Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

 
8. Februar 2006 Jan Brill

Luftrecht: Zuverlässigkeitsprüfung


Die ZUP im Fernsehen – unsere Argumente werden ein weiters Mal bestätigt

Nach und nach interessieren sich auch die großen Politmagazine für den bürokratischen Irrsinn. Nicht zuletzt auch dank der stetigen Arbeit der Deutschen AOPA zum Thema Zuverlässigkeitsprüfung brachte das ZDF Politmagazin Frontal am 07.02.2006 unter dem Titel „Die deutsche Angst vom Fliegen“ die ZUP als Bürokratenglosse. Sehen Sie hier den Auschnitt der Sendung.


Bürokratischer Irrsinn wegen beruflichem Auslandsaufenthalt: Ein Pilot soll Unterlagen von Behörden herbeischaffen die es gar nicht gibt.
© ZDF 
Positiv ist an dem Beitrag zu bemerken, dass die Kollegen des ZDF die meisten unserer Argumente in ihrer Recherche bestätigen konnten. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten ist deshalb unsinnig weil
  • die Kriterien unklar sind,
  • es sich um eine unannehmbare Pauschalverdächtigung von Bürgern handelt,
  • die Unschuldsvermutung, ein Grundsatz unserer Rechtsordnung, umgekehrt wird und
  • die Praxis der ZUP zu bürokratischen Auswüchsen der Extraklasse führt (Beispiel von Deutschen die im Ausland gelebt haben und nun Bescheinigungen vorlegen sollen von Behörden, die es gar nicht gibt!).


Ein entscheidendes Argument haben die Fernsehkollegen unserer Ansicht nach jedoch nicht berücksichtigt; den Umstand nämlich, dass von den Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt schon aus rein physikalischen Gründen keine auch nur näherungsweise dem Aufwand entsprechende Gefährdung ausgeht.
Es ist eine Binsenweisheit, aber sie die Grundlage der ganzen Diskussion: Mit einer Einmot oder Zweimot der AL können Sie nicht mehr Schaden anrichten als mit jedem PKW oder Lieferwagen. Die rechtliche und bürokratische Bürde, die hier dem fliegenden Bürger im Vergleich zu einem Autofahrer aufgelastet wird ist schon allein deshalb unverhältnismäßig.

Unklar ist wieso sich das ZDF in dem Beitrag an den irreführenden Begriff der „Hobbypiloten“ klammert. 600.000 Privatpiloten in Deutschland sind so wenig Hobbyflieger wie 51 Millionen private Führerscheininhaber „Hobbyfahrer“ sind. Der Begriff soll wohl die Harmlosigkeit der Personengruppe unterstreichen führt aber zu der irreführenden Annahme, man habe es hier mit Dilettanten zu tun.
Es wäre wünschenswert, dass die Deutsche AOPA, die in diesem Feld sehr viel wichtige und wirkungsvolle Arbeit leistet, in der Arbeit mit Fernsehkollegen auf eine präzise Terminologie drängt.

Kleine Ungenauigkeiten

Leider unterliefen dem ZDF auch in diesem Beitrag einige fernsehtypische Ungenauigkeiten. Sie seien hier der Vollständigkeit halber richtig gestellt:


Kennt sich leider gar nicht aus - Verkehrsbürokrat Albuschkat verwechselt schonmal Motorsegler und UL.
© ZDF 
Der Frankfurter Motorsegler, der im Januar 2003 zu massenhysterischen Reaktionen in der politischen Klasse dieses Landes führte, war kein Ultraleichtflugzeug. Ein Umstand, der wohl auch Harald Albuschkat vom Verkehrsministerium NRW unbekannt zu sein scheint, bezieht er sich doch munter auf das „Ultraleichtflugzeug im Frankfurter Bankenviertel“. Diese Tiefe der Fachkenntnis ist allerdings typisch für die Verkehrsbürokraten in diesem Land.
Das ZDF glaubt’s ungeprüft und baut darauf die Argumentation auf, dass – da man zum Fliegen von ULs keine staatliche Lizenz benötigt - der Frankfurter Vorgang von dem Gesetz nicht betroffen wäre. Das stimmt so natürlich nicht.

Richtig und schlüssig ist dagegen die Aussage in der Schlussmoderation von Theo Koll: „Ein Hobbypilot, dem seine Lizenz abgenommen wird verliert dadurch natürlich nicht die Fähigkeit zu Fliegen, und wenn er denn wirklich ein Flugterrorist wäre würde er sich schwerlich um eine Lizenz bemühen.“
Richtig – mit der ZUP werden gesetzestreue Bürger verdächtigt, kriminalisiert und bürokratisch gegängelt. Die Wirkung dieses Rot-Grünen Schnellschusses ist – wie so oft – gleich null!

Apple Quicktime 7 H.264 34 kb/s). Mit freundlicher Genehmigung des ZDF.
Einen Mitschnitt in alternativen Formaten und Größen finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen AOPA.


  
 
 




8. Februar 2006: Von Max Sutter an Jan Brill
Bezüglich der Flugzeugkategorien ist es leider so, dass weder die Öffentlichkeit noch die Journalisten (Aviatiker natürlich ausgenommen) von den Flugzeugklassen irgend eine Ahnung haben. So wird schon mal eine Beech 350 oder eine Cessna Citation als Klein- oder Leichtflugzeug bezeichnet, und das Wort Ultraleichtflugzeug scheint wegen des Fremdwordes Ultra geradezu magische Anziehungskraft auf die schreibende Zunft zu besitzen. So habe ich kürzlich in einem Artikel Steve Fossets Global Flyer mit Ultraleichtflugzeug bezeichnet gesehen, das bei einem MTOW von 8 Tonnen! Wie der alte Sysiphus müssen wir halt immer wieder aufklären, auch beim Begriff Hobbypilot. Vielleicht nützt es einmal was.
8. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Max Sutter
Das ist alles unwichtig!
Die Politiker und Behördenbürokraten sind wissen noch wesentlich weniger und dme größten teil des Publikums ist das eh egal.
Das tut der Sendung genau so viel Abbruch, wie der falsche Medikamentenname in der Sendung aus dem Altenheim.

Wichtig ist, dass es jetzt zum ersten mal gelungen ist, das Fernsehen mit einem wirklich bekannten Magazin für dieses Thema zu interessieren.
Wichtig ist, dass der Tenor nicht war, "die Geldsäcke wollen noch mehr Sonderrechte" sondern der Tenor war "die Bürokraten gehen an unser aller Bürgerrechte".

Toller Job, AOPA!

Konrad
13. April 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo,

OVG Münster hebt positives ZÜP-Urteil vom VerwG Minden auf!

Die Begründung des OVG zeigt, dass das blose Befolgen eines (zweifelhaften) Gesetzes, offenbar wichtiger ist als die Argumente des Klägers!
Die Wortwahl und Begründungen des Gerichts sind haarsträubend!

Bitte folgendes bei Forum.streckenflug.at mal lesen:
Zum Beitrag >>

Grüße,
TS

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang