder braunen Suppe wachsen deren vergiftete Pflanzen.
Andererseits ist zum "strafrechtlichen" Verfahren zu sagen, daß jemand, der einen anderen körperlich schädigt,in unserem Rechtsstaat oft sehr milde "bestraft" wird; die Geduldmancher Richter mit jugendlichen/erwachsenen Straftätern im Körperverletzungsbereich spricht Bände. Auf der anderen Seite stehen neben Verkehrssündern und auch Piloten, diejenigen, die in der Wirtschaft Verantwortung übernehmen, und denen kein Pardon gewährt wird; ihnen wird oftmals die Härte des Rechtsstaats zuteil, obwohl sie zur Schadenswiedergutmachung regelmäßig beitragen.
Bewundernswert ist die Tatsache, daß Sie während der sehr schwierigen Zeit der Anschuldigungen Ihren Beruf als "Chef" voll ausgefüllt haben und die Qualität von PuF vorangebracht haben.
Mit freundlichem Gruß gez. Ludger Müller-Freitag
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