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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Joachim Adomatis
Drei kleine Hinweise:

1) Das "Flugverbot" wurde nicht "gelockert". Es besteht nach wie vor unverändert, lediglich einem Anbieter kommerzieller Rundflüge wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Privatfligerei hat davon gar nix.

2) Es handelt sich nicht um ein Flugverbot, auch wenn es faktisch auf ein solches hinausläuft, sondern ein Flugbeschränkungsgebiet. Solche feinen Unterscheidungen kann man vom durchschnittlichen Tageszeitungsredateur nicht erwarten, von jemandem, der für ein Fachmgazin wie PuF schreibt, aber sehr wohl.

3) Zwar wurde gerichtlich gestgestellt, daß Manfred Stolpe als Stasi-Zuträger IM Sekretär geführt wurde und man ihn demzufolge so nennen darf. Dabei liegt die Betonung allerdings auf "darf" - man muß es nicht!
Die Berlin-Artikel des Herrn Adomatis würden allgemein wohl wesentlich ernster genommen (auch von denen, die sie betreffen), wenn er sich eines sachlichen Stils befleißigte und nicht durch ständige persönliche Angriffe den Eindruck aufdrängte, er führe einen Privatkrieg gegen jedweden Politiker des rot-rot-grünen Spektrums.
14. August 2005: Von  an Andreas Heinzgen
Lieber Heinzgen,

wenn ich´s darf, tu ich´s auch. Sonst werden Rechte schnell verwirkt (s. Flugverbot).

Nebenbei, bleibt als Ergebnis des Threads "Der Stolpe-Erlass vernichtet Existenzen" (s.o.), dass VFR einmotorig unter 2000´wohl doch verboten ist (LuftVO§6).
15. August 2005: Von Christoph Lemmer an Andreas Heinzgen
Vielleicht versteh ich es einfach nicht: Das EDR liegt innerhalb eines Luftraums D, der praktisch das gesamte Berliner Stadtgebiet überdeckt. Wer privat unterwegs ist (IM Sekretärs Haus spricht sogar in der offiziellen Pressemitteilung von "Hobbyfliegern" - muß man eigentlich "igitt" suggerieren, nur weil man darf?), darf da nicht rein. Das EDR ist für private also eh irrelevant, sie kommen gar nicht erst in die Nähe. Es sei denn, sie wollen in Tempelhof landen. Auch in diesem Fall ist das EDR irrelevant, denn Tempelhof liegt mitten drin im EDR. Zur Landung ist das Beschränkungsgebiet also aufgehoben, und zwar für igittige Hobbyflieger wie für unigittige sonstige Flieger.

Eines ist absolut bemerkenswert: Es ist meines Wissens das erste Mal, daß öffentlicher Druck in Sachen behördlichen Flugunsinns Behörden wenigstens zum Teilrückzug gezwungen hat, diesmal sogar gleich zwei Bundesministerien mit den hartleibigen Ministern Schily und Stolpe vorn dran. Kompliment!
15. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Christoph Lemmer
Natürlich dürfen Privatflieger in eine Kontrollzone wie die über Berlin. Warum sollten sie auch nicht dürfen? Insofern sind die Privaten von dem ED-R durchaus betroffen

Aber nicht nur die: Wie ich heute erfahren habe, ist die Sondergenehmigung für "Commander Frank" Hellbergs Wasserflugzeug widerrufen worden und wird erst erteilt, wenn Hellberg an seinem Steg in Treptow ähnliche Sicherheitskontrollen der Passagiere garantieren kann, wie in Tempelhof.

Man kann es einfach nicht fassen...
17. August 2005: Von  an Christoph Lemmer
Der Trick ist ja ein anderer.

Die rot-rot-grüne Mischpoke in Berlin möchte Tempelhof (noch mehr igitt als Hobbyflieger) bekannterweise schon lange zumachen, womit ja im Prinzip schon morgen die Kontrollzone Tempelhof wegfällt.

Damit ehrbare deutsche Minister und ihre Adlati auch anschließend noch ausreichend vor Selbstmördern geschützt sind, richtet man lieber gleich ein dauerhaftes Flugbeschränkungsgebiet ein, das da so lange bleibt wie die berühmte Sektsteuer.

Besten Gruß
Tobias
21. September 2005: Von Norbert V.H. Lange an Christoph Lemmer
Zitat:
Eines ist absolut bemerkenswert: Es ist meines Wissens das erste Mal, daß öffentlicher Druck in Sachen behördlichen Flugunsinns Behörden wenigstens zum Teilrückzug gezwungen hat, diesmal sogar gleich zwei Bundesministerien mit den hartleibigen Ministern Schily und Stolpe vorn dran. Kompliment.
Zitatende.###-MYBR-###

Ich meine:
Das war kein öffentlicher Druck, das war kein Teilrückzug.

Das waren handefeste kommerzielle Interessen eines einzelnen Unternehmers, die zu einer Ausnahmegenehmigung führten, und das relativ schnell.

Und das ist gut so!

Wäre wirklich eine Katatrophe, wenn jetzt durch dieses unsinnige Verbot auch noch Arbeitsplätze wegfielen, und das völlig ohne Not.

Insoweit kann ich Ihnen nur zustimmen:

Kompliment an zwei Bundesministerien mit den einsichtigen Ministern Schily und Stolpe an der Spitze.

Norbert V.H. Lange
Publizist

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