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13. August 2005 Joachim Adomatis

Luftrecht: ED-R 146


Flugverbot über City Berlin gelockert

Es war im wesentlichen die Leistung eines einzelnen Berliner Luftfahrt-Unternehmers: Frank Hellberg, Geschäftsführer von Air-Service Berlin GmbH: Er erreichte es, daß das am ersten August verhängte absolute Flugverbot über der Innenstadt gelockert werden mußte. Damit setzte sich Hellberg, ”Commander Frank”, gegen eine schnell gestrickte Verordnung dreier Bundesminister und des Berliner Innensenators durch.


Aus einem gewerblich betriebenen Flugzeug ist dieser Blick auf Reichstag und Regierungsviertel jetzt wieder möglich.
© Adomatis 
Sein gewerbliches Unternehmen, das allein mehr als 100.000 Passagiere über Deutschlands Hauptstadt rundfliegt, sah sich durch das Sichtflugverbot über dem Spreebogen, der die Highlights des Berlin-Tourismus umfließt, in der Existenz bedroht.

Dank der Ausnahmegenehmigung darf der Air Service Berlin nach eigenen Angaben ab sofort wieder mit ihrer DC-3, dem ”Rosinenbomber”, dem Wasserflugzeug, einer C-206 auf Floats, dem Helikopter und einer speziell mit Studiotechnik ausgerüsteten Verkehrsüberwachungsmaschine, C-172, die City überfliegen. Firmenchef Frank Hellberg sagte zu Pilot und Flugzeug ”unser Unternehmen und die 40 Arbeitsplätze sind damit gerettet”. Der am Potsdamer Platz ankernde Fesselballon der Air Service Berlin hatte bereits eine Woche früher wieder eine Genehmigung zum Aufstieg bis zu einer Höhe von 150 Metern erhalten.

Stolpe auf dem Rückzug

”Bürger und Touristen können nun wieder den Anblick der Stadt aus der Luft genießen", erklärte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Freitagabend, dem 12.08.05. Die Regelung trage den Sicherheitsbelangen Rechnung und gebe zugleich den Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, ihr Gewerbe auszuüben. .Zu den Sehenswürdigkeiten rund um das Regierungsviertel müssen die Flugzeuge jedoch trotz des gelockerten Verbots Abstand halten.

Auch kein gewerblicher Flieger darf näher als eine nautisch Meile ans Reichstagsgebäude heran. Die Rundflüge müssen zudem auf genau definierten Strecken von Ost nach West erfolgen und eine Höhe von mehr als 2.000 Fuß einhalten. Auch Rettungsflüge sind, wenn es der Einsatz zulässt, um die 1,8-Kilometer-Sperrzone um den Reichstag herumzuführen. Die Unternehmen, die Rundflüge anbieten, müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals vornehmen sowie ausreichende Kontrollen der Passagiere und des Handgepäcks.


Kinder-Tickets als Dankeschön vom “Commander Frank”

Das ist für Hellberg, kein Problem, seine Passagiere steigen am City Airport Tempelhof ein und werden dort im Hauptterminal wie alle anderen Air-Line-Passagiere kontrolliert und abgefertigt. Schlecht sieht es dagegen an für die im Brandenburger Umland etablierten Luftfahrtunternehmen aus. Die meisten dieser an Flugfelder sind nicht einmal richtig eingezäunt.

Die Lockerung des Flugverbots entspricht auch ganz dem Willen der Berliner Bürger. In einer Blitzumfrage des Berliner ”Tagesspiegels” am 31.08.05 sprachen sich 83 Prozent der Befragten gegen das Flugverbot über der City aus. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der ”Berliner Zeitung” sprachen sich Zwei Drittel der Befragten dafür aus, dass es Ausnahmen vom Flugverbot für touristische Rundflüge geben sollte.

Weil sie jetzt weiter fliegen können, bietet Air Service Berlin für Flüge und Aufstiege mit dem Hi-Flyer am Potsdamer Platz eine "Danke-Woche" an; bei allen Preisen gilt von Montag an der Kindertarif.

Lesen Sie auch unseren ausführlichen Beitrag im Septemberheft von Pilot und Flugzeug: “Commander Frank” setzt sich durch gegen IM “Sekretär”


  
 
 




13. August 2005: Von  an Joachim Adomatis
na das ist doch was!

als nächste schlagzeile:

pilot und flugzeug rettet die welt!

preise für avgas im keller, sprunghafter anstieg der flugzeugverkäufe, 372 %ige zunahme der ppl-a-ausbildung in deutschland, hpa kann sich vor aufträgen nicht mehr retten, ruschmeyer relaunch geglückt, speed canard wird wieder gebaut, eddm baut 4te bahn für allgem. luftfahrt, weltraumbahnhof in peenemünde wiedereröffnet, grüne und pds melden ihre partei ab, lba vereinfacht zulassungen für alles luftfahrtgerät (formloser antrag genügt), ULs dürfen in eddf kostenlos landen, generelle befreiung von der landegebühr für lfzge. bis 5,7 to in D, keine benzinsteuer mehr, heiko teegen wiederauferstanden.....

PuF arbeitet dran....(satiere....)

schönes wochende!

mfg
ingo fuhrmeister
13. August 2005: Von Joachim Adomatis an 
„Was darf die Satire? Alles!“ Kurt Tucholsky, 1932.

Danke, Ingo, für die so erfrischenden Gedanken.

Pilot und Flugzeug rettet die Welt zwar nicht, doch ist unsere Position oft, wie auch hier in der Kontroverse um das VFR-Flugverbot über dem Berliner Zentrum, zwischen den Stühlen zu finden.

Darum gemahnt Ihre groteske Auflistung u.a. von Ruschmeyer über „die verrückte Maus“ (Speed Canard) und EDDM an unser vor 24 Jahren, in den frühen Achtzigern, gefundenes Selbstverständnis.

Pilot und Flugzeug arbeitet daran, es zu erhalten und zu bewahren – auch ohne Resurrektion.....

Joachim M. Adomatis
14. August 2005: Von  an Joachim Adomatis
wobei speed canard nicht unbedngt eine maus ist....

mehr in richtung federvieh...evtl. mit "entenflügler" einverstanden???

ich hab zwar schon viel fliegen sehen..schweine mit flügeln, aber mäuse? ja, fleddermäuse...die fleddern alles, auch die toten!

schon wieder sadiehre...

schönes woE.

ingo fuhrmeister
14. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Drei kleine Hinweise:

1) Das "Flugverbot" wurde nicht "gelockert". Es besteht nach wie vor unverändert, lediglich einem Anbieter kommerzieller Rundflüge wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Privatfligerei hat davon gar nix.

2) Es handelt sich nicht um ein Flugverbot, auch wenn es faktisch auf ein solches hinausläuft, sondern ein Flugbeschränkungsgebiet. Solche feinen Unterscheidungen kann man vom durchschnittlichen Tageszeitungsredateur nicht erwarten, von jemandem, der für ein Fachmgazin wie PuF schreibt, aber sehr wohl.

3) Zwar wurde gerichtlich gestgestellt, daß Manfred Stolpe als Stasi-Zuträger IM Sekretär geführt wurde und man ihn demzufolge so nennen darf. Dabei liegt die Betonung allerdings auf "darf" - man muß es nicht!
Die Berlin-Artikel des Herrn Adomatis würden allgemein wohl wesentlich ernster genommen (auch von denen, die sie betreffen), wenn er sich eines sachlichen Stils befleißigte und nicht durch ständige persönliche Angriffe den Eindruck aufdrängte, er führe einen Privatkrieg gegen jedweden Politiker des rot-rot-grünen Spektrums.
14. August 2005: Von  an Andreas Heinzgen
Lieber Heinzgen,

wenn ich´s darf, tu ich´s auch. Sonst werden Rechte schnell verwirkt (s. Flugverbot).

Nebenbei, bleibt als Ergebnis des Threads "Der Stolpe-Erlass vernichtet Existenzen" (s.o.), dass VFR einmotorig unter 2000´wohl doch verboten ist (LuftVO§6).
15. August 2005: Von Christoph Lemmer an Andreas Heinzgen
Vielleicht versteh ich es einfach nicht: Das EDR liegt innerhalb eines Luftraums D, der praktisch das gesamte Berliner Stadtgebiet überdeckt. Wer privat unterwegs ist (IM Sekretärs Haus spricht sogar in der offiziellen Pressemitteilung von "Hobbyfliegern" - muß man eigentlich "igitt" suggerieren, nur weil man darf?), darf da nicht rein. Das EDR ist für private also eh irrelevant, sie kommen gar nicht erst in die Nähe. Es sei denn, sie wollen in Tempelhof landen. Auch in diesem Fall ist das EDR irrelevant, denn Tempelhof liegt mitten drin im EDR. Zur Landung ist das Beschränkungsgebiet also aufgehoben, und zwar für igittige Hobbyflieger wie für unigittige sonstige Flieger.

Eines ist absolut bemerkenswert: Es ist meines Wissens das erste Mal, daß öffentlicher Druck in Sachen behördlichen Flugunsinns Behörden wenigstens zum Teilrückzug gezwungen hat, diesmal sogar gleich zwei Bundesministerien mit den hartleibigen Ministern Schily und Stolpe vorn dran. Kompliment!
15. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Christoph Lemmer
Natürlich dürfen Privatflieger in eine Kontrollzone wie die über Berlin. Warum sollten sie auch nicht dürfen? Insofern sind die Privaten von dem ED-R durchaus betroffen

Aber nicht nur die: Wie ich heute erfahren habe, ist die Sondergenehmigung für "Commander Frank" Hellbergs Wasserflugzeug widerrufen worden und wird erst erteilt, wenn Hellberg an seinem Steg in Treptow ähnliche Sicherheitskontrollen der Passagiere garantieren kann, wie in Tempelhof.

Man kann es einfach nicht fassen...
17. August 2005: Von  an Christoph Lemmer
Der Trick ist ja ein anderer.

Die rot-rot-grüne Mischpoke in Berlin möchte Tempelhof (noch mehr igitt als Hobbyflieger) bekannterweise schon lange zumachen, womit ja im Prinzip schon morgen die Kontrollzone Tempelhof wegfällt.

Damit ehrbare deutsche Minister und ihre Adlati auch anschließend noch ausreichend vor Selbstmördern geschützt sind, richtet man lieber gleich ein dauerhaftes Flugbeschränkungsgebiet ein, das da so lange bleibt wie die berühmte Sektsteuer.

Besten Gruß
Tobias
11. September 2005: Von Matthias Gottschalk an Joachim Adomatis
Hallo,

Was ist den aus der "Intervention von PuF" geworden?
Im Sande verlaufen? Hier helfen wohl weniger Protestbriefe als ein begründeter Antrag gegen diese EDR an die zuständige Stelle.

Ich habe Anfang August 05 einen Antrag an den Referatsleiter im Verkehrsministerium gesendet. Dieser Referatsleiter hat den politischen Willen von Herrn Stolpe (Herr Schily) direkt umgesetzt. Wenn ihr auch einen Antrag stellen wollt - bitte nur per Post (Schriftform).

Die DFS und die Landesluftfahrtbehörden werden immer auf die bestehende Regelung (EDR) verweisen. Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung etc. als PPL-A ohne die genannten Ausnahmevorraussetzungen dort zu stellen erscheint mir als Zeitverschwendung.

Das Problem muss bei der Wurzel gepackt werden - also im BMVBW in Bonn, wo die EDR ausgearbeitet wurde.

Adresse:

BMVBW
Referatsleiter LS16
Wolfgang Liedhegener
Robert Schumann Platz 1
53175 Bonn

Als Antwort habe ich eine nicht rechtsmittelfähige Antwort mit vielen Argumenten erhalten. Einen Bescheid über Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der EDR stellt das m.E. nicht dar.

die Antwort aus Bonn findet Ihr unter:

https://berlin-pilot.g4.gs

Hier wird wohl nur der aussichtsreiche Klageweg vor dem Verwaltungsgericht bleiben. Falls jemand Interesse an gemeinsamem Vorgehen hat - bitte bei mir per eMail melden.

Happy Landings
berlin-pilot
21. September 2005: Von Frank Lauter an Joachim Adomatis
Na toll!

Das Commander Frank wieder fliegen darf ist eher kontraproduktiv. Was bringt mir/uns das? Sicherlich ist es für Ihn schön, kann ihn - aus neid - sowieso nicht leiden :-) So einen Job könnte ich mir auch vorstellen…

Zurück zum Thema…

Wenn er, damit er wieder fliegen darf, eine Aufhebung der EDR durchgesetzt hätte – Super – aber so… Wofür aufheben, dieser Betrieb ist doch gesichert! Wenn soll es den interessieren, ob ein „Hobbyflieger“ eine Rundflug über Berlin machen kann?

Was würde eigentlich passieren, wenn sich – trotz EDR – noch einer auf die Wese vor dem Reichstag haut? Eine doppelte EDR????
Das wäre doch der Beweis, dass eine EDR nichts bringt… Also los freiwillige vor :-)

Wie wird eigentlich so eine EDR eingerichtet… Wer entscheidet das und nach welchen Maßstäben…

So long
21. September 2005: Von Norbert V.H. Lange an Christoph Lemmer
Zitat:
Eines ist absolut bemerkenswert: Es ist meines Wissens das erste Mal, daß öffentlicher Druck in Sachen behördlichen Flugunsinns Behörden wenigstens zum Teilrückzug gezwungen hat, diesmal sogar gleich zwei Bundesministerien mit den hartleibigen Ministern Schily und Stolpe vorn dran. Kompliment.
Zitatende.###-MYBR-###

Ich meine:
Das war kein öffentlicher Druck, das war kein Teilrückzug.

Das waren handefeste kommerzielle Interessen eines einzelnen Unternehmers, die zu einer Ausnahmegenehmigung führten, und das relativ schnell.

Und das ist gut so!

Wäre wirklich eine Katatrophe, wenn jetzt durch dieses unsinnige Verbot auch noch Arbeitsplätze wegfielen, und das völlig ohne Not.

Insoweit kann ich Ihnen nur zustimmen:

Kompliment an zwei Bundesministerien mit den einsichtigen Ministern Schily und Stolpe an der Spitze.

Norbert V.H. Lange
Publizist

12 Beiträge Seite 1 von 1

 

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