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26. Juni 2019: Von Nicolas Nickisch an TH0MAS N02N

Das die Einfuhr-USt berappt werden muss, ist nicht das Problem.

Für die Bedienungsanleitung habe ich schon eine Lösung im Kopf, nicht aber für den "Handlungs-Verantwortlichen"

26. Juni 2019: Von Achim H. an Nicolas Nickisch

Dass die Reise beim Zollamt endete, ist normal.

Der Rest ist eher unüblich. Es kommt sehr auf die Person vor Ort an, man muss nämlich den Umstand glaubhaft machen. Wenn man nachweisen kann, was es ist (Flugzeugteil) und eine Bestellbestätigung etc. hat, geht es normalerweise. Das mit der deutschen Anleitung ist natürlich Quatsch.

Vielleicht noch einmal hingehen, wenn diese Person keinen Dienst hat?


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