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30. Januar 2024: Von Sebastian G____ an Kevin Kissling Bewertung: +1.00 [1]

Hier könnte der rechtliche Durchgriff ggü. einem deutschen Unternehmen einfacher sein.

In dem Fall als Privatperson auf jeden Fall den Overhaul direkt beim Überholer beauftragen. Wenn man das über die Werft macht kann der Überholer die Gewährleistung B2B stark einschränken. Zwar muss dann die eigene Werft technisch die Gewährleistung leisten, auch wenn sie nicht auf den Motorüberholer zurückgreifen kann. Dabei wird sie aber ganz furchtbar jammern und die Diskussion will man mit seiner Werft nicht haben.

Was zumindest früher für Röder sprach war dass die quasi als einzige eine eigene Werft hatten. Da konnte man den Flieger im Ernstfall hinstellen und sagen sucht das Problem ohne hin und her zwischen Werft und Überholer.


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