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30. Januar 2024 21:34 Uhr: Von Kevin Kissling an Felix Koch

Wir haben 2019 einen IO-360 bei LOMA überholen lassen. Vorgang soweit ok.

Die Probleme fingen danach an. Nach 30h Alternator kaputt, innerhalb einer Woche kostenfrei Ersatz bekommen und auch die Kosten für Aus-/Einbau wurden übernommen.

Nach ca. 23 Monaten/450 Stunden hat sich ein Magnet innerlich zerlegt und Metallspäne/-stücke in den Motor über den Ölkreislauf gebracht. Loma sagt klar, schickt den Motor her, wir kümmern uns drum. Nach einigen Wochen kam die Nachricht, man habe den Motor komplett zerlegt, müsse Arbeiten nochmal im Umfang eines OVH durchführen. Rechnung anbei, entweder sofort komplett zahlen oder Motor in Einzelteilen abholen. Grantie/Gewährleistung gibts nicht.

Da bleibt einem keine große Wahl, den Rechtsweg in Belgien zu bestreiten wird langwierig und teuer.

Also gezahlt und Motor mit einem neuen Magnet bekommen. Dieser stellt nach knapp 400h (und weniger als zwei Jahren) wieder seinen Dienst ein. Antwort von LOMA gleich ein freundliches "uns doch egal". Also wieder selber einen neuen gekauft.

LOMA kann sicher nichts dafür solche amerikanische Qualitätsware zu bekommen, aber für die ist es in dem Fall auch einfach sich auf den Standpunkt "soll doch der Kunde zahlen" zu stellen. Hier könnte der rechtliche Durchgriff ggü. einem deutschen Unternehmen einfacher sein. Wenngleich ich vermute, dass die Einforderung von Gewährleistungsansprüchen auch hier eher einiges an Zeit kostet.

30. Januar 2024 22:04 Uhr: Von Markus Layr an Kevin Kissling

Ich hatte 2021 auch schon meinen Spaß mit Loma Air.

Ca. 80-100h nach der Überholung eines O-320 hatten wir immer mehr Späne im Ölfilter und mussten danach nochmals den Motor ausbauen und zur Überprüfung einschicken. Diese hat uns mehr als 6k extra gekostet und bei der Überprüfung wurde offiziell nichts gefunden aber Probleme mit Spänen gab es danach auch keine mehr.

30. Januar 2024 23:54 Uhr: Von Sebastian G____ an Kevin Kissling Bewertung: +1.00 [1]

Hier könnte der rechtliche Durchgriff ggü. einem deutschen Unternehmen einfacher sein.

In dem Fall als Privatperson auf jeden Fall den Overhaul direkt beim Überholer beauftragen. Wenn man das über die Werft macht kann der Überholer die Gewährleistung B2B stark einschränken. Zwar muss dann die eigene Werft technisch die Gewährleistung leisten, auch wenn sie nicht auf den Motorüberholer zurückgreifen kann. Dabei wird sie aber ganz furchtbar jammern und die Diskussion will man mit seiner Werft nicht haben.

Was zumindest früher für Röder sprach war dass die quasi als einzige eine eigene Werft hatten. Da konnte man den Flieger im Ernstfall hinstellen und sagen sucht das Problem ohne hin und her zwischen Werft und Überholer.

31. Januar 2024 18:47 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Kevin Kissling

Waren das Slick-Magneten? Bei wiederholtem Schaden könnten sie "zu tief" eingebaut gewesen sein, d.h. nicht den nötigen Abstand zum Antrieb gehabt haben. Überhitzung, Lagerschaden usw.


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